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Schadensersatzleistungen nach Verkehrsunfall

Steven85

Mitglied
Registriert seit
1 Aug. 2016
Beiträge
30
Hallo zusammen,

im Jahre 2004 hatte ich einen schweren Verkehrsunfall als Sozi auf einem Motorrad. Seit dem ist mein linker Arm komplett gelähmt. Außerdem leide ich an akuten Phantomschmerzen und auch immer wieder starken Rückenschmerzen durch meine einseitige Belastung. Alle anderen Verletzungen sind mittlerweile sehr gut verheilt.

Was das Thema Schmerzensgeld angeht ist auch soweit alles geklärt, natürlich mit der Option das durch weitere Folgeschäden noch Forderungen entstehen können. Auch Hilfsmittel werden weiterhin gezahlt. Außerdem erhalte ich eine Pauschale von 200 € monatlich als Haushaltshilfeleistung, da ich nicht viel alleine machen kann.

Ich würde gerne meine Erfahrungen mit ähnlichen Opfern teilen, da es evtl. noch andere Ersatzleistungen bzw. -hilfen gibt, wie z.b. einmal im Jahr die Fenster putzen zu lassen um nur mal ein Beispiel zu nennen.

Danke schon mal für eure Erfahrungen.
 
Grüß Dich, Steven85!

01
Leider weiß ich noch nicht genug, um auch nur ganz im Groben abschätzen zu können, wie hoch Dein Haushaltsführungsschaden wirklich ist.

02
Wichtig für eine ganz grobe Peilung wäre:
Bitte beschreibe ein wenig: Wie ist Deine häusliche Lage?

(a)
Lebst Du allein?

(b)
Oder lebst Du in einer Familie? Dann beschreibe ein wenig, wieviel Personen, wie alt ggf. die Kinder sind, wie ihr euch vor dem Unfall innerhalb der Familie die Arbeit aufgeteilt habt.

(c)
Hilfreich wäre auch auf jeden Fall: Wie groß ist die Wohnung, wie groß ggf. der Garten? Dann könnte man einmal in etwa abschätzen, ob die 200,00 Euro/Monat halbwegs zutreffen.

(d)
Wichtig auch: Wohnst Du in einer Großstadt (oder "Speckgürtel" dazu), einer kleineren Stadt, auf dem Dorf, auf dem Land?


03
Ich kenne einen Vorgang, da hatte eine Dame auch einen Arm verloren. Der Ehemann war Vollzeit berufstätig, und zu einem Buben im Kindergartenalter waren kurz vor dem Unfall Zwillinge dazugekommen! Das gab dann allerdings in den ersten Jahren Jahr für Jahr jeweils 5-stellige Schäden.

200,00 Euro im Monat könnten m.E. vielleicht zu einem Geschädigten passen, der zum Unfallzeitpnkt in einer Familie lebte und der schon vor dem Unfall nicht gerade viel im Haushalt gearbeitet hat, in etwa: "klassisches Männerverhalten vor 60 Jahren" .

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

vielen Dank schon mal für deine Hilfe.

Ich habe mir vor ca. 4 Jahren ein Haus gekauft mit ca. 150 qm Wohnfläche und 50 qm Nutzfläche auf 3 Etagen + Keller verteilt. Aktuell lebe ich dort alleine, bin nicht verheiratet und habe auch keine Kinder. Der Ort in dem ich wohne ist ca. 10.000 Einwohner groß. die nächste Großstadt (Wiesbaden) ist ca. 30 km entfernt. Einen Garten habe ich nicht. Nur eine etwas größere Terrasse wo ich lediglich mich um die Hecken und kleinere Pflanzen kümmern muss. Das schwierigste für sind natürlich die Fenster. Die Frage ist halt auch ob das mit in den 200 € pro Monat enthalten ist und wie gesagt ob die 200 € überhaupt generell ausreichen.

Außerdem würde mich natürlich interessieren wo man sich sonst im Alltag noch Unterstützung holen kann die finanziert werden muss, z.B. Auto waschen, einkaufen usw.

Ich bin wirklich für jede Information und jeden jeden Beitrag mehr als dankbar.

Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven85!


01
Die große Wohnfläche lässt der Tendenz nach eher darauf schließen, dass der Haushalt auf gehobenem Niveau geführt wird. Das wäre als Anspruchsstufe 3 (von 4 insgesamt). Zwar kann man das erst sagen, wenn man den Haushalt genauer kennt, aber - für den Start langt das mal. Dann hat man (ohne jeden Korrekturfaktor) mit 22,7 Std/Woche Arbeit im Haushalt zu rechnen.

02
Bei einem Armverlust kommt es auf die Nutzbarkeit der Prothese an. Ich gehe einmal, weil ich nichts Näheres weiß, von einem Armverlust ab der Mitte des Oberarmes aus und normalen Verhältnissen. Dann könnte man mit einer MdH (=Minderung der Fähigkeit, einen Haushalt zu führen) -daumengepeilt- von 70 % rechnen.
Fallen 70 % von 22,7 Stunden aus, sind rd. 15,89 Std./Woche ausgefallen. Das sind im Monat 69,05 Std. Ausfall.

03
Kleinstadt in einem der alten Bundesländer ohne Strukturkrise dort: Etwa 10,00 bis 12,50 Euro pro Stunde. Ergibt Mittelwert:

69,05 Std/M. x 11,25 Euro pro Std. = 776,81 Euro pro Monat. In erster Peilung. a gibt es noch tüchtige Schwankungen, aber dass es weniger als 500,00 Euro im Monat werden, wenn man sich's genau anschaut, da würde ich mich wundern.


04
Das war jetzt bei Abrechnung auf fiktiver Basis. Deren wichtigste Eigenschaft ist: Der Stundenlohn wird bei fiktiver Abrechnung netto gerechnet. Also, was die Haushaltshilfe netto bekäme, wäre sie nur da.

05
Doch was passiert, Wenn Du eine Haushaltshilfe anstellst? Dann ist für die Stunden, die Du in Anspruch nimmst, nicht der Netto-Satz, auch nicht das Brutto auf dem Lohnzettel maßgeblich, sondern das, was Du als Arbeitgeber halt eben ausgeben musst.

06
Die 200 Euro/Monat scheinen damit nicht realistisch zu sein. Machen wir mal eine Art Mindestschadensberechnung (dazu unten):

Selbst dann, wenn Du Deinen Haushalt nur ganz einfach führen würdest ("typisch Single-Mann, jung, Motorradfahrer/Bergsteiger")(Glaube ich nicht, dass das hier der Fall ist: Solche jungen Wilden kaufen keine 150-m²-Wohnung, sondern Monoski, Kite-Surfbrett und ein 100-PS-Motorrad! Aber, lassen wir's mal so!): Dann liegen wir bei einem Gesamtzeitbedarf von 10,0 Std/W.; unterstellen wir nur 50 % MdH und nur 10,00 Euro/Std. kommen 221,61 Euro pro Monat heraus. Das lässt mich fragen: Wie wurden den die 200,00 Euro/M. kalkuliert? Wie ist denn das gerechnet worden?


07
Der Schaden ist nach § 287 ZPO zu schätzen, nicht zu beweisen, nur deutlich überwiegend wahrscheinlich zu machen. Zu den Schätzbandbreiten: Da passiert oft der Fehler, dass deswegen, weil die Geschädigten die Beweislast für den Schadensumfang haben, der untere Grenzwert genommen wird. "Falsch", sagt der BGH, "Du mußt den mittleren Wert nehmen". Nachzulesen für alle, die des Lesens und Schreibens kundig sind in: BGH Entscheidungssammlung in Zivilsachen Band 62, Seite 103, kurz: BGHz 62/103!

08
Kein Wunder, dass Steven85 um die Ecke schaut, weil er mit den 200 Euro im Monat nicht weit kommt, nicht wahr

ISLÄNDER
 
Hallo Isländern,

vielen dank für die ausführliche Beschreibung. Das hilft mir bei den nächsten Schritten schon um einiges weiter. Mein linker Arm ist vollständig ab der Schulter gelähmt. Eine Prothese gibt es nicht.

Ich habe auch bereits Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen. In einem Schreiben habe ich ihr auch anhand entsprechender Beispiele verdeutlicht das eine Anhebung notwendig sei. Als Werte habe ich einen Stundenlohn von 10 € und eine MdH von 70 % genommen. Es kam auch prompt eine Antwort mit lediglich folgendem Inhalt:

...
wir nehmen Bezug auf Ihre heutige E-Mail.

Eine Erhöhung der Zahlung müssen wir leider ablehnen. Die von Ihnen angesetzte MdH sowie der Stundenlohn in Höhe von 10,00 EUR sind übersetzt.

Wir stellen eine gerichtliche Klärung anheim.
...

Macht hier die Einschaltung eines Anwalts definitiv Sinn?

Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven!

Wenn er sich mit Haushaltsführungsschäden auskennt, dann - durchaus.

01
Die Lähmung des komletten Armes deutet verstärkt auf eine MdH hin, die die Höhe der MdE erreicht (70 %), denn Haushaltsarbeit ist -wie ich mal gelesen habe in einem Gutachten- "eine handwerkliche Mischtätigkeit, die vorwiegend im Gehen und Stehen ausgeübt wird". In das Bild der MdE fließen auch die Erwerbsberufe ein, die man einhändig relativ wenig behindert ausüben kann. Wie Steuerberater und Telefonist, Richter, Geistlicher und Busfahrer.

02
Wie weist man nach, dass die MdH-Tabelle von Reichenbach/Vogel/Ludolph so unseriös ist, dass damit nicht arbeiten kann?

Jahnke, der Großschadens-Chef des LVM, versuchte 2010, die Tabelle im Verkehrsgerichtstag in Goslar als "maßgeblich" beschließen zu lassen. Einer war dabei, der hat in einem sponatem Beitrag die Tabelle zerlegt, indem er die Selbstwidersprüche dort scihtbar gemacht hat, zum Schluss ging die Tabelle in tosendem Gelächter der über hundert versammelten Fachleute unter. Jahnke verließ mit säuerlichem Gesicht den Saal und trank erst mal n Kaffee auf den Schreck hin. Ein sehr verdienter Totalschaden war das. Dennoch: Die Tabelle läuft immer noch rum.


02
Oft hört man ja: Mit "langsamer Arbeiten" und leidesgerechter Zeiteinteilung könne man den Schaden kompensieren. Grundsätzlich ist der Einwand gar nicht mal so schlecht. Aber die Mehrheit der Anwälte reagiert darauf dann nicht. Damit muss man aber arbeiten!

(a)
Denn: Wenn Du das Gurkenglas nicht festhalten kannst, so dass es sich beim Aufschrauben mitdreht, da hilft kein "langsamer Arbeiten". Das Ding geht auch dann nicht auf, wenn ich gaaanz langsam drehe.

"Ja", sagt der andere, "aber da gibt es doch Maschinchen im Haushalt dafür, damit geht's dann."
Das ist richtig. Nur: Die gleichen Maschinchen gibt es auch für das Erwerbsleben, damit das Erwerbsleben besser möglich wird, man frage mal eine Reha-Abteilung der BG. Diese Hilfe sind also beim %-Wert der MdE "mit einkalkuliert". Wenn ich dann von der MdE einen Abschlag mache, um die MdH zu schätzen, dann berücksichtigt man diesen Faktor "behinderungsausgleichende Technik" doppelt.

(b)
Bettdecke neu beziehen: Das ist mit einer Hand ein derartig umständliches Gegurke, dass man sagen muss: Diese Mühe führt dem Geschädigten derartig leidvoll seine Behinderung vor, dass irgendwann die Menschenwürde verbietet, sich so etwas antun zu müssen.

03
Gerne zitieren Gerichte Urteile zu Stundensätzen. Da muss man dann mal nachsehen: Für welches Jahr wurde den der Stundensatz geschätzt? Oft schreibt ein Gericht von einem anderen Gericht ab, das nur noch ältere Urteile abschreibt, in denen ein Schaden beschrieben wird, der schon damals 4 Jahre her war, und auf einmal wird uns ein Stundensatz als "aktuell" präsentiert, der 15 Jahre alt ist. Der dann noch dazu das Lohnniveau aus Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen verlegen will.

04
Merke: Exakte Grundlagenerfassung und bildhafte, einleuchtende Schilderungen sind da wichtig.



ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

nach dem die Versicherung mir mitgeteilt hat das sie ohne gerichtliche Anordnung eine Erhöhung ablehnen hatte ich nochmal nachgefragt ob sie zumindest, bis das Ganze geklärt ist, die Kosten für einer Fensterputzfirma übernehmen. Darauf antworteten sie mit, "das eine Kostenübernahme des Fensterputzers nur getragen wird, wenn auf eine gerichtliche Auseinandersetzung bzgl. des Haushaltshilfeschadens unterbleibt". Das ist schon mal sehr verdächtig.

ich habe der Versicherung nun folgende Rechnung vorgelegt (Anzahl pro Woche x Dauer in Minuten).

Nägel schneiden -> 1 x 10
Staubsaugen -> 2 x 60
Staub wischen -> 2 x 60
Boden/Treppe wischen -> 1 x 30
Wäsche (aufhängen, bügeln, usw.) -> 2 x 120
Kochen/Zubereitung/Abwasch -> 7 x 420
Einkaufen -> 1 x 60
Auto saugen -> 1 x 15
Garten-/Terrassenpflege -> 1 x 30
Betten beziehen -> 0,5 x 15

Gesamt -> 820 (13,7 Std.)

13,7 Std. * 0,7 (MdH) * 11,25 * 52 (Wochen) / 12 = 476,51 €

Weiterhin habe ich darauf hingewiesen das diese nur die wichtigsten Tätigkeiten sind. Hinzukommen würden noch Kleinigkeiten wie Müllbeutel wechseln, Reperaturarbeiten usw..
Der Versicherung habe ich es natürlich etwas schöner aufbereitet dargestellt (Tabellenform). :)

Denkst du das ist realistisch?

Gruß Steven
 
Grüß Dich, Steven!

01
Eindeutig: Entweder Du bereitest eine Klage vor, oder das wird nichts.

02
Dabei ist Deine Aufstellung schon mal ganz nützlich für die Darstellung aus allen Bereichen der Haushaltsarbeit. Die sollte durchaus solche Beispiele enthalten, die dem Richter klar machen: "Tja...damit ist man echt aufgeschmissen".

03
Bist Du mit diesem Fall rechtsschutzversichert?
Dann zahlt im Rahmen eines selbständigen gerichtlichen Beweisverfahrens oder aber eiens Prozesses der RS-Versicherer auch die Sachverständigenkosten.

04
Ja, wieso ist denn das alles so mühsam? Wieso bockt die Versicherung? Wieo braucht man da das Gericht?

(a)
Der Haushaltsführungsschaden ist ein schwer zu fassendes Ding. Jeder Auotmechaniker weiß, wie lange es dauert, einen Kotflügel am Golf auszuwechseln, Hausfrauen und Hausmänner aber arbeiten nur ganz selten mit einem Block auf die Stoppuhr. Klar, sie schreiben ja auch keine Rechnung. Und die Arbeit ist ziemlich unspekatakulär. Kleinteilig.

(b)
Das führt zu enormer Verunsicherung. Und die kann der Versicherer dazu ausnutzen, damit er Geld spart für den eigentlichen Zweck seiner Existenz. Und das ist die Dividende für die Aktionäre. Das ist Dein Geld.....

(c)
Versicherer arbeiten nur selten damit, dass sich sich mal ansehen, wie "gefährlich" der Gegner ist, um danach die Art und Weise ihrer Regulierung auszurichten. Die Folge: Du wirst behandelt wie der Durchschnittsgegner. Dass Du hier im Forum bereits so viel finden kannst, dass Du damit wesentlich weniger verunsichert bist als der Durchschnitts-geschädigte: Das wird nicht einkalkuliert. Auch nicht, wenn sich in einem Prozess allmählich zeigt: "Vorsicht, der weiß, was er macht!". Auch dann wird noch Null-Acht-fünfzehn gearbeitet. Immer noch in der Hoffnung, mit Verunsicherung weiter zu kommen.

(d)
Dabei bist Du ein eher einfacher Fall. Singlehaushalt: Dann muss man sich nicht drum kümmern, wie vor dem Unfall die Arbeit im Haushalt verteilt war. Die Verletzungsauswirkungen sind auch ziemlich klar und deutlich.


05
Nun sind manche Richter abgeneigt, sich im Prozess Sachverständigengutachten für Haushaltsführungsschäden zu bestellen. Die meinen, das ging auch so - ohne die Wohnung gesehen zu haben und den Arbeitsbedarf dort! Ds Urteil wird bestenfalls zufällig richtig. Jedenfalls - die Schätzfehler dort sind nicht von schlechten Eltern. Dummerweise gehen sie in der Regel nach unten, eben wegen der Unscheinbarkeit der Arbeit zu Hause.

06
Das kann Dein Anwalt aber unterlaufen mit einem selbständigen gerichtlichen Beweisverfahren, da MUSS das Gericht einen Sachverständigen beauftragen.

Das einzige Problem damit ist: Es gibt in ganz Deutschland nur 3 öffentlich ebstellte Sachverständige für Haushaltsführungsschäden. Und die haben volle Schreibtische, das dauert also eine Weile.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
war das der mit der LEDERHOSE --
EINECHTER BAYER


Jahnke, der Großschadens-Chef des LVM, versuchte 2010, die Tabelle im Verkehrsgerichtstag in Goslar als "maßgeblich" beschließen zu lassen. Einer war dabei, der hat in einem sponatem Beitrag die Tabelle zerlegt, indem er die Selbstwidersprüche dort scihtbar gemacht hat, zum Schluss ging die Tabelle in tosendem Gelächter der über hundert versammelten Fachleute unter. Jahnke verließ mit säuerlichem Gesicht den Saal und trank erst mal n Kaffee auf den Schreck hin. Ein sehr verdienter Totalschaden war das. Dennoch: Die Tabelle läuft immer noch rum.

Tschau
Tscharlie
 
Liebe Freunde,

01
Wer hätte sich's gedacht, dass unsere Freunde aus Baden-Württemberg (Charlie's Heimatland lt. Profil!) so auf bayerische Lederhosen reflektieren: Zumindest die Bewohner des vormaligen Königreiches Württemberg werfen sonst manchmal einen etwas kritischen Blick nach nach Sonnenaufgang ("....nur bedingt ziviliertes und etwas lärmiges Ostvolk...").

02
Indes: Der Zusammenhang zwischen den Themen "Verkehrunfälle mit Personenschäden" einerseits und bayerischen Lederhosen andererseits scheint mir ansonsten vom Thema her eher überblickbar zu sein. Das scheint ein weing ins "Café" zu tendieren, das wir auch im Programm haben.

03
Was würde unser Charlie staunen, sähe er mich in der (praktisch ausgestobenen) Isländerischen Männertracht des 19 Jhd.sehen: Kurze Hose auch im Winter (!). Also, das könnt ihr weder ihm, noch mir antun.

Der Beitrag ist vielleicht etwas besser für unseren Bereich "Café" geeignet.
Zurück zu den Unfällen und deren Problembehebung!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

die gegnerische Versicherung hat sich nochmal gemeldet und mir 300 € monatlich plus einmal jährlich eine Fensterputzfirma angeboten, mehr wäre nicht möglich. Auch hatte die gute Frau mich gefragt wie ich denn auf die Mdh von 70 % kommen würde.

Was würdest du an meiner Stelle tun? Es ist natürlich schon sehr interessant das sie mir überhaupt entgegen kommen. Das zeigt natürlich das sie genau wissen das 200 € viel zu wenig sind.

Gruß Steven

Hallo Isländer, folgendes hat mir die Versicherung geantwortet.

"...die Unterzeichnerin hat den Vorgang, wie telefonisch angekündigt, mit der Abteilungsleitung besprochen. Im äußersten Erledigungsinteresse und nach sehr wohlwollender Prüfung sind wir bereit, unsere Zahlung auf den Haushaltsführungsschaden von 200,00 EUR auf nunmehr 300,00 EUR zu erhöhen. Die Übernahme weiterer Kosten für einen Dienstleister ist leider nicht möglich. Unser Zahlungsangebot in Höhe von 300,- EUR gilt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz. Sofern eine streitige Auseinandersetzung angestrebt wird, behalten wir uns vor die bisherige Zahlung in Höhe von 200,00 EUR vom Gericht überprüfen zu lassen, um diese ggfs. zu reduzieren. Wir weisen höflich daraufhin, dass die MdH nicht gleichzusetzen ist mit der MdE. Erstere ist in der Regel deutlich niedriger. Bei Ihnen wurde eine Gesamt-MdE von „lediglich“ 30% festgestellt. Die von Ihnen angenommene MdH in Höhe von 70% ist daher fernliegend. Im Hinblick auf die Stundensätze wird unter anderem auf die aktuelle Rechtsprechung der Instanzgerichte verwiesen, u.a. OLG Nürnberg, Urteil vom 23.12.2015, Az. 12 U 1263/14 (8,50 EUR). Ihrer Antwort im Hinblick auf unser Zahlungsangebot sehen wir mit Interesse entgegen..."

Eine Gesamt MdE von 30 % ist mir persönlich nie bekannt gewesen. Wie würdest du reagieren?

Gruß Steven
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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