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Schadenersatz v. Ehefrau d. Hilfsbedürftigen Unfallopfer einforderst?

Ist ja schon fast unglaublich, eure Hilfe soo wertvoll und important. Thx
 
Lieber Tscharlie!

01
Du übertreibst. Wie oft hadere ich mit mit meinem Gedächtnis! Und dann geht die Fahndung los. Ich hatte doch mal irgendwo...? Teufel, Teufel! Wo nur?

Aber ich habe die Neigung, ungewöhnliche Urteile zu sammeln und versteckte juristische Schleichwege zu gehen. Völlig unerwartet tauche ich dann mit einem BGH-Urteil unterm Arm wieder auf. Am liebsten dann, wenn keiner mit sowas gerechnet hat, mache dazu ein spitzbübisches Gesicht und freue mich diebisch darüber. Zugegeben: Da ist allerlei "Ätsch!" mit dabei. Das ist ethisch minderwertig. Aber Gottvater hat mich eben so geschaffen! Ja, soll ich denn jetzt etwa in die Schöpfung eingreifen--? Zu viel verlangt.

02
Doch wollen wir mal sehen, was wieder beim Assistenzschaden gerechnet worden ist. Wetten wir, da ist wieder der alte Denkfehler drin?

(a)
Ein Mensch, der Vollzeit arbeitet, arbeitet im Jahr nur rd. 1625 Std. und nicht 52 Wochen je 40 Std. = 2080 Std. Urlaub und Co spielen eine Rolle. Das bedeutet, dass der Jahres-Bruttolohn von sagen wir mal 30.000,00 Euro auf die tatsächliche Arbeitsstunde umgerechnet werden muss, indem er durch 1625 Jahresarbeitsstunden (und eben nicht durch 2080 Std./Jahr!) geteilt wird. Entsprechend steigt dann der Wert der Arbeit pro tatsächlich geleisteter Stunde deutlich höher als so oft gedacht. Im Beispielsfall: Von 14,42 Euro/Std. auf 18,46 Euro/Std. : 28 % Mehr.

Auch eine fiktive Arbeitskraft geht in Urlaub, bekommt in dieser Zeit auch Lohn, arbeitet aber nichts.

(b)
Mehr noch:
In dieser fiktiven Urlaubszeit der fiktiven Haushaltshilfe wird ein fiktiver Urlaubsvertreter gebraucht. Der aber ebenfalls fikiv Lohn verdient....

Stimmts?


ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Tscharlie!

01
Du hast natürlich recht: Grundsätzlich gleiche Behandlung wie "Urlaub".

02
Jetzt wird's aber feinsinnig. Man muss gegenrechnen, dass auch die Leute, die innerhalb einer Familie einspringen, ebenso einmal ausfallen - auch Helfer werden mal krank!

03
20 Tage krank im Jahr....das wäre weit überduchschnittlich viel.

04
Jetzt bin ich gespannt, wann Boegeli seine Akten druchgekämmt hat, wie sein Schaden durchgerechnet worden ist. Wir werden dann sehen, ob sich wetiere Ansätze ergeben.

ISLÄNDER
 
Grüß Dich, Boegli!

01
Ob nun Deine Frau aus dem Beruf ausgestiegen ist wegen des Unfalles (und darüber keine RV-Beiträge mehr verdiente) oder ob sie wegen des Unfalles nicht mehr in den Beruf zurück eingestiehen ist, ist prinzipiell gleichgültig.

02
Nicht ganz so einfach ist der Nachweis, dass sie plante, wieder einzusteigen. So, und jetzt heißt es "Feingold sieben": Wer wußte vor dem Unfall vom wieder geplanten Einstieg?

- Der letzte Arbeitgeber vielleicht, mit dem sie gesprochen hat?
- Freunde, Bekannte, Arbeitskollegen, mit denen sie sich besporchen hat?

Alle diese Leute sollten einmal darauf angesprochen werden, ob sie das cshriftlich vorab becsheindigen können. Das wäre schon mal zur Beweissicherung nicht schlecht.

03
Weißt Du, wozu das wichtig ist, die BEweissicherung? Falls nein, melde Dich. Dann erklären wir's Dir.


ISLÄNDER
 
Der Haushaltsführungsschaden wird ausreichend beglichen. Da gibts keinen Grund zum nachfordern. (1’€) Und zur Beweissicherung gibts wenig Hilfe da zum Zeitpunkt des Schulendes unsrer Jüngsten mein Bein versteift wurde und daher meine ‚Pflege‘ das Arbeitengehn eh nicht mehr möglich machte. Also nur mutmaßend angenommen werden kann.

Also Auslegungssache, aber ......!? Besteht hier eventl. eine Forderungsmöglichkeit auf Rentenbeitragsbachzahlung oder ähnlichem?

Ist der Erhalt bzw. das Erreichen einer Lebensqualität mit dem Schmerzensgeld definiert, denn damit ließ ich mich ca. 7 Jahre nach dem Unfall abfinden. Also schon lang her. 1992

Meine andauernde Nachfragerei hat folgenden Hintergrund:

Versäumnis meines damaligen RA, ich musste ihn auf Haushaltsführungsschaden aufmerksam machen, daher 5 Jahre zu spät gefordert, ich hab ihn verklagt wegen Verschleppung und am LGA kein Recht wegen Verjährung bekommen!!!! (Ca. 120‘€!!)

Das sensibilisiert enorm.

Mein RA sollte mich vertreten, nicht einfach Wichtiges vergessen. Aber seid dem Urteil weiß ich dass Recht nicht gleich Recht ist.

Ich bin Opfer und kein Jurist !

Isländer, s gut dass es Leute wie Dich gibt.

Alle Anderen hier natürlich auch.

Thx

Boe
 
Hallo Boegli,
du hast eingangs geschrieben das dir kein Pflegegrad zusteht. Wer hat das festgestellt? war der Mdk bei dir?
Aus falscher Scham (habe deine Äußerung so verstanden) solltest du - wenn nicht geschehen - einen Antrag bei der Pflegekasse (KK) stellen.
Für den Pflegegrad der Pflegekasse gibt's keinen Unterschied ob Arbeitsunfall oder private Krankheiten. Hier zählt die Summe.
Dann ist in jedem Fall einmal die Pflegekasse dran. Die können dann schauen ob wer Anders mit zahlen muss.
Deine Frau wäre dann durch die Pflegekasse rentenversichert.

VG
 
Grüß Dich, Boegli!

zur Frage "Nachforderungsmöglichkeit Rentenbeiträge":

01
Grundsätzlich gibt es das, soweit es nicht verjährt ist.

02
Ob es verjährt ist, ist ohne genaue Aktenkenntnis nicht feststellbar.

03
Aber: Es könnte insbesondere zum Jahreswechsel wieder etwas verjähren, daraus folgt: Besprich das Thema mit Deinem RA. Achte darauf, dass er das von mir genannte BGH-Urteil wahrnimmt, denn es ist wirklich eine juristische Delikatessse.

ISLÄNDER
 
Wird sofort erledigt. Ich sag doch:
Wundervolle Hilfen
Dankeschön.
Bin gespannt was er dazu sagt
 
Grüß Dich Boegli!

01
Was hat den Dein RA jetzt gesagt?

02
Du schreibst, der Haushaltsführungsschaden werde ausreichend ausgeglichen.
"Die Kunde hört ich wohl! Allein, es fehlt der Glaube!" (Goethe. Der kannte sich aus, er war immerhin Rechtsanwalt gewesen, bevor er Dichter wurde).

Mich wundert's. Merkwürdig. Willst Du nicht mal sagen, wie das gerechnet worden ist-? Da bin ich doch fast geneigt, ein "tunnu schnapps" zu wetten, dass da was zu verbessern ist. ("tunnu schapps" (isländisch) = "Eine Tonne Schnaps").

ISLÄNDER
 
VS hat sich deshalb noch nicht dazu geäußert weil ich am kommenden Do. erst zu einem Pflegegrad begutachtet werde. Dementsprechend wird dann meine Reaktion gegen die VS ausfallen. Kann noch wasdauern. Haushaltsführungsschaden kann ich Dir gern sagen. Sonderregelung die ich (noch nicht hier) erst mit Dir schreiben möchte. Sorry Leute. Is so.
 
Grüß Dich,

wenn Du mal 25 Beiträg hast, kannst Du eine PRivatnachricht diskret absetzten.

ISLÄNDER
 
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