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Schadenermittlungsbüro als Hilfe für Geschädigte und Rechtsanwälte als Vorschlag

@Alle,

ich fasse mal zusammen, welche Erkenntnisse und Vorschläge bisher geäußert wurden.

Organisationsform: eventuell Verein mit mehreren Standorten auf ganz Deutschland verteilt. Das würde die Hilfe von Mensch zu Mensch aufgrund von geringeren Entfernungen erleichtern.

Medium: App mit verschiedenen Funktionen als technische Hilfe. (Scanner, Sortieren, gewichten, Terminieren, Statistik, Checklisten, Warnhinweise, usw)

Bei einer App kommen damit eine ganze Menge Datenvolumen zusammen. Da irgendwann das Speichervolumen des eigenen Smartphons überfordert sein dürfte, wäre es sinnvoll, einen Server zu installieren, auf dem für jeden Nutzer ein separates Konto eröffnet wird, auf das nur der Nutzer und der von ihm beauftragte Rechtsanwalt Zugriff haben sollte. Dann könnte man nämlich auch bestimmte Funktionnen der App auf den Server übertragen und somit zwischen Server und App-Nutzer einen Austausch herstellen. Somit müßte die App nicht ganz so umfangreich reich sein, sondern würde sich auf die Grundfunktionen beschränken.

Finanzierung: eventuell über Mitgliedsbeiträge (wenn Verein), Spenden, usw.

Präventivmaßnahmen: Checklisten an Notaufnahmen und Rechtsanwälte verteilen.....

Automatisierter Ablauf: Idealerweise würde bei einem Unfall die Auslösung der App bereits ausreichen, um alles weitere ohne Vorkenntnisse des Nutzers die notwendigen Schritte einzuleiten. Für den Fall, dass der eigentliche Nutzer die App aufgrund geistiger Abwesenheit nicht auslösen kann, müßte technologisch eine andere Möglichkeit eingerichtet werden.

Soweit erst einmal die Zusammenfassung.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

um die Serverkapazität nicht gleich zum Anschlag zu bringen, sollten die gescannten Dokumente per e-mail zunächst an den Betroffenen gesendet und von ihm selbst gesammelt werden.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

genau damit sind viele Unfallgeschädigte bereits überfordert. Deshalb soll ja die App diese Sammelfunktion bzw. Erinnerungsfunktion zum Sammeln übernehmen. Der Server müßte natürlich über ausreichend Speicherkapazität verfügen.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo,

was wünschenswert ist, muss nicht eben auch praktikabel sein. die vorschläge greifen weitgehend aufgaben auf, die entweder so nicht machbar sind oder bereits in verantwortung anderer liegen. dies kann auch mit sicherheit nicht von einem verein oder selbst einer kleinen firma geleistet werden. wer nur eine vage vorstellung betriebswirtschaftlicher art, von umsetzung und einrichtung der dazu nötigen infrastruktur, des damit verbundenen aufwands an technologie, an sicherheits- und schutzmassnahmen in der erfassung, übermittlung und speicherung dieser daten hat, was die administration und wartung, die sicherungs- und schutzmassnahmen betrifft, wird dies alles auf einem niveau ansetzen, das einem hochtechnisierten und -spezialisierten organisationsbetrieb zuzuordnen ist.
ich habe mit all diesen bereichen jahrelange erfahrung und glaube eine einschätzung geben zu können, ohne die punkte einzeln aufzuzeigen. was gefragt wäre, sind erledigungen, die im bereich information, ermittlung u. vglb. zu sehen sind. eben das, was dem richter/staatsanwalt, nicht aber den betroffenen und ihren RAen zur verfügung steht. man könnte auch sagen "detektivische" und "fachspezifische" aufgaben, die über bereits bestehende zuständigkeiten und möglichkeiten hinausgehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo sekundant,

da hast Du schon recht. Deswegen sammeln wir hier erst einmal Ideen. Es gibt sicher eine Lösung für die umfangreichen Anforderungen. Und da wir hier eine ganze Reihe von Usern sind, die so ihre Erfahrungen einbringen können, bin ich mir sicher, eine Mindestlösung zu finden.

Wenn ich ein Biomechanisches Gutachten (technischer Teil) erstelle, dann beginnt dies meistens erst einmal mit dem Beschaffen von notwendigen Informationen. Technische Daten der beteiligten Fahrzeuge beispielsweise bekomme ich über das Kraftfahrzeugbundesamt in Flensburg, da dort die Daten bis 10 Jahre nach endgültiger Stilllegung eines Fahrzeuges gespeichert werden. Erst dann werden diese gelöscht. Bei den Zulassungsstellen vor Ort werden diese Daten bereits nach kurzer Zeit gelöscht.

Ich möchte mit diesem Tread eine praktikable Lösung hervor rufen, die durchaus auch anders aussehen könnte, als bisher hier aufgeführt. In einer Firma nennt man so eine Herangehensweise ja Ideensammeln oder auf Neudeutsch Brainstorming.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo sekundant,

ich glaube, noch sind wir nicht soweit. Zunächst möchte ich erst einmal möglichst alle Schwachpunkte erfassen, die bisher zu Hürden bei Klagen von Unfallgeschädigten geführt haben. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Anforderungsprofil.

Erst, wenn das ausreichend geklärt ist, können wir die Umsetzung planen (mit Businessplan und Pflichtenheft).

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo,

Ich hatte Mal eine Übersicht erstellt, wie man Hintergrundwissen über die verschiedenen Verletzungen zusammentragen kann. ICD10-Code, AWMF-Leitlinien, Literaturrecherche usw. Kann ich gerne beisteuern bzw. auch Mal hier einstellen, wenn Interesse besteht.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

das ist eine gute Idee. Ich würde aber empfehlen dazu ein neues Thema zu eröffnen und dieses dann hier zu verlinken. So bleibt dann dieser Tread übersichtlich, hat aber mehrere Querverweise.

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Hallo Rudinchen,

die Übersicht ist wirklich sehr umfangreich. :) Das bringt zu einer weiteren Überlegung der Hilfestellung. Ich fasse sie mal zusammen als Vier-Phasen-Modell:

Phase 1: Vorphase vor dem Unfall.
Damit meine ich alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung zur Beweissicherung vor dem Eintreten eines Unfalls dienen. Beispielsweise Erarbeitung von Checklisten usw.

Phase 2: Phase zum Zeitpunkt des Unfalls.
Damit meine ich alle Maßnahmen, die sofort unmittelbar nach dem Unfall als Erstmaßnahmen durchzuführen sind, unabhängig vom Zustand des Verunfallten. Das könnte eine automatische App sein.

Phase 3: Sammeln und Sichern von weiteren Beweisen.
Damit meine ich alle Maßnahmen, die zur Sicherung von Beweisen dienen. Dazu könnte auch die von @Rudinchen zusammen getragene Übersicht eine große Hilfe sein.

Phase 4: Gewichtung und Einordnung der gesicherten Beweise mit Folgemaßnahmen.
Damit meine ich alle Maßnahmen, die dann die entsprechenden Spezialisten übernehmen müssten., egal, welche nachfolgenden Maßnahmen dann ergriffen werden (Klage usw.).

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Liebe Freunde,

ich hätte ja nie geglaubt, was ich da losgetreten habe! Das hat ja enorm eingeschlagen.

Zwischendurch: An was ich gedacht habe:

01
Euere Vorschläge richten sich stark an den Wunsch, dass ein Selbsthilfeverein das aufgreifen sollte.

Frage: Sollte einmal nachgefragt werden, wer eine entsprechende Publikumsveranstaltung machen sollte?

(a)
Falls "ja"
Wo sollte der Schwerpunkt liegen?

Bei den Tipps für die Betroffenen, auf was sie alles achten sollen?

Oder soll mehr an eine Art "Schulung für Aktive in Selbsthilfegruppen" gedacht werden?

(b)
In Bayern würde sich, geschätzt einmal (ich bin da nicht im Vorstand! Ich kann da nichts vorschreiben!) der Unfallopfer-Bayern e.V. interessieren. Welcher Selbsthilfeverein würde sich in anderen Bundesländern dafür interessieren?

(c)
Grundsätzlich liegt hier einiges auf Lager, was man den Betroffenen bieten kann.


02
Ursprünglich habe ich durchaus daran gedacht: Die Arbeit mit so etwas ist umfangreich und braucht viel Fachkunde. Wobei ich immer wieder staune, wieviel davon in dieesm Forum zu finden ist, ihr seit toll!

Mit Ermittlungen, um etwa in einem größerem Schadensfall einen Schaden für einige Jahre zu ermitteln sind schnell 20 - 50 Std. Arbeit weg.

(a)
Ist das noch mit Freiwilligen zu leisten? Da ist eine Problemstelle!

Man kann hier durchaus auch an eine Berufstätigkeit denken, etwas eines Dipl.-Wirtschafsjuristen (FH) oder Dipl.-Betriebswirtes (FH). Nur: Den müsste man erst mal ausbilden. Was er lernen muss, das ist an sich durchaus bekannt. Man müsste das Wissen nur bündeln und auf Profi-Methodik bringen.

(b)
Meine Idee geht durchaus auch dahin: Die Kosten eines solchen Schadensermittlers wäre ist eine Unfallfolge. Man könnte es also als Schadensposten geltend machen.
Nur:
Es ist damit fest zu rechnen, dass man da sich erst durch zahlreiche Porzesse "durchklagen" muss, denn die Verischerungswirtschaft wird sich aus zwei Gründen heftig wehren:

(ba)
Die Rechnung des Schadensermittlers kostet Geld

(bb)
Viel mehr ins Gewicht wird fallen, dass die Entschädigungssummen wahrscheinlich nicht wenig steigen müssen.

Das wird also heftige Kämpfe auslösen. Dazu kann man allerdings auch sagen: Na und?! Dann wird's eben mal ausgekämpft!

03
Das Knowhow dagegen existiert bereits. Das sehe ich nicht als das große Problem an. Die Engstelle ist, wie man das so verfügbar macht, dass es in weiten KReisen wirklich genutzt werden kann.


Vielen Dank für die DIskussion! Und schaut mal nach, wer außerhalb Bayerns als Verband mitmachen würde.


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