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Schlüsselbeinbruch 3-Jahresfrist

Glückgehabt

Nutzer
Registriert seit
1 Juli 2008
Beiträge
1
Hallo...brauche Erfahrungswert oder einen Tip, wie ich mich verhalten sollte..
Mein Unfall in Kurzform (wenn man das so sagen kann:) ): Reitunfall im September 2005. Schlüsselbeinbruch in drei Teile.OP, Metallplatte mit 9 Schrauben. 10 Tage KH Aufenthalt. Krankengymnastik. Ansonsten wurde ich laufen gelassen. Die ganze Zeit nicht beschwerdefrei...häufig Schwellung der Bruchstelle, Schmerzen bei Zug und Druck, Bewegungseinschränkung. Nach 15 Monaten (Dez. 2006)wurde Metall entfernt. Drei Wochen darauf wieder Durchbruch ohne zutun. Diagnose Knorpelbildung anstatt Knochensubstanz. Wieder OP, wieder Platte zusätzlich Knochen zum Flicken aus Hüfte entnommen, wieder 10 Tage KH. Keine Krankengym weil Hausarzt meint ich weiß ja wies geht...(*Frechheit finde ich *) Nach 11 Mon. (Nov. 07)Vorstellung im KH. Ärzte meinen noch zu früh, weiteres halbe Jahr (Mai 08) Arzt meint, da noch alles sehr empfindlich ist auf Druck und bei Bewegung (leichte Einschränkung mit Schmerzen bei Zug und Druck )noch ein weiteres halbe Jahr warten. Das wäre dann ca. Nov. 2008.
Jetzt mein Anliegen: Im September 2008 läuft die 3-Jahresfrist ab. Meine PUV hat sich gemeldet und leitet ein Gutachten im August ein. Bis jetzt habe ich keine Leistung empfangen und es wurden auch keine Gutachten im Vorfald gemacht. Was kommt auf mich zu? Wie läuft es ab mit der Frist und danach und mit Einstufung evtl. Prozente usw..Der Versicherungsmensch hat mir nur sehr geringe Auskunft gegeben..bin sehr schlecht informiert...Sollte ich einen Anwalt einschalten oder erst abwarten
Bin dankbar für jede Antwort
Gruß M.
 
3-Jahresfrist

Innerhalb der 3 Jahresfrist vom Unfalltag an gerechnet, müssen alle bleibenden Schäden durch Gutachten festgestellt sein. Deine Versicherung zögert den Termin soweit hinaus, dass Dir keine Möglichkeit bleibt, dagegen zu klagen. Wenn Zweifel bestehen, schnell ein eigenes freies Gutachten machen lassen. Kosten bis zu 1000,-€ . Übernimmt ggf. die Rechtschutzversicherung, vorher aber abklären! Bei Streitigkeiten an den Ombudsmann/Schlichtungsstelle wenden.
 
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