Das genügt m. E. n. zumindest für die Erfüllung des Unfallbegriffs bzw als Beleg.
Ob Dauerschäden verbleiben bleibt abzuwarten.
Welche Substanz es war und erst recht die Vermutungen von Bekannten spielen für die Unfallmeldung keine Rolle.
Bei Fragen zur Schadenanzeige (Formular) gerne melden.
Ob Dauerschäden verbleiben bleibt abzuwarten.
Welche Substanz es war und erst recht die Vermutungen von Bekannten spielen für die Unfallmeldung keine Rolle.
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