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Schadensersatzerklärung Jobcenter

Kriebi

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Okt. 2016
Beiträge
14
Hallo ,

folgender Fall .
Ich habe am 27.09. einen Arbeitsunfall gehabt !
Leider in der Probezeit .
Der Arbeitgeber hat mich zum 27.10. gekündigt !
Habe ich mich am 28.10 . beim Jobcenter gemeldet und denen gesagt das ich krankgeschrieben bin .( die bekommen auch weiterhin die AU )
Ich habe keinen Antrag unterschrieben , da ich der BG unterliege und Verletztengeld bekomme .
Krankenversicherungsbeiträge werden auch weiter geleistet .
Den reinen Antrag will ich Abgeben , wenn es in Richtung gesundschreibung geht .

Gestern hatte ich Post im Briefkasten , vom Jobcenter !
Eine Schadensersatzerklärung
Was ist das genau ?
Mischen die sich da jetzt mit rein ?
Da hängt auch ein Bogen mit dran , das ich die BG , behandelne Ärzte von der Schweigepflicht entbinde !

Wie soll ich jetzt handeln .

MfG
 
Hallo,

irgend jemand soll die Kosten Deines Unfalls tragen. Die Leute des Jobcenter machen Ihre Aufgaben und wollen dafür sorgen, dass sie die Kosten nicht tragen müssen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo ,

die Kosten übernimmt ja die BG .

Habe bis jetzt auch noch nichts dem Jobcenter angemeldet ( z.B. Hartz4 )
Bekomme momentan ja Verletztengeld .

MfG
 
Guten Morgen,

es wird immer nach dem Verursacher des Arbeitsunfalls gefragt, da sich auch die BG die Kosten dort wieder holt (Verletztengeld, Behandlungen, usw.). Ist ganz normal.

Gute Besserung!

Vetty
 
Hallo Kriebi,

die BG bezahlt bis "jetzt" alles!
Wenn das "jetzt" wegfällt, dann springt das Jobcenter ein!
Da du zur Zeit ohne Arbeitgeber bist, landest du automatisch bei deinem neuen Arbeitgeber!
Das Jobcenter, denn die bezahlen ab jetzt alle Kosten und legen dich als Arbeitssuchend an!
Da du aber AU bist, stehst du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung!
Aber die machen ihre Arbeit als wenn du quasi verfügbar wärst!
Deshalb die Post von denen!
 
hallo kriebi,

warum hast du dich beim Arbeitsamt gemeldet, wenn du AU und Verletztengeld erhälst du die BG für dich zuständig ist?

Lg. Rolandi
 
Hallo ,

habe mich beim jobcenter gemeldet , weil ich vom Arbeigeber die Kündigung bekommen habe .
Zum Zeitpunkt der Kündigung war ich aber schon Krankgeschrieben .

Die müssen ja wenigstens Bescheid wissen das ich Arbeitslos und Krankgeschrieben bin , sonst gibt es bei der Antragstellung eventuell eine Sperre !
Den Antrag werde ich aber erst zum Beginn der Gesundschreibung dort abgeben .


MfG
 
hallo kriebi,

du erhälst also noch keine Leistung vom Arbeitsamt.

Von daher ist zu überlegen, ob womöglich du die Schadenersatzerklärung gegenüber Arbeitsamt erst abgibst, sobald du tatsächlich Leistungen vom Arbeitsamt erhälst.

Lg. Rolandi
 
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