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Schadenersatz vom Gericht?

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
kann mir einer weiter helfen?

vor mehr als zwei jahren erging ein rechtskräftiges urteil beim olg.
bis heute kein vollstreckungstitel.

nach einer beschwerde (vor der wahl) mein justizministerium kam dann erst der pfändungsfähige kostenfeststellungsbeschluss.


das urteil sagte aus, dass laufende rentenzahlungen zu leisten sind.
ist auch schon wieder mehr als zwei jahre her!
ich rede ja nicht von den im nachhinein zu zahlenden leistungen!

im rechtskräftigen urteil steht, dass gezahlt werden muss.
wie? ohne vollstreckbarem titel?

nun kann ich mir einen anwalt nicht leisten!
klar, wenn seit 5 jahren die rentenzahlung fehlt!

wo und wie kann ich das gericht verklagen auf schadenersatz?
aber, wie gesagt, kein geld für einen anwalt!

gestern bekam ich vom präsidenten des lg die formelle entschuldigung, wegen der überlangen verfahrensdauer.
er schreibt: (bekomme es leider nicht reinkopiert)

sinngemäss:
"durch personelle ausfälle ist es ausser kontrolle geraten und war damit nicht im geschäftsgang.
die erledigung hat sich dadurch hingezogen und wurde erst durch ihre beschwerde gefördert."

und nun?
er muss nicht auf dem daumen lutschen

wir sind ja erst bei den kosten!
wo bleibt der vollstreckungstitel zu urteiL?

weiss jemand, wie ich zu dem titel komme und ob ich schadensersatzansprüche gegn das gericht, wo und wie geltend machen kann?

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

vielleicht bringt Dich diese Urteil zum Thema überlange Verfahrensdauer ein Stück weiter!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-092.html
Ich würde dem Gericht mit Verweis auf das Urteil schreiben und das Du schlicht darauf angewiesen bist (Rente)!
Ich glaube nicht das Du das Gericht verklagen kannst, da lange Verfahren schon fast normal sind!
Wie Du weiter vor gehen kannst würde ich hier einmal fragen, wie es am schnellsten geht (http://www.juraforum.de/forum/) .
Allerdings muss man die Frage ..Frau X (dritte Person)..!

Viele Grüße
Joachim
 
Hallo pussi,

sei mir nicht böse,, aber ich kann deine Ausführungen in weiten Teilen nicht nachvollziehen.

A) gegen wen/welchen Versicherungstyp ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen (Haftpflicht, BU, PUV....)? Woraus soll deine Rente resultieren?

B) Seit wann entspricht ein Urteil grundsätzlich einem Vollstreckungstitel? Hast du/dein Anwalt eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragt und erhalten?

C)
im rechtskräftigen urteil steht, dass gezahlt werden muss.
für welchen Zeitraum muss gemäß Urteil gezahlt werden: nur für die Vergangenheit oder gibt es auch eine Feststellung für die Zukunft? Sind die Höhen der Rentenzahlung klar definiert, wenn ja für welche Zeiträume (Vergangenheit/Zukunnft)?

D)
wo und wie kann ich das gericht verklagen auf schadenersatz?
Auf welcher Bemessensgrundlage möchtest du das Gericht verklagen, wo ist der Fehler im gefällten Urteil? Bitte differenziere gut, ob das Gericht einen Fehler gemacht hat oder dein Anwalt.

E) Insoweit es zu Verfahrensverzögerungen gekommen ist, muss nach meinem Kenntnisstand die Bundesrepublik Deutschland haften. Freiwillig wird sie das wohl kaum tun. Da bleibt meines Erachtens nur die Klage vor dem EGMR. Nachdem die Bundesrepublik - nach meinem Kenntnisstand - auch noch immmer keine Beschwerdemöglichkeiten /Rechtsmittel gegen überlange Verfahrensdauern geschaffen hat, obwohl dies vom EMGR gefordert wurde, kann und darf sich vermutlich ein Richter darüber auch nicht hinwegsetzen.

Kann es sein, dass sich bei dir sehr viele unglückliche Zustände miteinander verkettet haben? Ich könnte mir mehrere Anspruchsgegner vorstellen, vielleicht auch mehrere parallel, aber bevor du das Gericht auf Schadensersatz verklagst, könnten auch andere Alternativen geprüft werden. Dies würde ich persönlich aber nicht ohne absolut kompetenten Rechtsbeistand tun.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
hi, joker

es ist ein urteil, des olg - altenteilrente-
es muss gezahlt werden - aber der vollstreckbare titel fehlt!
es sollten zahlungen für die vergangenheit und die zukunft geleistet werden!
nun hat sich der president des lg (gestern erhalten) entschuldigt.
dafür kann ich mir auch nix kaufen!
nun ist der vollstreckbare kostenbeschluss ergangen.
aber das ist doch nicht die hauptsache!.

habe den gv beauftragt, die kosten zu pfänden. dann käme ich ein stückchen weiter. ( wenn ich es denn erhalte)
dem anwalt habe ich das mandat entzogen, weil er mir das urteil , abgedeckt, nach vielen aufforderungen, zugesandt hat.
was muss er abdecken?
der ra hat nicht einmal meine reisekosten eingebracht!
nur seine!

ich würde sagen beide, der anwalt (geldgier) und das gericht haben fehler gemacht.
glaubst du ernsthaft, ein präsident eines lg würde sich entschuldigen, wenn keine fehler vorliegen?

du drückst es fein aus: unglückliche umstände!
klar habe ich mit dem anwalt in die scheisse gegriffen! der hat mir die letzten müden cent aus der tasche geholt,
hatte vorher unter zeugen bestätigt, dass er mit 4 tsd € auskommen würde.
mann, mir geht der kamm hoch!
hatte dann schon 12 tsd, bezahlt - wofür? das mahnverfahren hatte ich selber eingeleitet und bezahlt.
es geht jetzt aber gar nicht um den anwalt - dem kaufe ich mir noch!-
es geht um das gericht!
die können doch nicht sagen, wie haben ein defizit an personal.
dann - bt. vorher ankündigen -aber doch nicht nach mehr als zwei jahren!
die luft ist einfach raus!
deswegen habe ich den ra ja "entmandatiert"
(vielleicht fäll mir was anderes , w.zb. naja...wirst dir schon denken , was ich meine)

etwas klarer?
schönen wochenanfang
 
Hallo Pussi,

wenn du das Original (also die Ausfertigung des Gerichts) hast, kannst du damit selbst zum Gericht gehen und die Vollstreckungsklausel aufbringen lassen.

Wenn du vorher anrufst liegt die Akte schon beim Sachbearbeiter und die machen dies direkt in deinem Beisein, dauert nur paar Minuten. Bei uns am Gericht ist dies möglich, sollte aber nicht die Regel sein.

Hast du überhaupt die Ausfertigung oder immer noch nur die Kopie mit dem Abgedecktem? Wenn du es noch nicht hast, der RA ist verpflichtet dir die Unterlagen auszuhändigen. Tut er dies nach Aufforderung nicht (spätester Zeitpunkt Mandatsbeendigung), und dir entsteht dadurch ein finanzieller Schaden, ist er schon in der Haftung drin.

Vom Titel, wenn der Rechtskräftig ist, läuft dir ja nichts weg, da im Urteil ja drinsteht, was vom Unterlegenen ab wann in welcher Höhe zu zahlen ist.

Ansonsten kannst du selbst beim Gericht eine Ausfertigung beantragen, gleich mit Vollstreckungsklausel.

In der Haftung würde ich eher deinen "entmandantierten" RA sehen. Wenn du kein Geld für einen RA hast, hier wieder der Hinweis auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Entgegen der Aussage vieler RA sind Anwälte verpflichtet, den Beratungshilfeschein anzunehmen und zu beraten. Aber eben nur beraten, was wörtlich zu nehmen ist.

Gruß Jens
 
hallo, jens
danke

natürlich läuft mir aus dem urteil nichts weg - nur - erleben möchte ich es noch. essen muss ich ja gelegentlich auch noch. nicht immer nur bohnen.

im mai war ich persönlich bei der rechtspflegerin und nachgefragt.
hatte geglaubt, jetzt kommt sie in die puschen.
war nix.
darauf hatte ich beschwerde beim justizministerium eingereicht.
der gab es weiter an den präsidenten des lg oldenburg.
dann , ende august kam der pfändungsfähige kostenfestsetzungsbeschluss. der liegt nun beim gv.
am samstag habe ich die entschuldigung des präsidenten erhalten.

da ich nur eine kopie des urteils habe und nicht weiss, was er abgedeckt hat, bin ich etwas ratlos.
der anwalt rückt auch das originalurteil nicht raus.
er will schliesslich noch geld von mir.
nach dem kostenfestsetzungsbeschluss waren es ca. 10 t€.
der anwalt hat bereits 12 erhalten!
ist ja nun auch geld, wenn man keines hat.

es fehlen ja, nach dem rechtskräftigen urteil schon wieder 2 jahre an rentenzahlungen.
ich weiss noch nicht einmal, ob er sich nicht schon aus dem urteil "bedient" hat.
den kostenfestsetzungsbeschluss hat er nicht mehr zugestellt bekommen.
werde nun beim präsidenten nachfragen.
nun ist ja oldenburg auch nicht gerade um die ecke.

leider befürchte ich, dass zwischenzeitlich bei der schuldnerin die vermögenswerte verschwinden. dann gibts nix mehr.
durch die urteile in 1. und 2. instanz wusste sie ja, was auf sie zukommt.
sie ist einfach nicht gewillt zu zahlen.

meinst du, ich könnte ein neues urteil mit vollstreckungsklausel beantragen?

wo kann ich den anwalt in die pfanne hauen?
rechtsanwaltskammer frankfurt, (die kannste vergessen) oder oldenburg?

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

1. Den RA nochmals anschreiben, dir das Urteil auszuhändigen (Einschreiben/Rückschein). Das ganze unter Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach, befindet er sich im Verzug, Verzugsschaden hat der Verursacher zu tragen. Inwiefern er ein Zurückbehaltungsrecht an dem Urteil geltend machen kann, da noch Honorarforderungen ausstehen, kann ich nicht beurteilen, dazu müsste man den ganzen Fall genau kennen.

2. Wenn er dies nicht macht, nochmals eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen. Dann erfährst du auch gleich, ob schon mal eine ausgestellt wurde.

Nofalls hilft hier nur die Klage auf Herausgabe, da nicht gleichzeitig mehrere vollstreckbare Ausfertigungen erteilt werden.

3. Den RA kannst du bei der RAK melden, bei der er zugelassen ist. Raussuchen kannst du dir das nicht. Unter folgendem Link kannst du den RA suchen:

http://www.rechtsanwaltsregister.org/

Hast du den Namen dann eingegeben und er wird dir angezeigt, oben rechts auf Info klicken, da wird dir angezeigt, wo der zugelassen ist.

Verklagen müsstest du ihn an dem Ort, wo seine Kanzleiräume sind.

Gruß Jens
 
hallo, jens

danke,

nun hatte ich mal irgendwo gelesen, dass die ra-kammer, in der das verfahren lief, zuständig ist.

momentan ist es egal.
brauche den vollstreckbaren titel.
hatte den ra bereits angeschrieben, dass er bt. alles herausgeben soll, da sein mandat beendet ist.
ohne reaktion.

nach der antwort des lg-präsidenten, werde ich mich wieder melden.

um nochmal richtig zu stellen.
das urteil erging rechtzeitig vor mehr als 2 jahren.
danach ist alles auf abwege geraten.
haben rechtspfleger keine fristen?, denn nur diese stellen ja vollstreckbare titel aus.
kann ja nicht sein, wenn die dame, halbtags arbeitend, überlastet ist.
wenn sie ins büro kommt, kaffee trinkt, kann sie ja gleich wieder gehen!
telefonisch ist sie auch nicht erreichbar. (musik, dann besetzt).

vielen dank noch mal.
melde mich, wenn ich etwas weiss.
mfg
pussi
 
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