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Schadenersatz nach Verkehrsunfall, wie handle ich richtig?

enail

Nutzer
Registriert seit
9 Nov. 2006
Beiträge
3
Ort
Thüringen
Hallo alle miteinander,

bin neu hier und möchte mich gleich einmal zu Wort melden. Vielleicht hat der eine oder andere Tipps für mich.

Im März diesen Jahres hatten wir einen Auffahrunfall, nicht so schlimm wir standen verkehrsbedingt. Ich hatte auch keine Probleme und dachte mir nichts dabei. Auto war auch weiterhin fahrtüchtig und für uns kein weiteres Problem, kann man ja alles klären.
Mein Leidensweg begann dann in der Nacht, Übelkeit Kopfschmerzen etc. Arztbesuch am nächsten Tag, Schleudertrauma gibt sich wieder, dauert etwas das meine erste Diagnose. nach Wochen besserte sich aber nichts, gegenteil Schwindel kam dazu und manche Tage konnte ich nicht einmal allein das Haus verlassen, aber ich denke das kennt ihr auch alles.
zum Punkt nach langer Zeit und unzähligen Ärzten später die Diagnose C5/6 pruterusion der HWS. Endlich mal was greifbares, hatte selber schon das Gefühl ich spinne und rede mir was ein.
jedenfalls bin ich seit Juli wieder im Berufsleben, wenn auch nicht alles so ist wie es vorher war.
mein Problem sind die ständigen Verspannungen, Kopfschmerzen immer mal wieder mächtig heftig, teilweise ausfallerscheinungen der rechten Hand, des Armes, sollte dies mal nicht sein, quälen mich immer wieder im genannten Arm Schmerzen die ich nicht beschreiben kann.
das erst einmal zu meiner jetzigen Situation.

heute bekam ich mal wieder Post vom Anwalt, indem mir mitgeteilt worden ist, das ich zu einer angeordneten Nachuntersuchung ins Klinikum gehen soll, die Versicherung fordert das oder aber ich nehme die 1.500 und das wars.
ich bin total erschüttert, so richtig weiß ich jetzt nicht was ich machen soll.
dazu kommt noch das in der Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung auch noch der Passus enthalten ist: ich versichere dass für den personenschaden von anderer seite eine Zahlung weder erfolgt noch zu erwarten ist.
was soll denn das, na logisch habe ich meiner Unfallvers. auch diesen Unfall gemeldet, darf man das denn nicht? :confused: was hat denn meine persönliche Unfallversicherung mit der von dem Unfallgegner haftpflicht zu tun?

wäre unheimlich erfreut mal zu erfahren wie ihr darüber denkt :) und was ihr so für ERfahrungen gemacht habt.
 
Hallo erst mal !

Nun sofort vor ab BITTE UNTERSCHREIBE NIE EINE ABFINDUNGS ERKLÄRUNG, schon gar nicht mit so einer Klausel!

Wenn überhaupt dann nur unter Vorbehalt, mit dem schriftlichen Vermerk das wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Verschlimmerung eintritt der Fall neu besprochen werden muss!

Denn Du kannst besser zuerst etwas weniger Geld (von der Versicherung) bekommen und hast dann später die Möglichkeit wenn es dir wegen deinem Leiden schlechter geht neu mit der Versicherung zu verhandeln.

NUN MEINE FRAGE
schickt Dich deine eigene Unfallversicherung zur angeordneten Nachuntersuchung?

Vergiß nicht Du bist der Geschädigte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo enail,

wer hat auf Verlangen der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine Nachuntersuchung angeordnet ?

Du hast eine private Unfallversicherung (PUV) nicht abgeschlossen um einen Unfallverursacher zu entlasten. Diese PUV geht den Unfallgegner nichts an.

Gruß
Luise
 
hallo ihr lieben,

lustig ist, das meine Unfallversicherung mich nach Weimar ins Klinikum schicken will wegen Gutachten und die Post heute von meiner Anwältin die Versicherung des unfallverursachers nach ERfurt in die Klinik.
alles chaotisch und naja weiß halt nicht wie es weitergeht.

bin schockiert gewesen wegen dem Passus, aber ich werde es sowieso nicht unterschreiben, seh ich gar nicht ein. Denn wenn ich mir überlege wie lange ich überhaupt auf eine Reaktion gewartet habe und ich kann ja gar nicht einschätzen wie lange es mir noch so geht oder was noch alles kommen mag. möchte gar nicht daran denken. ist so schon alles eine Qual.

also werde ich jetzt zu zwei Gutachtern geschickt, werde da auch hingehen und bin unheimlich gespannt was da raus kommt. hatte eigentlich gedacht das es reicht wenn es einer macht und ich dem anderen dies dann einfach mitteile, aber vielleicht ist es besser so.

bin so froh, das ich mich bei euch mitteilen kann und danke für die Antworten.

Liane:)
 
Hallo Enail,
mein Rat: nimm zur Begutachtung eine Person deines Vertrauens mit.
Sicher ist sicher.
Versicherungen sind, wenns ans Zahlen gehen soll, richtige Schweine und seeeehr, seeeeehr langsam. (Beim Kassieren dafür um so schneller). Fast alle hier können ein Lied davon singen.

Gruß

CHEVY
 
Hallo Enail
Zu dem Gutachter den die gegnerische Haftpflicht bestimmt hat, würde ich gar nicht hingehen. Das Ergebnis kann Dir jedes Unfallopfer schon vor der Untersuchung mitteilen!!!!!!!!!!!!!!!
Die gegnerische Haftpflicht kann einen Gutachter vorschlagen, vorschreiben kann sie das jedoch nicht.
Die Huk hatte damals in meinem Fall bereits 2x Termine für mich ohne mein Einverständnis.
Die Termine habe ich einfach abgesagt und mir schleunigst selber einen Arzt gesucht. Dann steht auf jeden Fall nichts negatives in der Akte, auch wenn das Gutachten selten anerkannt wird.
Hast Du erstmal etwas Negatives in der Akte stehen, schreibt jeder weitere Arzt das nur ab ohne Dich wirklich zu untersuchen.
Die gegnerische Haftpflicht wird Dir auch den von Dir ausgewählten Arzt trotzdem bezahlen.
Sollten Deine Ansprüche jedoch von den Gerichten geklärt werden (wovon Du ausgehen kannst) ist das Gericht verpflichtet erneut ein Gutachten in Auftrag zu geben und wenn in Deiner Akte nichts Negatives steht, kann der Arzt auch nichts Negatives abschreiben.
Gruß Gisela
 
hallo ihr lieben,

ach Du meine Güte, das ist ja alles sowas von kompliziert, da weiß man ja gar nicht mehr wo einen der Kopf steht.
einen Termin von meiner Unfallversicherung habe ich jetzt bekommen, der sollte am Mi. sein, allerdings musste ich diesen verschieben, denke mal wird dann so nächste Woche werden. Der Termin von der gegnerischen Versicherung habe ich noch nicht bekommen. Reicht es denn aus, wenn ich den von meiner Unfall wahrnehme und das Gutachten dann den anderen Vorlege? Geht das denn überhaupt und worauf soll ich denn überhaupt achten. meine ganzen Befunde hat die Versicherung also meine Unfall ja schon vorliegen, sowie die Bilder vom MRT, die ich bis heute nicht zurück erhalten habe. muss ich was mit hin nehmen oder haben die alles, was kommt denn noch?
Grüße
Liane
 
Hallo Liane,

Reicht es denn aus, wenn ich den von meiner Unfall wahrnehme und das Gutachten dann den anderen Vorlege? Geht das denn überhaupt und worauf soll ich denn überhaupt achten.

ich denke, dass die gegnerische Versicherung nicht unbedingt was mit dem GA deiner Unfallversicherung was anfangen kann (vielleicht auch nicht will), denn es wird dabei - so denke ich aus eigener Erfahrung - um unterschiedliche Fragestellungen gehen.


meine ganzen Befunde hat die Versicherung also meine Unfall ja schon vorliegen, sowie die Bilder vom MRT, die ich bis heute nicht zurück erhalten habe. muss ich was mit hin nehmen oder haben die alles, was kommt denn noch?

:eek: Also du solltest als erstes mal schleunigst dafür sorgen, dass du deine MRT-Bilder zurückbekommst (Warum hat deine Unfallversicherung die?)! Wenn du sie hast, lasse Kopien von den Bildern anfertigen und gib in Zukunft nur noch die Kopien ab (wenn neue Aufnahmen gemacht werden, bitte darum, 2 Abzüge zu bekommen). Es ist leider schon sehr häufig vorgekommen, dass Röntgen-, CT- und MRT-Bilder bei Gutachtern und an anderer Stelle abhanden gekommen und nie wieder aufgetaucht sind (gewollt oder ungewollt).
Bevor du zum GA gehst, kannst du selber eine Auflistung schreiben, mit allen deinen Beschwerden, welche Therapien du dagegen gemacht hast, etc. Diese Auflistung kannst du dann deinem Gutachter in die Hand drücken.

Viel Erfolg!
Alexandra
 
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