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Schadensersatz nach Sturz im Geschäft?

Sunny001

Nutzer
Registriert seit
4 Juni 2007
Beiträge
1
Hallo!

Ich bin am 27.03.07 beim Anprobieren von Inlineskates in einem Sporrtfachgeschäft gestürzt und habe mir eine laterale Tibiakopfimpressionsfraktur und einen Meniskusriss zugezogen. OP mit Plattenosteosynthese erfolgte im Krankenhaus. Die Prognosen der Ärzte bezüglich meiner Gensesung sind nicht sehr positiv. Jetzt meine Frage: Hat der Eigentümer zugleich mein Verkäufer nicht eine Mitschuld zu tragen. Schließlich hat er mich ohne Schutzkleidung fahren lassen. Mit entsprechenden Knieschonern wäre diese Verletztung nicht eingetreten.
Wäre schön wenn mir hier geholfen werden könnte.

Gruß, Sonja
 
Hallo Sonja,

willkommen im Forum. Meiner Meinung nach hast du da keine Ansprüche. Wenn du dir Besteck kaufst, sagt dir doch auch kein Verkäufer das du dich mit der Gabel stechen oder mit dem Messer schneiden kannst. Sorry...

Wenn du eine PUV hast melde es dort. Die wären dafür zuständig.

Trotzdem gute Besserung.

Gruß Jens
 
Hallo Jens!

Für Messer und Gabel gibt es aber auch keine Schutzkleidung.
Frage an Dich-hätte der Verkäufer nicht aufmerksam machen müssen-dass man eine tragen sollte.
Bin selbst mal Inliner gefahren und hatte Glück, dass ich Hand,Ellenbogen und Knieschützer trug.
Außerdem trug ich noch einen schicken Helm dazu.

Hallo Sonja!
Erstmal möchte ich Dich hier im Forum begrüßen!

Und dann gleich eine Frage an Dich-

War der Verkäufer bei der Anprobe und dem ausprobieren dabei?
Und
Hast Du den Unfall angezeigt?

Gruß Maja
 
Hallo maja,

habe nur an die Durchsetzbarkeit des Anspruchs gedacht. Die wird sich sehr schwierig gestalten. Auch Sonja als Käuferin hätte an die Schutzkleidung denken können. Beim Benutzen der Inliner ist Schutzkleidung empfohlen, aber schon bei der Anprobe im Geschäft?

Gute Nacht

Gruß Jens
 
Hallo!
Jetzt meine Frage: Hat der Eigentümer zugleich mein Verkäufer nicht eine Mitschuld zu tragen. Schließlich hat er mich ohne Schutzkleidung fahren lassen. Mit entsprechenden Knieschonern wäre diese Verletztung nicht eingetreten.
Wäre schön wenn mir hier geholfen werden könnte.

Gruß, Sonja

Hallo Sonja
erstmal gute Besserung. Ich denke es macht bei der Schwere deiner Verletzungen Sinn, wenn du dich mit einem qualifizierten Anwalt über den Unfall unterhalten solltest.
Meiner persönlichen Meinung nach hat der Geschäftsinhaber mit ziemlicher Sicherheit gegen seine Aufklärungspflicht bezüglich der notwendigen Sicherheitsausrüstung beim Inlineskaten verstoßen.
Das diese auch im Geschäft nötig ist, zeigt sich doch offensichtlich an deinen Verletzungen.
Einfach wird die Sache wie Jens schon schrieb sicherlich nicht aber ich würde es versuchen.
Viel Erfolg!

Micha
 
Deine Verletzung und die Folgen

Hallo Sonja,

ich habe eine ähnliche Verletzung. Inzwischen waren es drei Operationen. Welche Auflagen hast Du? Musst Du komplett entlasten? Wenn ja, wie lange?

Evtl. hilft Dir der folgende Link:
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=982141882&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=982141882.pdf

Ist viel zu lesen aber hilfreich.

Zu Deiner Frage nach der Haftung kann ich leider nur eine Vermutung äußern:
Jeder Inhaber eines Geschäfts sollte eine Versicherung haben. Ob diese allerdings abdeckt, dass ein Kunde, der Inlineskates testet ohne selbständig - im Wissen um die Risiken nach Schutzkleidung zu verlangen, bezweifele ich doch.

Versteh das nicht falsch - aber irgendwie hört sich das für mich ähnlich an, als wenn ich eine bekannte Fast Food Kette verklage, weil ich nach ausgiebigem Verzehr der Waren zu dick geworden bin.;)

Ich bin gespannt, wie die Entwicklung ist und hoffe, Du berichtest.

Für Deine Gesundheit: Gute Besserung. Solltes Du Fragen zum möglichen Verlauf der Verletzung haben, gebe ich Dir gerne Auskunft im Rahmen meiner Möglichkeiten.

Grüße
Stef
 
Hallo Sonja

ich vermisse in deinen Beiträgen etwas über die Reaktion des Verkäufers. Was sagte der dazu? Läßt er evtl. mit sich reden?

Grüsse von
IngLag
 
Sturz im Geschäft

Den Verkäufer kannst du nur haftbar machen, indem du ihm ein VERSCHULDEN an Deiner Verletzung im Sinne von § 823 BGB nachweisen kannst. Dazu gehört, dass er fahrlässig und widerrechtlich gehandelt hat und Dein Schaden unmittelbar damit zusammen hängt. So würde die Haftpflichtversicherung des Geschäftes wohl erstmal dem Verkaufer Deckungsschutz gewähren, Dir gegenüber aber die Haftung verneinen. Es sei denn, der Verkäufer hätte dich gegen Deinen Willen aufgefordert, ausdrücklich ohne Schutzkleidung zu fahren. In Amerika hättest du möglicherweise mehr Aussicht auch Erfolg........, ist aber wohl hier passiert- oder?

Du solltest auf jeden Fall Deine Unfallversicherung - falls vorhanden - informieren, was passiert ist. Die werden dann zahlen, wenn was zurück bleibt.
 
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