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Schadenersatz nach Amputation

caynewest

Nutzer
Registriert seit
17 Okt. 2008
Beiträge
8
Hallo Forenmitglieder,

ich bin 25 und habe bei einem Verkehrsunfall meinen Unterarm verloren. Ich selbst war bei Beifahrer, nicht angeschnallt und wie es so ist nach einer Party alkoholisiert. Zudem war das Fahrzeug mit zuvielen Personen überladen. Das Strafgericht hat den Fahrer als voll schuldig erkannt und ihm eine Geldstrafe+Bewährungsstrafe angehängt. Die generische Versicherung will mir aber eine Teilschuld zuweisen.

Wisst ihr mit wieviel Schmerzensgeld+sonst. Schadenersatzansprüche man beim Verlust des Unterarms rechnen kann?
 
Hallo caynewest,

das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt erstmal darauf an, wieviel Teilschuld du bekommst.

Dort musst du dann auch beachten, dass du, wenn du einen RA nimmst, die Versicherung genauso dessen Honorar um den Prozentsatz der Teilschuld kürzt, für diesen Teil musst du dann selbst aufkommen.

Genauso werden auch Schadenersatzansprüche (Lohnausfall, zusätzliche Aufwendungen etc.) um diesen Teil gekürzt. Sprich, du bekommst bei einer Teilschuld von 50 % auch nur 50 % deiner Kosten und des Lohnausfalls erstattet.

Gruß Jens
 
Mich würde einfach mal interessieren, wieviel einer bei einem Unterarmverlust bekommt, wenn er 100% unschuldig ist, also sprich keine Teilschuld zugesprochen bekommt.
 
Man kann nach Urteilen schauen aber dafür müsst man wissen was du noch alles hattest und wie lange du im KH warst... etc..

Ich habe hier einiges gefunden

beispiel 1:

  • Abriss des rechten Arms;
  • Ausriss der oberen Plexus brachialis und vena subclavia;
  • Ausriss des Schlüsselbein- und Schulterblattgelenks;
  • Fraktur rechter Ober- und Unterschenkel;
  • Ruptur des hinteren Kreuzbandes am rechten Knie.
  • Dauerschäden: Funktions-, Kraft- und Gefühlsverlust des rechten Schultergürtels und des rechten Arms;
  • Instabilität des rechten Kniegelenks
da bekam ein 17 jähriger schüler 70.000 €uro zuzüglich einer Rente von 200,-/mtl

dafür hat er dann 4 Monate stationäre Behandlung; mehrere Operationen; MdE 80 %

speziell zur Unterarmamputation habe ich jetzt nicht gefunden... nur zu frakturen und da geht es bei 2.000 Euro los und das Ende ist nach oben offen

19.173,45 € (Oberarmamputation)
30.677,51 € (Handverlust)

Du siehst die Schmerzensgelder sind wirklich unterschiedlich, also rate ich dir einen super anwalt aufzusuchen, der die Forderung höher ansetzt und dann abwarten was die Versicherung zahlt


Viel Glück
 
hallo desmin,

jetzt muss ich erst nochmal nachfragen:

1. zu beispiel 1:
hat derjenige seinen arm verloren oder wurde er angenäht?

2. für eine oberarmamputation müsste es doch mehr geld geben wie bei einem handverlust oder?

ich habe desweiteren einen zahn verloren, zwei kieferbrüche erlitten und noch ein paar unauffällige narben bekommen. das sind alles kleinigkeiten im vergleich zum armverlust und dürften nicht ins gewicht fallen. im krankenhaus lag ich 5 wochen.

ich selber hab auch schon im adajur und im internet recherchiert. zu schmerzensgeldern habe ich was gefunden. da hat einer bei einem oberarmverlust 30.000 euro bekommen (ich finde das ist sehr mikrig). aber was wichtiger ist, sind ja die weiteren ersatzansprüche, die noch dazu kommen. was ich da jetzt mitbekommen habe gibt es einen geltend machbaren haushaltsführungsschaden, der sehr hoch ausfallen kann. weiß aber nicht wie hoch der ausfallen kann.

ich weiß nicht ob mein anwalt ein superanwalt ist. ich kann da nur hoffen.
 
Hallo,
jeder Fall ist für sich spezifisch.
So generelle Auskünfte sind da sehr schlecht. Es gibt aktuell 3 verschiedene Schmerzensgeldtabellen. ADAC; Beck ; ZAP = Im Bücherbereich vorgestellt und für die Berechnung von Personenschäden gibt es ein Super Werk von Frank Pardey.
Der Weg und der Besuch einer Bibliothek wird Dir sicher nicht erspart bleiben.

Wir können Dir sicher Ratschläge geben, wie Du Dich in bestimmten Situationen verhalten kannst, aber hier verbindliche Auskünfte zu Schmerzensgeldzahlungen zu geben ohne alle Umstände zu kennen, wird Dir hier kein Mensch.

Gruß von der Seenixe.
 
was ich da jetzt mitbekommen habe gibt es einen geltend machbaren haushaltsführungsschaden, der sehr hoch ausfallen kann. weiß aber nicht wie hoch der ausfallen kann.

ich weiß nicht ob mein anwalt ein superanwalt ist. ich kann da nur hoffen.

Hallo caynewest,

auch in diesem Forum findest du Infos zum Haushaltsführungsschaden. Unter 'suchen' Haushaltsführungsschaden eingeben oder auch nach 'vermehrte Bedürfnisse' hier oder z.B. bei google suchen.

Die Hoffnung auf einen Superanwalt hatten schon viele - selbst ist der Mandant ;).

Alles Gute
Cindy
 
hallo,

danke, da werde ich mal nach den genannten medien recherchieren.

ich möchte halt nicht, dass ich benachteiligt werde. deswegen recherchiere ich, wieviel ich bekommen kann. ich weiß ja nicht ob mein anwalt wirklich gut ist.

ich würde gerne noch wissen, ob es hier jemanden im forum gibt, dem ein arm amputiert wurde. mich interessiert, ob ich später noch körperliche beschwerden bekommen kann, wegen der z.B nun ungleichen belastung der wirbelsäule etc.

was könnte ich noch unternehmen, dass ich das bestmögliche für die ansprüche geltend machen kann?
 
PN

Hallo caynewest,

Dein Posteingang ist voll, Du musst mal ein paar löschen, damit man Dir eine PN schicken kann....

eine konnte ich noch und hier ist nur noch ein PS:

....kannst ja mal hier gucken....

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.Adotzerofourhypj.htm


Ich hab auch noch mehr Links, falls Du sie möchtest; melde Dich einfach!
Man muss nur Gedult haben, bei mir hat es fast 4 Jahre gedauert, bis sich die Versicherung endlich entschieden hat noch mal was zu Zahlen!

Wenn mir noch was einfällt, melde ich mich noch mal....
LG moni
 
Haushaltsführungsschäden

Der Haushaltsführungsschaden ist der Schaden, der dadurch entsteht, dass der Verletzte seinen Haushalt, bzw. den Haushalt der gesamten Familie entweder gar nicht oder lediglich nur noch teilweise zu führen vermag. Selbstverständlich kann auch alleinlebende Personen ein solcher Schaden entstehen, wenn der eigene Haushalt nicht mehr geführt werden kann. Den Haushalt nicht mehr führen heißt dabei schlicht und einfach die Hausarbeit nicht mehr erledigen zu können. Proportional zu dem Rahmen, in welchem der Haushalt nicht geführt werden konnte, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die notwendig waren, bzw. noch notwendig werden, um den Haushalt durch anderweitig führen zu lassen, also durch eine andere Person.

Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Verletzte tatsächlich seine Hausarbeit durch einen anderen erledigen lässt. Der Verletzte hat vielmehr einen Anspruch auf fiktive Abrechnung. Entscheidend ist also, was den Geschädigten eine Haushaltsführung in dem Fall gekostet hätte, wenn er einen Dritten damit betraut hätte. Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens existiert nicht nur dann, wenn der Verletzte seiner Hausarbeit nicht nachkommt, sondern auch dann, wenn er die Hausarbeit überobligationsmäßig erfüllt, also z.B. trotz körperlicher Einschränkungen oder Schmerzen dennoch den Haushalt führt. In dem vorgenannten Fall, aber auch, wenn der Verletzte den Haushalt durch eine andere Person führen lässt ohne etwas zu zahlen (also unentgeltlich), besteht ein Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung in Höhe der Kosten, die der haushaltsführenden Person an sich hätten gezahlt werden müssen. Um den Haushaltsführungsschaden zu beziffern werden, kommen verschiedene Berechnungstabellen zum Einsatz. Es kommt auf eine spezifisch auf die Haushaltsführung bezogene Minderung der "Erwerbsfähigkeit" (MdE) an. Diese ist nicht Deckungsgleich mit der beruflichen MdE. In Tabellen werden für exakt bestimmte Arten von körperlichen und psychischen Einschränkungen im häuslichen Tätigkeitsbereich bestimmte Prozentsätze angegeben. Wie unter dem Punkt Kapitalisierung unten dargestellt, kann eine solche auch beim Haushaltsführungsschanden geboten sein. Oftmals wird eine solche auch von der gegnerischen Assekuranz vorgeschlagen, da es dieser regelmäßig daran gelegen ist, die Regulierung möglichst kurzfristig und endgültig abzufinden. Diese kurzfristige Lösung liegt aber regelmäßig auch und gerade im Interesse des Geschädigten. Einmal ist es aus psychologischer Sicht ratsam, das Unfallereignis – auch was Entschädigungen angeht – endgültig abzuschließen, um "zur Ruhe zu kommen" und nicht immer und immer wieder an das meist traumatische Erlebnis erinnert zu werden. Zum anderen existiert auch ein "handfester" juristischer Grund: Mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Unfalltag wird es schwieriger, die Unfallbedingtheit von körperlichen und psychischen Beschwerden nachzuweisen. Diesen Nachweis hat aber das Opfer entsprechend den Beweislastregeln der ZPO (Zivilprozeßordnung) zu führen. Die KFZ-Versicherung wird mit zunehmenden Zeitablauf einwenden, die Beschwerden seinen gar nicht mehr unfallbedingt, sondern beruhen auf anderen Umständen, z.B. Erkrankungen, Alter etc.
 
Immer noch voll

Hallo caynewest,

Dein Posteingang ist immer noch voll, also antworte ich also hier noch mal auf Deine Nachricht:

ja das weiß ich, aber leider denken so die Richter nicht! Aber wenn Du auf eine Zivilrechtliche Verhandlung bestehst ( Ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung) dann kann es auch wesentlich mehr werden. Das ist halt Deutschland!
Ich hoffe Du bekommst das, was Dir zusteht, denn wenn man einen Schaden hat sollte man auch alles mitnehmen, was einem zusteht. Versuch mal herauszufinden wie hoch Deine MdE ist, dann kannst Du die Schmerzensgeldzahlungen auch danach vergleichen!
Ach ja, die Umstände, wie und warum der Unfall passiert ist, zählen auch mit dazu! Selbst Dein Beruf oder Berufswunsch ist ausschlaggebend! Je nach dem ob Du den Arm viel oder wenig brauchst!
Und versuche es noch mal damit, dass ja der Fahrer Dich hätte noch mal aufmerksam machen müssen, das Du Dich anschnallen musst! Denn wenn man Alk intus hat, dann möchte man so etwas manchmal nicht, aber er hätte Dich dann nicht transportieren dürfen!

Ich wünsche Dir viel Glück und gute Besserung
LG Moni
 
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