Lieber Tscharlie!
01
Du übertreibst. Wie oft hadere ich mit mit meinem Gedächtnis! Und dann geht die Fahndung los. Ich hatte doch mal irgendwo...? Teufel, Teufel! Wo nur?
Aber ich habe die Neigung, ungewöhnliche Urteile zu sammeln und versteckte juristische Schleichwege zu gehen. Völlig unerwartet tauche ich dann mit einem BGH-Urteil unterm Arm wieder auf. Am liebsten dann, wenn keiner mit sowas gerechnet hat, mache dazu ein spitzbübisches Gesicht und freue mich diebisch darüber. Zugegeben: Da ist allerlei "Ätsch!" mit dabei. Das ist ethisch minderwertig. Aber Gottvater hat mich eben so geschaffen! Ja, soll ich denn jetzt etwa in die Schöpfung eingreifen--? Zu viel verlangt.
02
Doch wollen wir mal sehen, was wieder beim Assistenzschaden gerechnet worden ist. Wetten wir, da ist wieder der alte Denkfehler drin?
(a)
Ein Mensch, der Vollzeit arbeitet, arbeitet im Jahr nur rd. 1625 Std. und nicht 52 Wochen je 40 Std. = 2080 Std. Urlaub und Co spielen eine Rolle. Das bedeutet, dass der Jahres-Bruttolohn von sagen wir mal 30.000,00 Euro auf die tatsächliche Arbeitsstunde umgerechnet werden muss, indem er durch 1625 Jahresarbeitsstunden (und eben nicht durch 2080 Std./Jahr!) geteilt wird. Entsprechend steigt dann der Wert der Arbeit pro tatsächlich geleisteter Stunde deutlich höher als so oft gedacht. Im Beispielsfall: Von 14,42 Euro/Std. auf 18,46 Euro/Std. : 28 % Mehr.
Auch eine fiktive Arbeitskraft geht in Urlaub, bekommt in dieser Zeit auch Lohn, arbeitet aber nichts.
(b)
Mehr noch:
In dieser fiktiven Urlaubszeit der fiktiven Haushaltshilfe wird ein fiktiver Urlaubsvertreter gebraucht. Der aber ebenfalls fikiv Lohn verdient....
Stimmts?
ISLÄNDER