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Schadensersatz nach BGB § 249

Faibel

Neues Mitglied
Registriert seit
27 Mai 2008
Beiträge
12

Hallo,

ich habe da mal eine Frage.

Seit fast 10 Jahren streiten wir uns wegen einer Arzthaftpflichtsache mit einer Versicherung rum.
Laut OLG Urteil (2004) wurde der Arzt bzw. seine Haftpflichtversicherung verpflichtet alle materiellen oder immateriellen Schäden zu ersetzen.

Der Schadensersatz wird im BGB § 249 geregelt. Da heißt es unter Punkt 1:

"(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."

Der Gesetzgeber geht dabei von der sogenannten Naturalrestitution aus, d.h. dass der Schädiger genau den Zustand wieder herstellen soll, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.

So weit, so schlecht - seit dem streiten wir uns mit der Versicherung rum.
Alles wird negiert, abgestritten und runtergerechnet.

Ich gehe stark davon aus, dass es hier im Forum Leute gibt, denen ähnliches Widerfahren ist bzw. widerfährt.

Ich pick mal eine Sache raus - und zwar die PKW-Kosten.
Seit dem Vorfall (1994) haben wir gute 100.000 Kilometer verfahren.
(z.B. Arzttermine, Nach-OP´s oder als Begleitperson)

Lt. ADAC kostet unser Wagen ca. 90 Cent/Kilometer - bezahlen will die Versicherung nur 30 Cent. Und das Gericht stimmt dieser Summe zu.

Eine vernünftige Begründung gibt es dafür nicht. Man verweist auf Kilometerpauschalen beim Fiskus, Reisekostenabrechungen für Beamte oder Erstattungen für Richter und Sachverständige.

Nun ist es ärgerlich wenn z.B. Richter nur 30 Cent pro Kilometer erstattet bekommen, es hat aber nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun.

Und genau die stehen uns lt. BGB § 249 Pkt.1 zu!

Mich würde interessieren, wie in anderen Fällen sowas gehandhabt wurde und ob es jemanden gibt, wo die Gerichte anders geurteilt haben.
Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht?

Vielen Dank im Voraus!
 
Hallo Faibel,

teurer Wagen...

Die 0,30 EUR pro gefahrenen km sind üblich, mir ist so direkt kein Fall bekannt, wo mehr anerkannt wurde, aber viele, wo es weniger gab bzw. gibt.

Ich versuchs trotzdem mal. Es werden ja nicht alle Kosten dort mit reingerechnet. Das vom ADAC errechnete Kilemetergeld ist ja fast rein statistisch. Da du das Fahrzeug auch ohne den Unfall hättest, hättest du ja auch Versicherung und Steuern bezahlt, auch privatfahrten sind oder wären angefallen. Das gleiche gilt auch für den Wertverlust (der entsteht ja selbst wenn das Auto nur rumsteht, das gleiche gilt für Steuern/Versicherung) oder anteilige Reparaturkosten. Und diese Posten sind in der Berechnung alle mit drin.

Ein Fahrtenbuch könnte darüber z. B. Auskunft geben, mit welchen Anteilen private und unfallbedingte Fahrten getätigt wurden und dementsprechend würden diese dann wahrscheinlich prozentual von den 0,90 cent pro km abgezogen.

Wer bekommt was:

Ein Anwalt bekommt die 0,30 EUR für jeden gefahrenen Kilometer, wenn er zur Verhandlung fährt.

Einer der einen Arbeitsunfall hatte bekommt 0,36 EUR für die ersten 10, 0,40 EUR für jeden weiteren Kilometer, aber nur für den Hinweg. Diese Pauschale deckt aber laut Leistungskatalog Hin- und Rückweg.

Einer der einen privaten Unfall ohne schuldhafte Beteiligung Dritter hat, bekommt nix.

Wenn die Versicherung nun mit der Schadenminderungspflicht antritt und dir sagt, warum hast du dir nicht ein Auto gekauft, was nur (statistisch) 0,40 EUR pro kilometer verbraucht, was dann?

Ich will dir deinen Anspruch nicht absprechen, aber er sollte auch realistisch sein.

Gruß Jens
 
Ich bin da geteilter Meinung...

Klar hätte er das Auto, Versicherung, Steuern genauso... es ist aber ein Unterschied ob ich im Jahr 10.000km fahre oder 30.000 ... das drückt den wert immens...
Auch braucht man öfters die Werkstatt und auch wesentlich schneller ein neues Fahrzeug... nicht zu vergessen sind die hohen Benzinpreise...

Ich kenne nicht den genauen Verlauf ... ich bin aber der Meinung die tatsächlichen Mehrkosten die ohne diesen Unfall nicht entstanden wären sollten ermittelt werden und die können meiner Meinung nach über den errechneten 30ct liegen...

Das könnte man aber nur über ein Fahrtenbuch erreichen...
 
Hallo bluewindow,

ich versteh den Satz nicht ganz, Zitat:

...ich bin aber der Meinung die tatsächlichen Mehrkosten die ohne diesen Unfall nicht entstanden wären sollten ermittelt werden...

Ohne Unfall keine Mehrkosten, würde ich mal vermuten. :D Da muss ein richtiger Ermittler ran :D

Gruß Jens
 
Klar ...ohne Unfall keine Mehrkosten...

Mit Unfall Mehrkosten die ermittelt werden sollten...

Extra für dich zum mitschreiben :)
 
Hi !

Erst einmal besten Dank für Eure Antworten.

"teurer Wagen..."

Im ersten Moment könnte man das meinen, aber wenn man sich mal die Tabellen anschaut, dann liegt schon ne bisschen bessere E-Klasse oder nen 5er BMW bei über 80 Cent.

http://static.rp-online.de/layout/fotos/HBw1CbNV.pdf


Das es da Abzüge wegen "regulärer" Benutzung gibt ist auch klar.
Nur klafft da ne ganz schön große Lücke.

Seit geraumer Zeit (ca. 2 Jahre) wird akribisch Fahrtenbuch geführt.
1000 Km pro Monat sind da keine Seltenheit - klingt erstmal viel, ist es auch. Aber wenn man das umrechnet sind das man gerade 30-40 Km am Tag.
Das ist für jemanden, der zu 80% Sehbehindert ist (wurde!) und auf Begleitpersonen angewiesen ist, nen Klacks.

Sicherlich könnte man auch nen Smart fahren, aber wir sind immer Autos in dieser Klasse gefahren und warum sollen wir unseren Standard drosseln?

Thema Schadenminderungspflicht
Machen wir doch schon - schliesslich könnte man ja jedesmal ein Taxi nehmen. Das wäre wesentlich teurer.

Kurz zu dem Fall - es geht hier nur indirekt um einen Unfall im klassischen Sinne.

Der "Unfall" beruht auf einem ärztlichen Aufklärungsfehler, der meiner Mutter eine 80% Schwerbehinderung einbrachte, da der Doc der Meinung war ein experimentelles Verfahren ausprobieren zu müssen ohne es vorher angekündigt zu haben. Seitdem ist meine Mutter quasi blind.

Ein OLG-Gericht erkannte darin eine Auklärungsfehler und verdonnerte den Arzt dazu, für den Schaden gerade zustehen.

Thema Schadenminderungspflicht, die Zweite

Nicht nur der Anspruchnehmer hat diese, sondern auch der Regulierer.
Und dieser Pflicht kommt er nicht hinterher.

Ansonsten hätte er schon mal Ákontozahlungen geleistet, nachdem es klar war, dass er zahlen musste. Dies stand fest, als die Schlichtungstelle vor über 10 Jahren zu einem Vergleich riet. Die erste (mickrige) Zahlung kam vor einem Jahr - seit dem ist Sendepause. Die Kosten laufen aber munter weiter. Die Taktik ist klar - man will uns ausbluten und dann einen beschie...n Vergleich rausholen.
Mit dem aktuellen Angebot könnten wir uns gerade mal zwei neue Autos kaufen - ein Witz für jahrelangen Verdienstausfall, jahrzehnte für Begleitpersonen, Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld und und... - die Zinsen nicht zu vergessen!

Leider denkt die Versicherung nicht im Traum daran auch nur ansatzweise zu regulieren - das nennt sich (Regulierungs-) Gewinn und wird Seitens der Gerichte mit einem erhöhtem Schmerzensgeld abgestraft. Immer noch ein guter Deal für die Versicherung, da das Schmerzensgeld nur ein Bruchteil der geforderten Summe ausmacht.

Daher bin auch auf der Suche nach "richtige Ermittler" - jemand der den Schaden quantifizieren kann.
Gibt es eine Übersicht über Wirtschaftsprüfer, deren Hauptaufgabe so eine Schadensermittlung ist? Hat jemand Erfahrungen damit?

Und noch eins - die Versicherung fordert Gutachten und Ergänzungsgutachten zu dem Krankheitsbild und -verlauf.

Können wir nicht auch - ggf. über das Gericht - eine Gutachten über den Schaden anfordern?

Mir ist schon klar, dass weder die Versicherung, noch das Gericht Lust darauf hat - schließlich ist ein Vergleich wesentlich weniger arbeitsintensiv.
Man braucht nichts zu Begründen und vor allem ist man rechtlich nicht angreifbar.

Es geht mir nicht darum "Reibach" zu machen - es geht darum, den tatsächlichen Schaden, der ansonsten nicht entstanden wäre, geltend zu machen.
Nicht nur das man gesundheitlich ein Opfer wurde - was schon schlimm genug ist - nein, so muss man auch noch finanziell bluten.

Tipps? Anregungen? Hilfe? Erfahrungen?

LG
 
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