• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schadenersatz - Haushaltsführungsschaden

maya.biene

Nutzer
Registriert seit
18 Aug. 2007
Beiträge
4
Hallo,
ich habe ein Problem und hoffe, daß mir jemand dabei helfen kann.
Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Unfall. Ein PKW hat mich vom Fahrrad geschubst, dabei habe ich mich am Sprunggelenk verletzt. Bis heute kann ich noch nicht wieder richtig laufen, habe Probleme beim Treppensteigen und bei vielen Bewegungen die mit dem Beugen des Fußgelenks zu tun habe. Jetzt war ich mal wieder bei meiner Anwältin. Ich will unter anderem Haushaltsführungsschaden geltend machen. Ich bin `nur`Hausfrau, mein `Arbeitsplatz` besteht aus Haus (2 Etagen), Garten und 7 Personen. Die hier anfallenden Aufgaben habe ich bis zum Unfall überwiegend erledigt, danach wurden die Arbeiten von meinem Mann (neben seinem Job), meinen Kindern (damals 7 - 16 Jahre alt), meiner Mutter und einigen freiwilligen Helfern übernommen (ohne Bezahlung). Die Anwältin meinte nun, ein Schaden wäre nur dann entstanden, wenn wir statt der Familiehilfe eine Haushaltshilfe (natürlich angemeldet und voll bezahlt -mit Belegen) eingestellt hätten, das konnten wir uns aber nicht leisten, wir haben ja nur ein Gehalt. Ist die viele Arbeit meiner Familie denn nichts wert:confused:? Hat Hausarbeit nur dann einen Wert, wenn eine fremde Person diese macht:confused:? Über einen guten Ratschlag oder Tip würde ich mich freuen.

Wünsche Euch trotz allem einen schönen Tag
maya.biene
 
Hallo maya.biene,

Deine Anwältin sollte sich das Buch von Gerhard Küppersbusch „Ersatzansprüche bei Personenschäden“, 9. Auflage, Verlag C.H. Beck, 30,00 €, besorgen.

www.beck-shop.de


Dort steht ab Randnummer 188, wie bei Ausfall oder Behinderung der Hausfrau der durch Mehrarbeit der Familienmitglieder oder durch unentgeltliche Hilfeleistungen Dritter ein Schaden zu berechnen und ersetzen ist.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
danke für den Tip, werde meiner Anwältin das Buch empfehlen
Gruß maya.biene
 
Hallo biene maya,

du kannst dich auch selbst z.B. über google informieren. Meine Erfahrung mit meinem RA ist, dass ich mich möglichst über alles selbst schlau machen muss. Wenn ich die Aussage deiner Anwältin lese, dann solltest du genau wissen was du willst und es ihr deutlich sagen.

Viel Info dazu auch hier:
Haushaltsführungsschaden

Alles Gute
Cindy
 
Hallo Cindy,
ich hatte auch bereits im Internet gegoogelt, habe aber nur sehr algemeine Seiten gefunden. Deine empfohlene Seite ist super, da sie auch auf Urteile und Gesetze verweist. Da kann meine Anwältin dann nachlesen, daß ich mich doch richtig informiert hatte:p.
Vielen Dank
maya.biene
 
Sie haben natürlich auch Anspruch auf Erstattung eines fiktiven Schadens (d.h. ohne Einstellung einer HH-Hilfe).

Problematisch ist regelmäßig die Berechnung, wobei da die Tabellen von Schulz-Borck/Hofmann helfen.

Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass Sie den konkreten Ausfall im Haushalt beweisen müssen. Da sollte Ihr Arzt hinzugezogen werden, welcher ggf. bestätigen kann, in welchem Zeitraum Ihnen welche Tätigkeiten nicht möglich waren.
 
Hallo biene maja,

du solltest deiner Anwältin „helfen“ und einen Katalog erstellen mit den folgenden Einträgen:
  • Welche Arbeiten du nach dem Unfall und wie lange nicht machen konntest
(zum Beispiel,

Tisch- decken und abräumen, 3 Mal am Tag mal ca.15 Minuten für 7köpfige Haushalt mal Anzahl der Tage an den du das nicht machen konntest)
  • Also, wie lange du täglich für einzelne Arbeiten gebraucht hast
  • Wie alt die Mitglieder deines Haushaltes sind
Wenn du bei google „Haushaltsführungsschaden“ eintippst gibt es einige brauchbaren Seiten.

Viele Grüße,

Hela
 
Top