Bin kein Jurist/in
habe hier einen Beitrag aus dem Internet gegoogelt:
Das Schmerzensgeld
Natürlich steht einem geschädigten Patienten auch ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Das Schmerzensgeld wird grundsätzlich in einer einmaligen Kapitalabfindung ausgezahlt.
Es soll einen Ausgleich bieten für diejenigen Schäden, die das Leben des Patienten nach dem Eingriff hemmen und nicht finanzieller Art sind. Das Gericht wird in erster Linie das Ausmaß, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen für die Bemessung berücksichtigen. Gleichzeitig soll dem Gedanken Rechnung getragen werden, daß die Behandlungsseite dem Patienten für das, was sie ihm durch die fehlerhafte Behandlung angetan hat, Genugtuung schuldet.
Maßgeblich für die Höhe des Anspruchs ist zum Beispiel der Eintritt eines Dauerschadens. Alter, Geschlecht, Beruf und die Einschränkung persönlicher Neigungen werden berücksichtigt. Auch psychische Belastungen, seelisch bedingte Folgeschäden und soziale Beeinträchtigungen werden in Ansatz gebracht. Ein Hinauszögern der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung kann sich ebenfalls schmerzensgelderhöhend auswirken.
Auch eine Schmerzensgeldrente oder ein einmaliger Kapitalbetrag neben einer Schmerzensgeldrente kann vom Gericht zugesprochen werden. Eine Schmerzensgeldrente kommt zum Beispiel bei dauerhaften Schmerzen und der Notwendigkeit wiederholter, schmerzhafter und in ihrem Erfolg ungewissen ärztlichen Folgeeingriffen in Betracht. Bei Minderjährigen wird eine Rentenzahlung oft zuerkannt, um die zweckwidrige Verwendung einer Einmalzahlung zu verhindern.
Entschädigungssummen, wie man sie aus der US- amerikanischen Rechtsprechung kennt, sind in der Bundesrepublik Deutschland in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, obwohl auch hier seit einiger Zeit die Tendenz zu höheren Schmerzensgeldbeträgen zu bemerken ist. Die Höchstsummen für Schwerstschädigungen liegen in Deutschland derzeit bei ca. 500.000 EUR.
Die genaue Höhe des Schmerzensgeldbetrages wird vom Gericht nach seinem Ermessen nach der Individualität des Einzelfalls festgesetzt. Die folgenden zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge sollen daher nur zur Orientierung dienen.
Beispiel aus der Rechtsprechung: Schmerzens-geld - kurze geringfügige allergische Hautreaktion auf unverträgliches Medikament, Behandlungsfehler AG Neubrandenburg, Urteil v.16.1.2001, 18 C 739/00 250 EUR
- schief sitzende Unterkieferprothese, unzureichende Wurzelfüllungen nach einem zahnärztlichen Behandlungs-fehler, AG München, Urteil v. 23.11.2000, 233 C 21482/98 750 EUR
- unzureichende Aufklärung und erhebliche Wundheilungsstörung nach OP einer Deformität der Großzehe (Hallux valgus), VersR 1998, 1285 2.000 EUR
- Unterkieferbruch bei einer operativen Entfernung tief verlagerter Weisheitszähne, VersR 1996,102 3.500 EUR
- Transplantatversagen wegen fehlerhafter Positionierung eines Kreuzbandimplantates und der Folge einer weiteren KnieOP, VersR 2003, 253 8.000 EUR
- nicht indizierte Entfernung der Gebärmutter bei 50jähriger Frau, VersR 2001, 461 10.000 EUR
- Druckgeschwür (Dekubitus 4. Grades) im Gesäßbereich, Wirbelsäule teilweise freiliegend durch groben Pflegemangel im Krankenhaus, VersR 2000, 767 12.500 EUR
- Durchtrennung des nervus tibialis am linken Fuß durch schweren ärztlichen Behandlungsfehler, nicht indizierte OP, VersR 2000, 492 17.500 EUR
- Verlust eines Hodens bei 15jährigen Jungen, leichfertig unterbliebene sofortige Freilegung des Hodens trotz Verdachts auf Hodentorsion, VersR 2003, 860 18.000 EUR
- Blasenlähmung durch Unterlassen der gebotenen urologischen Diagnostik und nicht indizierte OP, VersR 2002, 856 25.000 EUR
- Herzinfakt infolge unterlassener Befunderhebung nach Auftreten von Schmerzen in der Brust, VersR 2002,1029 37.500 EUR
- Erblindung auf beiden Augen nach Heparininfusion, grober Behandlungsfehler, VersR 1999, 622 50. 000 EUR
- apallisches Syndrom bei Kleinkind infolge einer nicht indizierten Infusion, VersR 2001,1384 150.000 EUR
- schwerster Hirnschaden infolge Lungenembolie nach kosmetischer OP (Baudeckenplastik und Liposuktion) bei 26jähriger Frau, Verstoß gegen Aufklärungspflicht, VersR 2001, 1381 200.000 EUR
- schwerste Schädigungen bei der Geburt, weitgehende Zerstörung der Persönlichkeit, Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeit durch groben Behandlungsfehler, VersR 2002,1163 500.000 EUR
Vielleicht kann das zur Aufklärung beitragen.
Zitat seenixe:
"Hast Du mal in die BG-Akte wegen Anmeldung von Forderungen an die Haftpflicht geschaut?"
Was soll diese schwachsinnige Frage? Bin ICH der Sachbearbeiter der BG?
ODER HABE ICH DICH JETZT VOLLKOMMEN MISSVERSTANDEN