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Schadenersatz, Schmerzensgeld vom Arbeitgeber?

sgw

Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2021
Beiträge
29
Hallo,
ich möchte gerne wissen ob es hier Erfahrungen gibt, gegen seinen Arbeitgeber zu klagen? Mein Arbeitgeber hat viele Arbeitsschutzverstöße begangen. Daraus ist mind. eine arbeitsbedingte (orthopädische) Erkrankung entstanden. Ein BK-Verfahren läuft.
Mir ist bekannt, dass der AG eigentlich geschützt ist, durch seine Haftpflichtversicherung (BG). Da mein Arbeitsplatz verändert wurde, traten massive körperliche Fehlbelastungen auf. Der TAD der BG hat einen gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz festgestellt, dieser wurde trotzdem nicht angepasst. Der AG und die BG handeln nicht.
Außerdem gibt es z.B keine Gefährdungsbeurteilungen, etc.. Den Auskunftspflichen (Fragebogen BG) ist weder der AG noch der Betriebsarzt ausreichend nachgekommen. Auch dafür fühlt sich niemand zuständig.
Ich freue mich über Berichte.
 
Hallo sgw,

so einfach ist dies leider nicht. Zum einen hättest Du bei Verstößen gegen die Arbeitsschutzvorschriften immer wieder nachweisbar Deinen Arbeitgeber darauf aufmerksam machen müssen. Wenn keine Änderungen erfolgen hättest Du Dich an Betriebsrat, Betriebsarzt, an die BG wenden müssen.
Dann muß Dir ein nachweisbarer bezifferbarer Schaden entstanden sein. Wenn es jetzt eine BK geworden sein soll, dann wird die nächste Frage sein, warum Du nicht den Betrieb gewechselt hast.
Ich persönlich halte es fast für unmöglich, da Erfolge feiern zu können, weil natürlich die Haftpflicht sofort einspringen dürfte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo sgw,

Du solltest Deine persönlichen Daten sichern:
  • Befunde der Arbeitsmedizin
  • falls vorhanden die Unfallmeldungen
  • Vorsorge-Kartei (laut ArbMedVV)
wenn möglich mit Betriebsrat oder Rechtsanwalt (als Zeuge und Nachdruck/Wartezeit auf die Befunde...)

Es gibt auch noch das Gewerbeaufsichtsamt:

Gewerbeaufsichtsamt: Aufgaben, Rechte & Pflichte im Check - Gründer.de (gruender.de)

Lexikon: Gewerbeaufsicht | arbeitssicherheit.de

Die Klage gegen den Arbeitgeber kannst Du bei der Polizei stellen ...
- ABER ein jetzt eröffnetes Verfahren wird sehr wahrscheinlich erst das Urteil Deiner BK-Anzeige abwarten...

persönliche Meinung:
(Deine Klage gegen den Arbeitgeber solltest Du sinnvollerweise erst nach Anerkennung der BK stellen...
Die Haftung des Arbeitgebers wird von der BG übernommen - mit wenigen Ausnahmen.)
Schutzvorschriften missachtet: Haftet Arbeitgeber für Personenschäden? - DGB Rechtsschutz GmbH

MfG
Der Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,
ich bin im Besitz
- meiner alten arbeitsmed. Vorsorgeunterlagen (keine Beanstandung),
- Umbaupläne - die nicht umgesetzt wurden,
- interne Begehungsprotokolle mit festgestelltem Handlungbedarf,
- Protokolle der Begehungen durch die BG,
- ASA Protokollen, aus denen das Verschleppen der Anpassung des Arbeitsplatzes hervorgeht,
- formulierte Krankmeldungen an den Abteilungsleiter - aus denen meine Erkrankung hervorgeht,
- emails an den BR, mit der Bitte um Unterstützung (mit Hinweise auf die Arbeitsschutzverstöße),
- Arbeitsschutzhandbuch des Betriebs (betriebliche Regelungen),
Die Arbeitsschutzverstöße habe ich erst festgestellt, als ich mich mit dem Thema beschäftigt habe (während der Erkrankung). Das es keine Gefährdungsbeurteilungen gibt, war mir zuvor nicht bewußt, ebenso wenig, dass ich nicht zur regelmäßigen arbeitsmed. Vorsorge eingeladen wurde.
Eine mögliche Klage nach Bescheid im BKV durch die BG führt doch wahrscheinlich das Risiko der Verjährung mit sich?
Außerdem, was ist mit den Schäden, die erlangt wurden, die nicht auf der BK-Liste stehen und dennoch durch die Verletzung der Fürsorgepflicht des AG entstanden ist?
Beweise zu sammeln für Versäumnisse des AG ist schwierig.
Der BR möchte nicht zwischen die Fronten geraten und gibt sich sehr bedeckt.
Den DGB Beitrag kenne ich, daher die Frage nach Erfahrungswerten.

MfG,
SGW
 
Hallo sgw,

wenn Du für Dich beschließt, dass Du Deinen Arbeitgeber anzeigen willst, ermittelt die Staatsanwaltschaft und holt sich auch Auskünfte u.a. bei der BG (wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt dürfte es keine Verjährung geben (denke ich))
Sieh Dir mal die ArbMedVV da ist meines Erachtens alles was Du brauchst...

Wenn Du eine BK angezeigt hast und auch die Anzeige gegen Deinen Arbeitgeber stellst - wird meines Wissens nicht zeitgleich ermittelt sondern einer wartete auf das Ergebnis des anderen...

Zur Zeit kann ich leider nicht mehr Auskünfte geben...

MfG Forstwirt
 
Hallo Forstwirt,

danke für Deine Einschätzung, sehr interessant.
Nein, ich bin mir nicht sicher, dass zu tun, möchte aber um die Möglichkeiten wissen.
Von Juristen habe ich bislang nur gehört:"wir sind doch nicht in Amerika"...

Vielen Dank,
SGW
 
Hallo sgw,

die Grundlage sind Grundgesetz und Arbeitsschutzgesetz,
-> die körperliche Unversehrtheit

die Haftung im Schadensfall wird von der BG für den Arbeitgeber übernommen.

Es hängt von Deiner persönlichen Situation ab... Einzelfall (und vielleicht auch Deiner Kollegen).

Die fehlende Gefährdungsbeurteilung sollte der BG aufgefallen sein! (...wenn nicht wäre das ein Punkt vor Gericht).

MfG Forstwirt
 
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