Hallo flow1H,
es ist gut, dass Du erst 29 Jahre bist, aber wie es scheint bist Du noch sehr blauäugig, trotz Deiner bisherigen Erfahrungen.
Scheinbar glaubst Du weder Deiner Rechtsanwältin noch uns hier so richtig. Dies ist Dein gutes Recht, birgt aber auch die Gefahr, dass Du Fehler machst.
Versuche die Hinweise neutral zu lesen und zu verstehen.....
Gruß von der Seenixe
Begründe bitte deine Annahme, dass es „so scheint“ Die Aussage klingt für mich ziemlich subjektiv.
Das ganze Thema hat nichts mit „jemanden glauben“ zu tun. Ich versuche mir verschiedene Ansichten einzuholen um mir dann aus den Aussagen eine objektive kollektive Meinung zu bilden...Durch meine Ausbildung als Führungskraft bin ich dazu in der Lage, Themen(auch wenn sie mein Leben betrifft) objektiv zu betrachten.
Ich möchte in diesem Fall keine Fehler machen, deshalb hole ich mir hier bei euch eine 2. 3. und auch 10. Meinung ein und hinterfrage eure Aussagen weil ich die standhaftigkeit der Aussage überprüfen möchte um so den bestmöglichen nutzen daraus zu ziehen. Falls es anders rüber kommt, ist es so nicht gewollt.
Nun zur Antwort:
Ich habe trotz meiner Einschränkungen immer wieder versucht arbeiten zu gehen. Derzeit beziehe ich Krankengeld von meiner gesetzlichen Krankenkasse.
Der OEG Antrag ist zugegebenermaßen viel zu spät gestellt worden. Erst letzten Monat, da ich die gesamten Spät und Dauerfolgen mit einbeziehen muss.(Hätte ich es sofort gemacht wären meine psychischen Schäden nicht mit eingeflossen)
Allerdings wird in meinem Fall erst ab Antragstellung gezahlt, da ich den Antrag nicht innerhalb der ersten 12Monate nach Verletzung gestellt habe.
Das Versorgungsamt wurde zur Ermittlung einer Behinderung ebenfalls erst letzten Monat kontaktiert und Anträge abgegeben. Das liegt daran, dass ich erst alles versucht habe, beruflich wieder Fuß zu fassen.
Bei meinem Verdienstausfallschaden gehen die Meinungen auseinander. Ich denke dass sich diese daran orientieren wie gut belegt und nachgewiesen werden kann. Meine subjektive Einschätzung sagt, dass es da ziemlich gerichtsfest ist und es da wenig Spielraum gibt, zu sagen ich hätte nur Anspruch auf 25,30,40% von dem was ich fundiert fordere...
LG