Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Seit fast 10 Jahren streiten wir uns wegen einer Arzthaftpflichtsache mit einer Versicherung rum.
Laut OLG Urteil (2004) wurde der Arzt bzw. seine Haftpflichtversicherung verpflichtet alle materiellen oder immateriellen Schäden zu ersetzen.
Der Schadensersatz wird im BGB § 249 geregelt. Da heißt es unter Punkt 1:
"(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
Der Gesetzgeber geht dabei von der sogenannten Naturalrestitution aus, d.h. dass der Schädiger genau den Zustand wieder herstellen soll, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde.
So weit, so schlecht - seit dem streiten wir uns mit der Versicherung rum.
Alles wird negiert, abgestritten und runtergerechnet.
Ich gehe stark davon aus, dass es hier im Forum Leute gibt, denen ähnliches Widerfahren ist bzw. widerfährt.
Ich pick mal eine Sache raus - und zwar die PKW-Kosten.
Seit dem Vorfall (1994) haben wir gute 100.000 Kilometer verfahren.
(z.B. Arzttermine, Nach-OP´s oder als Begleitperson)
Lt. ADAC kostet unser Wagen ca. 90 Cent/Kilometer - bezahlen will die Versicherung nur 30 Cent. Und das Gericht stimmt dieser Summe zu.
Eine vernünftige Begründung gibt es dafür nicht. Man verweist auf Kilometerpauschalen beim Fiskus, Reisekostenabrechungen für Beamte oder Erstattungen für Richter und Sachverständige.
Nun ist es ärgerlich wenn z.B. Richter nur 30 Cent pro Kilometer erstattet bekommen, es hat aber nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun.
Und genau die stehen uns lt. BGB § 249 Pkt.1 zu!
Mich würde interessieren, wie in anderen Fällen sowas gehandhabt wurde und ob es jemanden gibt, wo die Gerichte anders geurteilt haben.
Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht?
Vielen Dank im Voraus!