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Schiedsgerichtsverfahren - Richter schafft Gelder beiseite - Veruntreuung

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,
folgende Notiz habe ich heute gefunden:

Weil ein mittlerweile pensionierter Richter mehrere Hunderttausend Euro aus Vorschusszahlungen bei Schiedsgerichtsverfahren beiseiteschaffte, hat ihn das LG Frankfurt a.M. nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Wegen Untreue mit einem Schaden von rund 437.000 Euro ist ein früherer Richter am Mittwoch vom Landgericht (LG) Frankfurt am Main verurteilt werden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Darüber hinaus muss der 70-Jährige 480 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Den veruntreuten Geldbetrag muss der pensionierte Richter im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Einzugs zurückzahlen. Vor Gericht hatte er ein umfassendes Geständnis abgelegt (Urt. v. 11.09.2019, Az. 9450 Js 221074/18).

Der selbst beim LG Frankfurt tätig gewesene Jurist war nebenher als Vorsitzender diverser Schiedsgerichte zur Klärung rechtlicher Streitigkeiten aktiv. In dieser Funktion nahm er von den streitenden Parteien Vorschusszahlungen für Verfahrenskosten und Auslagen entgegen, aus denen später unter anderem die Honorare der beisitzenden Richter beglichen wurden. Von diesem Geld zweigte der Mann laut Urteil immer wieder Beträge für eigene Zwecke ab - er leistete sich teure Urlaubsreisen in Spitzenhotels, seine Ehefrau bestellte noble Kleidung. Als Ende 2017 zwei beisitzende Schiedsrichter auf sofortige Zahlung ihrer Honorare bestanden, flogen die Unregelmäßigkeiten auf.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Gericht verhängte allerdings die mildere Bewährungsstrafe, weil der Mann zuhause seine schwerkranke Ehefrau zu pflegen habe und deshalb besonders "haftempfindlich" wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eigentlich kann man sich nur wundern, wie mild das Urteil ist.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

Interessant. Irgendetwas hat der Richter wohl nicht so ganz verstanden bei seiner Amtsausübung?!

Das Gericht hat beim Urteil anscheinend mitgedacht: der Richter ist in Rente und kann von Amts wegen nichts mehr anstellen - und der Steuerzahler spart eine Menge Geld, weil er nicht den teuren Aufenthalt im Gefängnis bezahlen muss. Und weglaufen wird der Richter wohl auch nicht, weil er ja seine kranke Frau pflegt ...

Oder was meint ihr?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo seenixe, Rudinchen,

ja, das Urteil ist schön weichgespült,
aber es ist ja schon normal,
dass nur die Kleinen immens bestraft,
und um ihre Rechte betrogen werden.

Welch ein Rechtsstaat,
in dem Justizia , für so manch eine Klientel,
immer schön passend, gemäß der Empfindlichkeiten,
verbogen wird...

Bewusste kriminelle Handlungen als Richter vornehmen,
und dann HAFTEMPFINDLICH reagieren...

Ich verfärbe mich gerade.

Gruß
nightwalker
 
Hallo

Danke, @Sekundant, für die Klärung. Eine Strafe von > 1Jahr zieht bei Beamten viel mehr nach sich als im zitierten Text des Urteils deutlich wird. Bei pensionierten Beamten gelten zwar leicht abgemilderte Maßstäbe, aber für den ehemaligen Richter folgt einiges mit dem nun folgenden Disziplinarverfahren.

@nightwalker
Deine Beschreibung „Ich verfärbe mich gerade.“ hat mich zum Lachen gebracht, sehr schön. ;-)
Danke.

LG
 
Hallo,

1. das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
2. ist er bereits im Ruhestand, dann gelten 2 Jahre, damit er sein Ruhegehalt verliert.
3. kann man es nicht "verantworten", dass man ihm eine höhere Strafe zumutet.
4. jeder andere wäre mehrere Jahre im Knast


Gruß
Anja
 
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