kumbajamana
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- Registriert seit
- 7 Sep. 2006
- Beiträge
- 15
Hallo,
also bin auch ich hier gelandet und finde es gut.
Mein Thema:
Nach Wegeunfall erhalte ich BG-Rente 80% MdE, habe 100% GdB, bin arbeitslos und nahe 50, erhalte noch Differzenzahlung der geg. Haftplichtversicherung zum fikitven/früheren Gehalt.
Ich will arbeiten!
Ich suche allerdings seit praktisch 2003 umsonst, habe mehrere hundert Bewerungen hinter mir.
Ich glaube aber immer noch an Wunder, so schwer das alles ist.
Jetzt wehrt sich die gegn. Versicherung und verlangt von mir, dass ich Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantrage.
Damit reduzieren sich die Kosten für die Versicherung. Andererseits schaut mein Lebenslauf seit meinem Unfall sowieso besch...eiden aus.
Wenn ich jetzt EU-Rente beantrage (unklar, was da entschieden wird), verschlechtere ich doch meine Chancen nochmals deutlich, nach dem Motto:
"Was wollen sie denn noch arbeiten".
Muss ich das denn machen, um die angesprochene Schadenminderungspflicht zu erfüllen?
Ich möchte nach wie dem Arbeitsmarkt, leider mit meinen Einschränkungen - mit oder ohne Unterstützung der BG oder der Arbeitsamtes - zur Verfügung stehen.
Hat das jemand von euch ne Meinung oder ein ähnliches Problem?
Danke für Beteiligung
Kumbaja
also bin auch ich hier gelandet und finde es gut.
Mein Thema:
Nach Wegeunfall erhalte ich BG-Rente 80% MdE, habe 100% GdB, bin arbeitslos und nahe 50, erhalte noch Differzenzahlung der geg. Haftplichtversicherung zum fikitven/früheren Gehalt.
Ich will arbeiten!
Ich suche allerdings seit praktisch 2003 umsonst, habe mehrere hundert Bewerungen hinter mir.
Ich glaube aber immer noch an Wunder, so schwer das alles ist.
Jetzt wehrt sich die gegn. Versicherung und verlangt von mir, dass ich Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beantrage.
Damit reduzieren sich die Kosten für die Versicherung. Andererseits schaut mein Lebenslauf seit meinem Unfall sowieso besch...eiden aus.
Wenn ich jetzt EU-Rente beantrage (unklar, was da entschieden wird), verschlechtere ich doch meine Chancen nochmals deutlich, nach dem Motto:
"Was wollen sie denn noch arbeiten".
Muss ich das denn machen, um die angesprochene Schadenminderungspflicht zu erfüllen?
Ich möchte nach wie dem Arbeitsmarkt, leider mit meinen Einschränkungen - mit oder ohne Unterstützung der BG oder der Arbeitsamtes - zur Verfügung stehen.
Hat das jemand von euch ne Meinung oder ein ähnliches Problem?
Danke für Beteiligung
Kumbaja