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Schöffen am SG, LG etc

Hatten die Schöffen (Beisitzende Richter) bei Deinem Prozeß Fragen gestellt!


  • Total voters
    0

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

ich sah gestern einen Beitrag im Fernsehen zu Sprichwörtern. Das Sprichwort "Etwas auf die lange Bank zu schieben" stammt aus dem Gericht. Früher saßen die Schöffen bei einem Prozeß an einer sogenannten langen Bank, hier wurden auch die Beweise präsentiert. Meistens waren sich die Schöffen uneinig an der langen Bank über die Beweislage und meistens mußte der Prozeß in die nächste Instanz weitergereicht werden, mit noch mehr Schöffen. In dem Bericht wurde erwähnt, daß die Schöffen auch Fragen stellen durften.

Da ich jetzt schon öfters vorm SG mit Schöffen konfrotiert wurde, die keine Fragen stellten und ich schon annahm, das Schöffen keine Fragen stellen dürfen, möchte ich hier mal zwecks Statistik eine Umfrage starten. Weil Sie können ja den Berufsrichter überstimmen die Schöffen.

Weil ich habe auch vom LG an der Pforte gehört, daß fast niemand das Amt der Schöffen bekleiden möchte! Also wird die Wahl der Schöffen nur Zwangsweise durchgeführt, durchaus kann ich dann auch die fehlende Motivation verstehen! Steht halt so im Gesetz!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich bin selber Schöffe, allerdings am Landgericht für Strafsachen. Ich habe mich dazu bereits vor Jahren bewußt entschlossen und sehe dieses als eine Möglichkeit, aktiv mitzugestalten.
Mir fehlt auch nicht der Schneid, Fragen zu stellen. Dieses ist aber nur notwendig, wenn Fragen offen bleiben. Sicher sind Strafrechtsfragen auch andere Fragen, als die im Bereich der Sozialgerichte.
Ich kann nur jeden Bitten, sich dort einzubringen und seine eigenen Rechte, wie auch das Recht zur Wahl wahrzunehmen.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe
beim sg-verfahren nenn man die damen und herren wohl ehrenamdliche richder.
dich möchde ich sehen, wenn ich mich bewerbe!
die nehmen mich gar nich!
wäre wohl su unbequem.
mfg
pussi
 
Hallo,

warum?
Du kennst Dich doch aus. Aber der Gesetzgeber hat eine andere Hürde bei den Sozialgerichten eingebaut. Die ehrenamtlichen Richter werden auf Vorschlag der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite berufen. Dies bedeutet aber, dass es notwendig ist, den Vorschlag über einen Arbeitgeber oder eine Arbeitnehmerorganisation einzutüten.
Dazu muß also die Bewerbung dorthin gerichtet werden.

Gruß von der Seenixe
 
hi, seenixe
bei wem?
bg
oder bei mir selber?
war ja arbeidgeber!
würd mich brennend inderessieren!
schöne weihnachden
mfg
pussi
 
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