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Schadensersatz nach Unfallflucht

Christian1960

Nutzer
Registriert seit
11 März 2008
Beiträge
1
Hallo,

am 04.03.08 wollte ich eine Straße überqueren, ein Taxi mit überhöter Geschwindigkeit sah mich nicht, ich sprang rückwährts zurück, hierbei knickte ich an der Bordsteinkante um und fiel.

Das Taxi fuhr weiter, angeblich hatte er nichts gesehen, so sagte er das der Polizei. Meine Verletzungen sind Prellungen am Ellenbogen, Steissbein sowie eine Gehinerschütterung.Aus dem Krankenhaus habe ich mich selbst entlassen, derzeit bin ich Krankgeschrieben

Da ich alleinerziehend bin, meine Tochter ist 6 Jahre benötige ich eine Haushaltshilfe sowie jemanden der Sie zur Schule bringt, sowie jemanden der mit dem Hund rausgeht. Nun kommt meine Frage, mit wieviel Schmerzensgeld kann ich hier rechnen.

Beim googeln kam ich auf sehr viele Seiten, keine konnte mir hier aber etwas dazu genaueres sagen, ich hatte für 10 Tage eine Bekannte die meine Tochter gefahren hatte ( Schule ) mit dem Hund rausging sowie die Hausarbeit/ Einkauf verrichtet hatte.

mfg

Christian
 
Hallo Christian,

willkommen im Club,

es wird das Beste sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen,um Deine Interessen war zu nehmen. Dieser hat Akteneinsicht bei der Polizei und kann dem entsprechen Forderungen stellen und ggf. durch setzen.
Über Schmerzensgeld und deren Höhe wird Dir, so kurz nach dem Unfall wohl keiner was sagen könne.
Wichtig ist doch erstmal, dass nichts zurück bleibt.

Mfg.

Pit
 
Hallo Christian,

ich bin auch der Meinung, daß Du Dir einen Anwalt nehmen solltest.

Wenn Deine Beschwerden hoffentlich bald folgenlos ausgeheilt sind könnt Ihr einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen.

Dein Anwalt hat bestimmt die Schmerzensgeldtabelle von Becks/Ring/Böhm. Danach könnt Ihr dann die Forderung stellen.

Viele Grüße
Tina
 
Hallo,
TZTZTZ
Dein Anwalt hat bestimmt die Schmerzensgeldtabelle von Becks/Ring/Böhm. Danach könnt Ihr dann die Forderung stellen.
Da gibt es aber bessere- Lach
Schaut mal lieber nach Jaeger/Luckey, Schmerzensgelddatenbank 2008 ZAP
Aber erst einmal müssen die Beschwerden weg. Anwalt trägt die Versicherung der Gegenseite, wenn die Schuld bei der Gegenseite liegt. Ist auch immer wieder wichtig dieser Hinweis.

Gruß von der Seenixe
 
HyChris,Du kannst versuchen Hilfe vom WEISSENRING in Hamburg zu bekommen.Viel Glück....Campari01
 
Hallo Campari01,
Der Weiße Ring ist für Kriminalitätsopfer zuständig.Der Unfalllverursacher ist bekannt, hat seine Aussage vor der Polizei und dies sicher nicht mit Vorsatz gemacht. Aus diesem Grund wird der Weiße Ring keinen Handschlag für Chris tun.

Du meist sicher dieses hier:
Bei Unfallflucht oder wenn der Schädiger nicht haftpflichtversichert ist, gehen Sie nicht leer aus. Den Schaden ersetzt mit Einschränkungen der Verein für Verkehrsopferhilfe. Bei Unfallflucht zahlt der Verein für Personenschäden, nicht aber für den Schaden am Auto. Schmerzensgeld gibt es nur in schweren Fällen, z.B. bei Dauerschäden. Bei Kleider-, Gepäck- und anderen Sachschäden erstattet der Verein nur die Kosten, die über 1.000,00 DM liegen.

Bei fehlender Haftpflicht entschädigt Sie die Verkehrsopferhilfe so, als hätte die Haftpflichtversicherung bestanden. Wurde der Unfall vorsätzlich herbeigeführt, z.B. von einem Selbstmörder, und die Versicherung muß nicht zahlen, entschädigt Sie der Verein ebenfalls.

Anschrift
Verein für Verkehrsopferhilfe
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Aber da der Verursacher klar ist, steht auch die Verkehrsopferhilfe nicht auf den Plan.

Gruß von der Seenixe
 
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