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Schadensminderungspflicht für Versicherungen?

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,871
Hallo,

Mal eine ganz dumme Frage: Der Verunfallte/Erkrankte hat ja eine Schadensminderungspflicht, d. h., er muss jede zumutbare Arbeit annehmen, um den Schaden zu vermindern.

Gibt es das auch für die Versicherungen, wenn die Zahlungen verspätet kommen, mit fadenscheinigen Mitteln Verletzungen nicht anerkannt werden, jahrelange Verzögerungstaktiken usw. und das UO dadurch psychischen und/oder körperlichen Schäden erleidet?

Wäre ja allein vom Gedanken der Gleichberechtigung her wünschenswert?!

Kennt da jemand Beispiele?

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rudinchen,

ja, es gibt entsprechende Urteile. Dort haben die Gerichte wegen der langen Verfahrensdauer und der "Spielchen der Versicherung" die Versicherung zu hohen "Zuschlägen" verurteilt und dies auch ausdrücklich dafür benannt.
Leider passiert dies nicht allzu häufig, sonnst wären die Versicherungen davon längst weg.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Danke für die Antwort. Das geht dann nur im Nachhinein mit einem Urteil?!

Das UO muss ja dauernd vorab schon tätig werden, Arbeitsagentur, Umschulung, Versorgungsamt, Sozialamt,...

Irgendwie ist das alles ziemlich ungerecht. Mein Sohn ist von der DRV ab Unfalltag! auf Dauer als voll erwerbsgemindert eingestuft. Aber er soll immer noch nachweisen, dass er nicht arbeiten kann?! Auch wenn die Arbeitsagentur seine Leistungsfähigkeit als unter drei Stunden angibt.

Diese dauernde Beweislast, Gutachten und Gerichtstermine machen ihn psychisch fertig - Was ja wohl der Sinn der Sache ist. Gibt's da nicht auch so was wie eine Schadensminderungspflicht? Da wird ja ständig noch mal ordentlich nachgetreten (zumindest gefühlt). Ein Opferschutz wäre wünschenswert... Aber das würde ja schon oft erfolglos versucht.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Rudinchen,

die gleiche Frage stellen wir uns auch sehr oft!
Alle Gutachter + der Richter sagen : 100% Erwerbsunfähig!

Nein die Gegnerische behauptet ( trotz Hinweisbeschluß des Gerichts ) weiter, er könne noch für 450€ arbeit - daß wollen sie abziehn vom Erwerbsschaden!

Wir haben dem Gericht nochmal eine Stellungnahme geschickt, auch darauf verwiesen, dass zusätzliches Einkommen/ Verdienst nur die DRV etwas angeht!

Viel Kraft und lG
Aramis
 
Hallo Rudinchen,
wer sollte sonst die Versicherung zwingen dafür ein "Strafgeld" zu bezahlen? Freiwillige Abgabe der Versicherung?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Es ist einfach so widersinnig. Was soll noch passieren, wenn die Arbeitsagentur und die DRV "erwerbsunfähig" festgestellt hat?

Plötzliche Genesung durch ein Gerichtsurteil? Schwupps, klappt' s auch wieder mit dem Top-Job?

Sorry, ich könnte gerade...

Viele Grüße

Rudinchen
 
hallo,

ich will mal einen möglichen hinweis geben, auch wenn ich das nicht weiter geprüft habe: es gibt auch in der ZPO

§ 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung

Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

Danke für den Hinweis. Aber wenn eine Klage läuft, muss die Versicherung ja erst dann zahlen, wenn der Klage ein Urteil folgt, das nicht anfechtbar ist. Oder?

Und das zieht sich noch hin...

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

wenn die Klage läuft! Ich erlebe es selbst, wir haben viel zu lange mit Klage gewartet!

Danke Sekundant wieder etwas, was uns unser RA hätte sagen können- zum Glück macht das Gericht jetzt ein Urteil ( LG).
Und mein Männe ist darauf gefaßt, dass wir uns auch noch mit OLG ... beschäftigen müssen ;-(

LG Aramis
 
Hallo Rudinchen,

Du kannst evtl. wegen des zögerlichen Verhaltens der Versicherung ein erhöhtes Schmerzensgeld mit Erfolg geltend machen.

Siehe hier mal einen Beitrag von Seenixe vom 19.1.2014 zum Entscheid des OLG Naumburg vom 10.7.2014. Gib das bei "Suchen" ein, dann siehst Du das ganze Urteil!

Gruß Bobb
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,

Danke für die Hinweise, werde mich mal dahinter klemmen...

Viele Grüße,

Rudinchen
 
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