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Schien-Wadenbeinfraktur Mehrfach Op

marcus101279

Nutzer
Registriert seit
6 Aug. 2007
Beiträge
2
Hallo war heute beim Gutachter. Mein Sportunfall vom 12.06.2005 der 7 mehr oder minder grössere OP's nach sich zog wurde heute mit einem Beinwert von 1/20 begutachtet. Nach Prüfung meiner Unterlagen wären es noch nicht einmal 5%. Mein behandelnder Arzt hat mir einen Satz von 10-15% in Aussicht gestellt. Es sind derzeit Einschränkungen in der Beweglichkeit des Sprunggelenks, Beckenschiefstand sowie Beinlängendifferenz mit daraus reusltierenden Rückenschmerzen vorhanden.Ebenso lag ein Kompartsyndrom mit Spaltung vor. Kosmetisch ist das Bein nun eine "Katastrophe". Im Vertrag ist eine Summe für kosmetische OP's vorgesehen? Kann jemand sagen ob man es z.B. für Narbenentfernungen nutzen kann, bzw. wofür es angedacht ist?
Ist die Schadensfeststellung von unter 5% hinzunehmen bzw.gerechtfertigt?

MFG Marcus
 
Hallo Marcus,​

die nicht mal 5 % sind 3,5 % (Bein = 70 %). Halte ich persönlich für zu gering. Hab mal in der GdB/MdE Tabelle nachgesehen, da wird die Beinlängendifferenz mit einbezogen und ist folgendermaßen gestaffelt:

Beinverkürzung

bis 2,5 cm _____________________ 0 GdB/MdE
über 2,5 cm bis 4 cm_____________ 10 GdB/MdE
über 4 cm bis 6 cm ______________ 20 GdB/MdE
über 6 cm wenigstens ____________ 30 GdB/MdE .

Dies sind keine verbindlichen Werte, nur Richtlinien nach denen die Höhe des/der GdB/MdE bemessen werden kann. Die PUV berechnen aber den Grad der Invalidität und haben wahrscheinlich andere Bemessungsgrundlagen.

Da der Unfall am 12.06.2005 war, kannst du eine weitere Begutachtung innerhalb der 3-Jahresfrist verlangen . Schau mal in deinen AUB nach der dazugehörigen Frist.​

Ich würde die festgestellte Schadenshöhe nicht anerkennen und eine weitere Begutachtung kurz vor Ablauf der Frist fordern.​

Gruß Jens​
 
Hallo Marcus,

und wieder der Ratschlag, sprich mal mit Deinen behandelnden Ärzte, ob die eine andere Einschätzung haben und nicht ein Privatgutachten innerhalb der 3-Jahresfrist für Dich mehr bringt.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für die schnellen Antworten...

Bei ner Versicherungssumme von 25.000€ sind das gerade einmal 875€.Und dafür zahle ich Beiträge, lass mich 7 mal operieren und liege 4 Wochen im KKH?

Ne, liebe Versicherung..... Dat gibt nen Kampf ;)
 
Hallo marcus,

eine private Unfallversicherung zahlt nichts für Verletzungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte – nur bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) besteht ein Anspruch auf Kapitalleistung..

Eine ausgedehnte Narbenbildung kann als Invalidität gesehen werden.

Als Kosten für eine kosmetische Operation gelten nur solche, die durch Beseitigung einer nach der Heilbehandlung verbleibenden dauernden Beeinträchtigung aufgewendet werden.

Gruß
Luise
 
Hallo marcus,

aus einer AUB 2000 habe ich entnommen:

8. Kosmetische Operationen

a) Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche der versicherten
Person derart beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der
Heilbehandlung das äußerer Erscheinungsbild der versicherten
Person hierdurch dauernd beeinträchtigt ist
und entschließt sich die
versicherte Person, sich einer kosmetischen Operation zum Zwecke
der Beseitigung dieses Mangels zu unterziehen, so übernimmt der
Versicherer die mit der Operation und der klinischen Behandlung im
Zusammenhang stehenden Kosten für Arzthonorare, Medikamente,
Verbandzeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel sowie die
Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik bis zu
einer Versicherungssumme von 6.000 Euro. Dieser Betrag unterliegt
nicht einer etwa vereinbarten Dynamik gemäß § 7 Nr. 5.

b) Die Operation und Behandlung der versicherten Person müssen bis
zum Ablauf des 5. Jahres nach dem Unfall erfolgt sein und die
Leistung geltend gemacht werden.


Gruß
Luise
 
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