Grüß Dich Boegli!
01
Es ist nicht nur gut, dass Du zu uns gefunden hast: Es ist auch gut, dass man an die Angehörigen denkt!
02
Und jetzt wird's juristisch:
(a)
Grundsätzlich: Schadensersatzansprüche hat der direkt Geschädigte (also: Du hats welche), nicht aber auch der davon nur indirekt Betroffene - also Deine Ehefrau.
(b)
Immer dann, wenn der ISLÄNDER mit "...grundsätzlich..." und "...im Prinzip..." anfängt, dann besteht die erhebliche "Gefahr", dass Ausnahmen von der Regel nicht weit sind.
(c)
Ich erinnere mich an dunkel an ein Urteil des BGH, das mir vor etwa 15 Jahren untergekommen ist: Damals spielte es keine tragende Rolle.
Dieses Urteil besagt nach meiner Erinnerung genau das, um was es bei Dir geht. Nämlich: Jemand gibt seine Beruftätigkeit auf deswegen, weil er den unvrfallverletzten Ehemann/Tochter/Sohn versorgt. Der BGH sagt: Dann muss auch für die Rentenversicherungsbeiträge des helfenden Angehörigen Ersatz geleistet werden.
(d)
Es ist völlig klar: Wir müssen das Urteil suchen. Im Augenblick kann ich nicht an meine "Sammlung" heran. Da habe ich nämlich einige Leitzordner mit lauter solchen "Fundsachen", gut möglich, dass es sich da findet. Es wäre für Dich ein Goldschatz.
03
Ich bitte Dich: Bleibe im Forum unterwegs und frage nach, erinnere mich daran, dass ich nach dem Urteil suchen muss, wenn ich wieder zu Hause bin:
Das Urteil ist sehr, sehr wichtig:
(a)
Ohne Weiteres kommt auch ein ganz altgedienter Unfall-Hase nicht drauf. Es kann gut sein: Fragt man echte, altgediente Fachleute - es kann herauskommen, dass selbst diese überwiegend nicht der Ansicht des BGH sind und auch das Urteil nicht kennen.
Es will nämlich icht zum Regelfall passen will, den ich ganz oben beschrieben habe.
Und den Regelfall kennen sie alle: Eine echte Falle!
(b)
WENN man aber
(ba)
so ein BGH-Urteil einmal hat und es
(bb)
dem verdutzten Gericht zeigt, möglichst als Ausdruck und mit wörtlichem Zitat des wichtigen Satzes:
Dann sieht die Lage aber ganz anders aus!
Dann folgen die Gerichte in 99,99 % aller Fälle, dann ist "der Fall geritzt". Gerichte wenden sich nur ganz selten gegen die Rechtsprechung des BGH, da muss es extrem kommen.
(c)
Klarer Fall: Das Urteil muss her, um jeden Preis.
04
Also: Lang ist mein Urlaub nicht mehr: In 1 Woche bin ich wieder da. Bitte erinnere mich an das BGH-Urteil mit den Rentenversicherungsbeiträge für den pflegenden Angehörigen, damit ich das raussuche. Wenn wir das Aktenzeichen haben, schuat die Lage anders aus. Hoffentlich stimmt meine Erinnerung (tut sie in aller guter Regel in solchen Sachen).
05
Drucke bitte diesen Beitrag Deinem Anwalt aus. Es ist KEINE Schande für ihn, wenn er so ein Ding nicht kennt! Aber es wäre eine, wenn er das Urteil nicht mit aller Macht bewirtschaften würde. Das muss der vor sich hertragen wie der Priester das Heiligtum!
Es wird also spannend.
ISLÄNDER