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Schüler nach Freizeizunfall Schwerbehindert

jenspeter

Nutzer
Registriert seit
21 Okt. 2008
Beiträge
1
Hallo !

Mein 16 jähriger Sohn hat bei einem Freizeitunfall beinahe seinen rechten Unterschenkel verloren. Dies konnte durch eine super Unfallärztin verhindert werden. Allerdings sind einige Nerven auf Dauer geschädigt und das Knie konnte nur mit Platten und Schrauben einigermaßen wiederhergestellt werden.
Da er noch nicht in der Ausbildung ist, möchten wir jetzt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Wie stelle ich das an Kommt auch evtl. eine Unfallrente in Betracht? Er war bei dem Unfall Alleinbeteiligter.
Kann mir jemand einen Rat geben ?
 
Hallo Jenspeter,
Herzlich willkommen hier im Forum. Auf den Seiten der Versorgungsämter findest Du das zuständige Amt und sicher auch den Antrag online. Der Antrag kann sofort stellt werden, auch wenn eine Voraussetzung das Bestehen von Einschränkungen über einen Zeitraum von 6 Monaten ist. Eine Unfallrente kommt nur in Betracht, wenn jemand sie zahlen muß. Entweder habt Ihr mit einer Unfallversicherung vorgesorgt oder es muß ein Schulunfall gewesen sein, damit eine Unfallkasse dafür haftet. Ansonsten wird keiner in Leistung gehen. Für den Antrag bitte ausführlich die Einschränkungen mit eigenen Worten schildern.

Sorry, aber dies ist unser Sozialstaat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo jenspeter

Das mit Deinem Sohn ist schlimm,ich kann das gut nachvollziehen.

Wie sieht es mit den Folgeschäden aus?
Die Nerven schreibst Du werden auf Dauer geschädigt bleiben.
Welche Nerven sind geschädigt?
Wann war der Unfall?

Was versprichst Du Dir von einem Schwerbehindertenausweis?
Michi hat den Ausweis schon seit 05 und hatte bisher noch keinen Vorteil davon.
Wenn Dein Sohn 50% erhält dann hast er aber Glück.

Wie auch seenixe schreibt,wird Dein Sohn kein Geld bekommen wenn Du keine Private Unfallversicherung für Ihn abgeschlossen hast.
Ist leider so bei uns im ach so reichen Deutschland das seine Bürger im Regen stehen lässt sobald die Hilfe brauchen.

Lasst den Kopf nicht hängen,hilft eh nix

Liebe Grüße
michisma
 
Schulunfall

Hallo!
Jede Gemeinde hat doch eine Gemeinde-Unfallversicherung .Wenn der
Unfall während der Schulzeit passiert ist,muss diese doch in Kraft treten
oder habe ich irgend etwas misverstanden?
War es in der Freizeit und es besteht keine private Vers.,habt ihr leider Pech gehabt.Für Kinder ab dem 2.ten Lebensjahr sollte eine Unfall-und
Haftpflicht-Vers. abgeschlossen sein.Wenn sie mit den Eltern zusammen versichert sind,ist es nicht teuer.Dies müssen die Kinder euch wert sein.

Gruss Sammy1
 
Hallo,

ich würde unbedingt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen!

Wenn 30-unter50% GdB herauskommen, kann er eines Schwerbehinderten "gleichgestellt" werden und hat z.B. evtl. einige Vorteile bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen. Ob und inwieweit steuerliche Vorteile in Frage kommen kann ich nicht sagen, aber könnte mir vorstellen, dass diese schon entweder bei Euch/Eltern oder bei seinem Lehrlingsgeld angerechnet werden können.
Bei über 50% ist er dann "Schwerbehindert" und kann noch mit den Merkzeichen "G" oder gar "a.G." weitere, nicht unrelevante, Vorteile zugeschrieben bekommen...

VG Santafee
 
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