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Schadenermittlungsbüro als Hilfe für Geschädigte und Rechtsanwälte als Vorschlag

Hallo @,
Die freie Zugänglichkeit...sollte der Kern sein! Hürden gibt es woanders genug!
L.g.Trollin68
 
Hallo,

Wäre aber immerhin Mal ein Anfang...

viele Grüße,

Rudinchen
 
Also ,wenn ich das hier richtig verstehe geht es um zwei Problematiken.
Das Eine ist die Frage A darüber,wie die Struktur einer allgemeinverständlichen Handlungsanleitung für Verunfallte aussehen könnte
das Andere ist die Frage B aus der Erkenntnis ,dass man unmittelbar nach einem Unfall meistens handlungsunfähig -geschockt ist,wie man präventiv aufklären könnte ,um A in allen Köpfen zu verankern ,so daß dieser Handlungsstrang möglichst schnell und ohne große Fehler durch einen Selbst oder Angehörige abgespult werden kann.
Zu B gab es die Bedenken,daß es solange man gesund ist niemanden interessiert und daß sich ja jeder vernünftig versichert wähnt.
(für die Meisten hier fiel die rosarote Brille ja auch erst mit dem Unfall)
Daraus folgt doch ,daß der Fokus von B in der Öffentlichkeitsarbeit liegt,heißt der Scheinwerfer muß dahin leuchten ,wos dunkel ist (Versicherer)
Interesse durch öffentliche Empörung
Wir haben hier so einen geballten Fundus an Fallbeispielen! Wenn man diesen nutzen würde, und mal bei Monitor oder Die Anstalt anfragen würde ,ob sie nicht Interesse daran hätten dieses Thema mal aufzugreifen oder in den alternativen Medien im Internet . Man könnte da mit Sicherheit ein öffentlichkeitswirksames Ding draus machen.....
Grüße
actionhill
 
Hallo actionhill,

gut analysiert. Ich denke, das Problem B könnte man durch den Kontakt zu Firmen lösen. Damit erreicht man zwar nicht jeden, aber doch eine erhebliche Anzahl von Personen.

Ich werde zusammen mit einem Anwalt einen Youtube-Kanal eröffnen, in dem wir Kurzspots (maximal 6 min) zeigen, in denen einzelne Themen der Unfallbearbeitung aufgegriffen und einfach erklärt werden. Der Nebeneffekt des Vorbereitens dieser Spots ist, dass wir beide als Spezialisten erst einmal darüber nachdenken, was für einen Unfallgeschädigten interessant und vor allem hilfreich ist. Man sollte eigentlich vermuten, dass uns das klar ist. Die bereits vergangenen Vorbereitungsgespräche mit einem Filmproduzenten zeigte uns aber, dass wir offensichtlich fachlich im eigenen Saft schmoren.

Nun habe ich zwar den Vorteil hier im Forum zu sein und neben meiner eigenen Meinung vor allem auch andere Meinungen und Einschätzungen zu lesen, was gerade im Hinblick auf die Erstellung der Spots hilfreich ist, aber letztendlich sehe ich es aus Sicht des Gutachters und das kann etwas hinderlich sein.

Was die Medien angeht, so sind die ganz schön Interessen gesteuert. Man kann es zwar versuchen, aber viel Hoffnung will ich Dir da nicht machen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo @,

ich hatte am 20.03.2019 bei mir im Büro ein Unternehmertreffen vor Ort durchgeführt. Dabei hielt ich einen kleinen Vortrag mit dem Thema: "Unfall mit dem Firmenfahrzeug - was tun?". Gerade, was wir hier in den vielen vorherigen Beiträgen in diesem Tread niedergeschrieben haben, konnte ich zum Teil ganz gut im Vortrag unterbringen. Unter anderem habe ich den Tipp gegeben, beim Unfall die Polizei zu verständigen und mit der Begründung "Ich habe die Dienstanweisung beim Verkehrsunfall die Polizei zu rufen" dafür zu sorgen, dass die Polizei auch tatsächlich den Unfall aufnimmt.

In Berlin kann die Polizei beispielsweise die Unfallaufnahme verweigern, wenn es sich nur um Blechschaden handelt. Kommt aber eine Begründung, wie gerade geschrieben, muss die Polizei den Unfall aufnehmen. Damit wird auch gleichzeitig amtlich festgestellt, dass es einen Unfall gegeben hat und wer daran beteiligt war. Das ist deshalb so wichtig, weil es durchaus schon vorgekommen ist, dass die gegnerische Versicherung den Unfall an sich bestritten hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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