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Schadenersatz v. Ehefrau d. Hilfsbedürftigen Unfallopfer einforderst?

Boegli

Neues Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2018
Beiträge
15
Hallo zusammen, ich bin seid 1985 unverschuldetes Unfallopfer mit 100 G + B im Schwerbehindertenausweis und seid 2006 EU-Rentner. Ich habe durch Virus im linken Bein seid 2013 kein Knie mehr und das versteifte Bein ist fast 9 cm kürzer. Die unfallgegnerische VS hat bisher alles bezahlt. Meine Frau hat seid 2013 keine freie Zeit mehr um auch arbeiten zu gehn. Wir können am öffentlichen Leben nicht mehr Teil nehmen da mir das lange Sitzen, das lange Bein viel Platz in Anspruch nimmt und d. dauernden Schmerzen mürbe machen.
Meine Frage: besteht d. rechtliche Grundlage meiner Frau auf Rentenbeträge die nachbezahlt werden, auf sonstige Schadensersatzleitungen um auch für sie nen Ausgleich für entgangenes und entgehende Lebensqualität zu fordern? Mein RA ist ‚(leider‘) kein Fachanwalt für Verkehrsunfallopfer. Danke schon mal.
Gruß boe
 
Besitzt du einen Pflegegrad bzw. hast du einen beantragt
Wenn du einen Pflegegrad hast wird deine Plegeperson in der Rentenversicherung angemeldet. Antrag über die Pflegekasse.
VG
 
Ein Pflegegrad hab ich nicht, bekomm i. M. auch keinen. Danke. Besteht die Möglichkeit, von meiner Frau aus zu fordern. Nicht unbedingt nur d. Rentenbeiträge?
Entschädigung wegen der Minderung d. Lebensqualität? Oder so....
 
Hallo Boegli

wenn du nicht Pflegebedürftig bist, warum hat deine Frau keine Zeit zum Arbeiten.
Ich will dein Ansinnen nicht in Frage stellen, aber ich kann mir schon vorstellen das die gegnerische Versicherung das auch gerne wissen möchte.

Gruß
Chris1966
 
Hallo boe, willkommen im Forum.

Eventuell findest du mit den Suchbegriffen
Assistenzschaden​
Haushaltsführungsschaden​
etwas, was dir weiterhilft.

Ich verstehe dich so, dass deine Frau viele der Aufgaben im Alltag übernimmt, die früher du übernommen hast und dass sie dadurch belastet ist.
Ist das richtig so?

LG
 
Hallo HWS, Haushaltsführungsschaden ist geklärt, mir gehts hauptsächlich um meine Frau, ihre Lebensqualität leidet seit meiner Knieversteifung enorm und dafür ist definitiv die gegnerische VS zuständig. Ist sie da auch haftbar? Ich fand noch keine rechtliche Aussage darüber. Thx boe
 
Grüß Dich Boegli!

01
Es ist nicht nur gut, dass Du zu uns gefunden hast: Es ist auch gut, dass man an die Angehörigen denkt!

02
Und jetzt wird's juristisch:

(a)
Grundsätzlich: Schadensersatzansprüche hat der direkt Geschädigte (also: Du hats welche), nicht aber auch der davon nur indirekt Betroffene - also Deine Ehefrau.

(b)
Immer dann, wenn der ISLÄNDER mit "...grundsätzlich..." und "...im Prinzip..." anfängt, dann besteht die erhebliche "Gefahr", dass Ausnahmen von der Regel nicht weit sind.

(c)
Ich erinnere mich an dunkel an ein Urteil des BGH, das mir vor etwa 15 Jahren untergekommen ist: Damals spielte es keine tragende Rolle.

Dieses Urteil besagt nach meiner Erinnerung genau das, um was es bei Dir geht. Nämlich: Jemand gibt seine Beruftätigkeit auf deswegen, weil er den unvrfallverletzten Ehemann/Tochter/Sohn versorgt. Der BGH sagt: Dann muss auch für die Rentenversicherungsbeiträge des helfenden Angehörigen Ersatz geleistet werden.

(d)
Es ist völlig klar: Wir müssen das Urteil suchen. Im Augenblick kann ich nicht an meine "Sammlung" heran. Da habe ich nämlich einige Leitzordner mit lauter solchen "Fundsachen", gut möglich, dass es sich da findet. Es wäre für Dich ein Goldschatz.

03
Ich bitte Dich: Bleibe im Forum unterwegs und frage nach, erinnere mich daran, dass ich nach dem Urteil suchen muss, wenn ich wieder zu Hause bin:

Das Urteil ist sehr, sehr wichtig:

(a)
Ohne Weiteres kommt auch ein ganz altgedienter Unfall-Hase nicht drauf. Es kann gut sein: Fragt man echte, altgediente Fachleute - es kann herauskommen, dass selbst diese überwiegend nicht der Ansicht des BGH sind und auch das Urteil nicht kennen.
Es will nämlich icht zum Regelfall passen will, den ich ganz oben beschrieben habe.
Und den Regelfall kennen sie alle: Eine echte Falle!

(b)
WENN man aber

(ba)
so ein BGH-Urteil einmal hat und es

(bb)
dem verdutzten Gericht zeigt, möglichst als Ausdruck und mit wörtlichem Zitat des wichtigen Satzes:

Dann sieht die Lage aber ganz anders aus!

Dann folgen die Gerichte in 99,99 % aller Fälle, dann ist "der Fall geritzt". Gerichte wenden sich nur ganz selten gegen die Rechtsprechung des BGH, da muss es extrem kommen.

(c)
Klarer Fall: Das Urteil muss her, um jeden Preis.


04
Also: Lang ist mein Urlaub nicht mehr: In 1 Woche bin ich wieder da. Bitte erinnere mich an das BGH-Urteil mit den Rentenversicherungsbeiträge für den pflegenden Angehörigen, damit ich das raussuche. Wenn wir das Aktenzeichen haben, schuat die Lage anders aus. Hoffentlich stimmt meine Erinnerung (tut sie in aller guter Regel in solchen Sachen).

05
Drucke bitte diesen Beitrag Deinem Anwalt aus. Es ist KEINE Schande für ihn, wenn er so ein Ding nicht kennt! Aber es wäre eine, wenn er das Urteil nicht mit aller Macht bewirtschaften würde. Das muss der vor sich hertragen wie der Priester das Heiligtum!

Es wird also spannend.

ISLÄNDER
 
Hallo@all!

Isländer, meinst du zufällig Bundesgerichtshof Urt. v. 10.11.1998, Az.: VI ZR 354/97?

Falls ja, dann befürchte ich gibt es ein Problem.
Ich zitier mal Rd 9:

9 b) [...] Denn auf der Grundlage der Regelung in § 3 Satz 1 Nr. 1 a SGB VI sind seit 1. April 1995 auch
Familienangehörige des Geschädigten in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie - als
nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen - den Verletzten wenigstens 14 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen
Umgebung pflegen und der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. Sind diese
Voraussetzungen erfüllt, ist die der Befriedigung der vermehrten Bedürfnisse des Geschädigten dienende
(innerfamiliäre) Pflegeleistung nunmehr ebenso wie die Dienste fremder, entgeltlich tätiger Hilfskräfte mit gesetzlich
geregelten Rentenversicherungsbeiträgen belastet.

Da Beoegli keinen keine Pflegegrad hat - s. seine eigen Aussage oben - hat er auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Damit entfällt eine wesentliche Voraussetzung.

Konsequenz - kein Schaden anrechenbar.
 
Grüß Dich, Ehemann!

01
Ich meine dieses Urteil NICHT.

02
Was Du gefunden hast, bezog sich auf folgendes Problem: Beommt die Pflegeversicherung, WENN sie für eine Person Rentenversicherungsbeiträge zahlt, weil diese einen Pflegebedürftigen pflegt, die Rentenversicherungsbeiträge von der Kraft- Haftpflichtversicherung wieder zurück? Sie bekommt.

Das ist zwar o.k., aber, wie Du richtig anmerkst: Das hilft unserem Boegli nicht weiter.


03
Das BGH-Urteil, das ich im Kopf habe, setzt NICHT voraus, dass es solche Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung gibt. Das Rennen ist damit offen!
Ich bin selbst schon mal richtig gespannt, was da rauskommt.


ISLÄNDER
 
Hallo zusammen,
das hier ist ja ein Haufen
Herzlichen Dank fürs einbringen, überwältigend
Jetzt nochmal zur weiteren Aufklärung folgendes, meine Frau hat mit unseren Töchtern das Arbeiten im Beruf aufgegeben. Seid 2013, Ende Schulzeit unserer Jüngsten ist sie wegen mir, versteiftes,8,5cm kürzeres Bein links, Radialislähmung rechts, Rotatorenmanschetten irreversibel defekt ..., daheim geblieben und mir tut‘s unendlich leid und ich möchte wissen, ob es ein Urteil gibt womit sie auch Anspruch hat auf irgendwelche Regressleistungen. Es kann nicht sein, aus Liebe fast alles aufgegeben werden muss. Haushaltsführungschaden ersetzt nicht die Lebensqualität. Iss so.
Euch vielen Dank bisher. Wirklich sehr hilfreich. Boe
 
Grüß Dich, Boegli!

01
Vielen Dank für deine freundliche Meinung zu unseren Infos! Da wächst man ja gleich um ein paaar Zentimeter über scih hinaus!

02
Ich bin zwar immer noch im Urlaub, aber ich habe trotzdem das Urteil des BGH finden können, auf das es uns ankommt. Es ist das Urteil: BGH NJW 83/1425: Gibt ein Angehöriger seinen Beruf auf, weil er/sie das Unfallopfer pflegt, kann auch Ersatz dafür verlangt werden, dass der Angehörige keine Rentenversicherungsbeiträge mehr erwirtschaftet und damit hinterher ohne Rente dasteht, wenn man ihm im Regen stehen lassen müsste. Das will der BGH nicht, und so kam es zu dem Urteil BGH NJW 83/1425. So ist's recht!


03
Dieses Urteil ist im internet vermutlich schwer zu finden, weil es noch im vorigen Jahrhundert entstanden ist. Damals gab's aber noch allerhand Papier. Vor allem die "Neue Juristische Wochenschrift" (es gibt sie immer noch, jedes Jahr: 2500 - 3500 Seiten juristische Feinheiten aller Art): Das ist die "NJW". Tja: Da findet man es im Jahrgang 1983 auf Seite 1425!

Die "NJW" ist die universellste und am meißten verbreitete juristische Fachzeitung. Die kennt Dein Anwalt natürlich, wenn die Kanzlei schon lange besteht, hat er den Band sogar im Haus. Wenn nicht: Kein Drama: Die NJW ist in jeder Amtsgerichtsbücherei aufzufinden. Laß Dein Lasso kreisen!

04
Berichte mal:

(a)
Wieviel Euro wird für Assistenz (= "Hilfe, um überhaupt existieren zu können" und "Pflege") und für Haushaltsführungsschaden PRO STUNDE bezahlt?

(b)
Wie habt ihr den Stundensatz ermittlet? Wo habt ihr den Stundensatz her?


In dem Eck pflegt es nämlich regelmäßig Kalkualtionsfehler zu hageln, deshalb frage ich. Repariert man diese Fehler, kommt häufig etwas deutlich ansprechenderes heraus.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
wie machst du das den ....
bist du eine lebende BIBLIOTHEK ...

Hoffe du bleibst hier im Forum noch lange auf der RICHTIGEN Seite ...

Tschau

Tscharlie
 
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