kann mir einer weiter helfen?
vor mehr als zwei jahren erging ein rechtskräftiges urteil beim olg.
bis heute kein vollstreckungstitel.
nach einer beschwerde (vor der wahl) mein justizministerium kam dann erst der pfändungsfähige kostenfeststellungsbeschluss.
das urteil sagte aus, dass laufende rentenzahlungen zu leisten sind.
ist auch schon wieder mehr als zwei jahre her!
ich rede ja nicht von den im nachhinein zu zahlenden leistungen!
im rechtskräftigen urteil steht, dass gezahlt werden muss.
wie? ohne vollstreckbarem titel?
nun kann ich mir einen anwalt nicht leisten!
klar, wenn seit 5 jahren die rentenzahlung fehlt!
wo und wie kann ich das gericht verklagen auf schadenersatz?
aber, wie gesagt, kein geld für einen anwalt!
gestern bekam ich vom präsidenten des lg die formelle entschuldigung, wegen der überlangen verfahrensdauer.
er schreibt: (bekomme es leider nicht reinkopiert)
sinngemäss:
"durch personelle ausfälle ist es ausser kontrolle geraten und war damit nicht im geschäftsgang.
die erledigung hat sich dadurch hingezogen und wurde erst durch ihre beschwerde gefördert."
und nun?
er muss nicht auf dem daumen lutschen
wir sind ja erst bei den kosten!
wo bleibt der vollstreckungstitel zu urteiL?
weiss jemand, wie ich zu dem titel komme und ob ich schadensersatzansprüche gegn das gericht, wo und wie geltend machen kann?
mfg
pussi
vor mehr als zwei jahren erging ein rechtskräftiges urteil beim olg.
bis heute kein vollstreckungstitel.
nach einer beschwerde (vor der wahl) mein justizministerium kam dann erst der pfändungsfähige kostenfeststellungsbeschluss.
das urteil sagte aus, dass laufende rentenzahlungen zu leisten sind.
ist auch schon wieder mehr als zwei jahre her!
ich rede ja nicht von den im nachhinein zu zahlenden leistungen!
im rechtskräftigen urteil steht, dass gezahlt werden muss.
wie? ohne vollstreckbarem titel?
nun kann ich mir einen anwalt nicht leisten!
klar, wenn seit 5 jahren die rentenzahlung fehlt!
wo und wie kann ich das gericht verklagen auf schadenersatz?
aber, wie gesagt, kein geld für einen anwalt!
gestern bekam ich vom präsidenten des lg die formelle entschuldigung, wegen der überlangen verfahrensdauer.
er schreibt: (bekomme es leider nicht reinkopiert)
sinngemäss:
"durch personelle ausfälle ist es ausser kontrolle geraten und war damit nicht im geschäftsgang.
die erledigung hat sich dadurch hingezogen und wurde erst durch ihre beschwerde gefördert."
und nun?
er muss nicht auf dem daumen lutschen
wir sind ja erst bei den kosten!
wo bleibt der vollstreckungstitel zu urteiL?
weiss jemand, wie ich zu dem titel komme und ob ich schadensersatzansprüche gegn das gericht, wo und wie geltend machen kann?
mfg
pussi