Hallo!
Person A hat im September 2007 einen unverschuldeten Motoraddunfall erlitten, wobei ihm die Vorfahrt innerhalb einer Ortschaft genommen wurde.
Es enstand folgender Personenschaden:
V.a. Nervenwurzelausriss C6/7 DD Armplexusschaden rechts.
Bis dato besuchte A eine Reha-Maßnahme und Krankengymnastische Behandlungen. Die Ärzte teilten ihm mit dass es zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich zu früh sei, Reha-Maßnahmen aufzunehmen.
Die Sache ist auch bereits beim Rechtsanwalt der bislang den kompletten Schadenersatz (Motorrad usw.) realisiert hat. Auf das Schmerzensgeld ist bislang ein Vorschuss von 4000 eur gezahlt worden.
Bis zum erlitten Unfall war der A Kraftfahrzeugmechaniker. Vor kurzem wurde A durch Auflösungsvertrag mit Abfindung wegen dem Verkehrsunfall und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit "ausgesondert". Die Arbeitsunfähigkeit besteht bis auf Weiteres fort.
Aktuell bezieht A Krankengeld und bekommt hiervon die Differenz zu seinem urspünglichen Nettogehalt von der Kraftfahrzeugversicherung des Unfallverursachers.
Jetzt die endgültige Durchsetzung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgen.Gibt es hier vergleichbare Rechtsprechungen? In welcher Höhe wäre hier ein Schmerzensgeld anzusetzen? Wie lange zahlt eigentliche die Krankenversicherung das Krankengeld?
A verfügt auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (wie jetzt aber erst mitgeteilt wurde), hier wird gleichfalls ein Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Vielen Dank
Person A hat im September 2007 einen unverschuldeten Motoraddunfall erlitten, wobei ihm die Vorfahrt innerhalb einer Ortschaft genommen wurde.
Es enstand folgender Personenschaden:
V.a. Nervenwurzelausriss C6/7 DD Armplexusschaden rechts.
Bis dato besuchte A eine Reha-Maßnahme und Krankengymnastische Behandlungen. Die Ärzte teilten ihm mit dass es zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich zu früh sei, Reha-Maßnahmen aufzunehmen.
Die Sache ist auch bereits beim Rechtsanwalt der bislang den kompletten Schadenersatz (Motorrad usw.) realisiert hat. Auf das Schmerzensgeld ist bislang ein Vorschuss von 4000 eur gezahlt worden.
Bis zum erlitten Unfall war der A Kraftfahrzeugmechaniker. Vor kurzem wurde A durch Auflösungsvertrag mit Abfindung wegen dem Verkehrsunfall und der daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit "ausgesondert". Die Arbeitsunfähigkeit besteht bis auf Weiteres fort.
Aktuell bezieht A Krankengeld und bekommt hiervon die Differenz zu seinem urspünglichen Nettogehalt von der Kraftfahrzeugversicherung des Unfallverursachers.
Jetzt die endgültige Durchsetzung der Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche erfolgen.Gibt es hier vergleichbare Rechtsprechungen? In welcher Höhe wäre hier ein Schmerzensgeld anzusetzen? Wie lange zahlt eigentliche die Krankenversicherung das Krankengeld?
A verfügt auch über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (wie jetzt aber erst mitgeteilt wurde), hier wird gleichfalls ein Antrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gezahlt.
Vielen Dank