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Schadenssumme normal und was am besten tun ?

Phil

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Juli 2016
Beiträge
1
Hallo,

vor 2 Tagen hat meine Mutter ein stehendes Motorrad von hinten an geschubst. Der kleinere Ständer vom Motorrad ist weg geknickt sowie das Motorrad dadurch umgefallen.
Da der Fahrer nicht vor Ort war hat Sie die Polizei gerufen und diese hat ihn dann informiert um sich den Schaden anzuschauen.
Die Polizei hat einen Unfallschaden von 200€ (zweihundert) festgestellt, da kleinere Lackschäden entstanden sind. Heute ist er mit einer Rechnung von 2000(zweitausend)€ angekommen von denen er aber nur 700€ haben will.
Warum wissen wir auch nicht so genau, da wenn es berechtigt ist ja auch 2000€ zu zahlen wären.
Er möchte das Geld auch morgen haben nachdem er uns heute die Schadenssumme mitgeteilt hat, bisher ohne gezeigten Kostenvoranschlag. Das kommt mir alles etwas komisch vor.

Sie ist 20 Jahre unfallfrei gefahren und würde ungern die Versicherung einschalten. Aber 700€ schmerzt schon.
Gibt es etwas worauf wir achten können wenn er uns die Rechnung zeigt oder ist der Polizeilich festgehaltene Schaden irgendwie bindend, es ist ja einfach mal 350 % der eigentlichen Summe ?
Sollte besser bezahlt werden und das ganze unter persönliches Pech verbucht werden da alles andere teurer ist oder ist so ein Betrag vll. sogar normal ?

Danke für jede Hilfe
Phil
 
hallo Phil,

das riecht erst mal ganz gewaltig nach einem betrugsversuch.

natürlich kann der schaden (auch wesentlich) höher sein, als von der polizei festgestellt. dies ist nur ein anhaltspunkt für interne angelegenheiten und ggf im zusammenhang mit der schadensbeschreibung von (auch nur geringer) bedeutung. es sind ja keine kfz-mechaniker o.ä. am werk, ein rahmenschaden liesse sich zB kaum feststellen, auch verdeckte schäden nicht.

verdächtig ist aber schon die aussage, für einen 2000-€-schaden nur 700 € zu verlangen.
möglich wäre allenfalls - aber auch das wäre unseriös -, dass tatsächlich ein so hoher schaden nach einem kostenvoranschlag vorliegt, aber eine "eigenreparatur" abgerechnet werden soll.

als lösung könnte ich mir vorstellen (hierbei wird zumindest oberflächlich geprüft), den schaden doch der versicherung anzuzeigen und bezahlen zu lassen. ist er letztlich im tragbaren bereich, kann man ihn ggü der versicherung ohne nachteile ersetzen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Phil ,

hm liest schon ein wenig merkwürdig.

oK der Schaden kann schon deutlich höher sein als das was die Polizei sagt, Lackschäden können teuer werden und man weiß ja nicht in wie fern der Ständer nun beschädigt ist. Ist der Ständer als solches nur eingeknickt beim umkippen , abgebrochen ... ausgebrochen.

Ich würde den Schaden der Versicherung melden, damit das ganze wie Sekundant schon sagt zumindest oberflächlich geprüft wird. Seid Ihr in einer Rechtschutzversicherung oder ADAC ? Ich mein beim ADAC gibt es eine Beratung bei Unfällen Rechtsberatung ... pro Jahr.
Wenn deine Mum 20j. Unfallfrei gefahren ist, wird sie in der Regel nicht gleich wegen eines Unfalls hochgestuft.

Die Frage die sich mir stellt, wo hat er so schnell einen "Kostenvoranschlag" her ? War/ist das nur ne mündliche Aussage gewesen?

LG
Biggimaus
 
Hallo Phil,

also nur mal so, es können natürlich größere Schäden entstanden sein, als die Polizei tatsächlich festgestellt hat!

Aber in der Regel treffen / stimmen die Aussagen schon bis auf ein paar hundert € hin oder her!

Im Übrigen ist es so, dass ein Rahmen nicht durch einen "Anstoß" einen Schaden nimmt!

Bei der Lackierung ist das auch so eine Sache, hier gilt alt für neu zu bedenken!

Alles in allem kommt die Frage auf den Tisch, ob das Krad vor dem "Anstoß" Unfallfrei war! "Seitenständerseite"?

Noch eins, innerhalb von 2 Tagen einen Schaden zu begleichen steht außer Frage! Geht mal garnicht!
 
Schaden beim Umfallen eines Krades

Hallo phil,

wenn ein Motorrad umgeschubst wird, kann es schon recht unangenehme Folgen haben. Je nach dem, wie lange die Kraft auf das Krad gewirkt hat, in welchem Winkel und auf welche Teile das Krad gefallen ist, kann es dabei durchaus zum Rahmenverzug kommen, was man eigentlich nicht erwartet.

Aber die Kräder sind nur während des Fahrens stabil. Für Remmpler sind sie leider nicht gebaut.

Die Polizei selbst hat wenig Ahnung, was die Schadenschötzung angeht. Da wird meist irgendein Wert eingesetzt.

Die Aufgaben der Polizei kannst Du hier nachlesen:
http://www.unfallreko.de/seite/246321/polizeiaufgaben.html

Es kann also durchaus sein, dass der tatsächliche Schaden an dem Krad wesentlich höher liegt, als es im Polizeibericht steht.

Aufschluss hilft da meist nur ein Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters. Wenn übrigens Deine Mutter der Meinung ist, an dem vorhandenen Gutachten stimmt etwas nicht, kann sie natürlich dies prüfen lassen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)



Herzliche Grüße vom RekoBär
 
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