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Schädigung nach versuchten (raub)Mord - Forderung geltendmachen

Hallo,

Was spricht dagegen, dich trotzdem an den Weißen Ring zu wenden und sich beraten zu lassen?

Oder einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsrecht in Anspruch zu nehmen?

Ich kenne mich da nicht aus, aber das Ganze hört sich langwierig an.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Oder einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsrecht in Anspruch zu nehmen?

Hallo,
ich bin nicht näher auf diesen Hinweis eingegangen, da der Antrag bereits gestellt wurde(bislang ohne Antwort)

Was mir allerdings zu diesem Thema einfällt: Sofern mir Geldleistungenen bewilligt werden, mindern diese meinen Verdienstausfall und ich trete diesen dann an das Land/Bund ab der sich dann mit der Eintreibung befassen muss. Ich allerdings eine Forderungen bis zu 1 Mio „sofort“ von meiner Versicherung gegen Abtretung des Titels bekomme...
 
Halloo Flow1h,


warum und wieso bist Du Dir so sicher, dass Deine Versicherung die 1 Mio mal eben so an Dich zahlt?

Versicherungen leben davon nicht zu zahlen....

Hast Du bereits eine Zusage? Ich verstehe insgesamt aktuell das Thema nicht bei Dir.

Wenn es um Deine 1 Mio geht, warum hast Du diese noch nicht auf dem Konto?

Ist ja wohl Deine eigene private Unfallversicherung (o. ähnliche Versicherung). Warum gab es noch keine Zahlung?

Ich gehe davon aus, das der Straftäter, auch wenn er ordnungsgemäß verurteilt wurde die Hände hebt und dort nichts zu holen ist.
Sind ein paar Euronen zu holen, dann geht es in die Privatinsolvenz.

Demnach ist wie ich es bei Dir sehe Deine Versicherung in welche Du Deine Energie stecken musst.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
ich bin mir sicher, da es so in den AGB‘s meiner privat Haftpflicht steht. Ich muss dir zustimmen, dass Versicherungen vom nicht bezahlen am leben bleiben.

Warum ich die Mio abzüglich 2500€ Selbstbehalt noch nicht auf dem Konto habe ist ganz einfach...Ich habe noch keinen vollstreckbaren Titel der fruchtlos gepfändet wurde. Wenn der Täter aufgrund der Landgerichtskosten bei 6 Verhandlungstagen schon insolvent ist, begünstigt das meine Situation!

Ich habe in meiner Haftpflicht einen Tarifbaustein der sich Forderungsausfallversicherung nennt. In diesem Fall springt meine Versicherung ein wenn der Verursacher nicht zahlen kann und keine Versicherung hat.

Und ja du hast recht, meine hauptsächlichen Bemühungen gehen in Richtung meiner Haftpflicht. Wie gerade erwähnt ist für eine Zahlung durch die Forderungsausfallversicherung ein vollstreckbarer Titel, durchgesetzt durch den Gerichtsvollzieher von nöten. Das wäre doch meine Frage ganz zu beginn? Wie bekomm ich die Forderung schnellstmöglich tituliert?

Ich stelle meine Frage demnach nochmal in abgekürzter Form:

Wie kann ich meinen finanziellen Schaden am schnellsten(ohne jahrelangen Prozess) beim Schädiger titulieren um die Forderung so an meine Versicherung abzutreten?

LG
 
Hallo fLow1H,

zu Deiner Frage bezgl. des Schmerzensgeld:

Zuerst musst Du bzw. Dein Anwalt Klage auf Schmerzensgeld / Schadensersatz einreichen.
Da der Täter verurteilt wurde und hinter Gittern sitzt ist es ein Leichtes für ihn, sich dagegen zu verteidigen, da ja Kriminelle in Deutschland immer vom Staat finanziell unterstützt werden (Prozesskostenbeihilfe) und die Opfer, wie DU, ihren Anwalt selber bezahlen müssen (Rechtschutz?)

Nachdem Klage eingereicht wurde gehts irgendwann einmal vor Gericht.
Ihr tragt Eure psychischen und physischen Schäden vor sowie den Rattenschwanz, der da noch dranhängt und der gegnerische Anwalt wird alles abstreiten.

Somit wird dann das Gericht ein Gutachten in Auftrag geben, welches Du dann erst mal in Vorkasse zahlen darfst.

Dieses Gutachten wird dann zur Ermittlung des Dir zustehenden Schmerzensgeldes/ Schadenersatz genutzt.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist und keine Berufung eingelegt wird seitens des Schädigers hast Du somit dann auch einen vollstreckbaren Titel.

Nun musst Du wieder einen Anwalt beauftragen, welcher versucht, diesen Titel zu vollstrecken.

Es wird dann ein Gerichtsvollzieher in die JVA geschickt.

Da dort nichts zu holen ist bekommst dann irgendwann ein fruchtloses Vollstreckungsprotokoll.

Dieses benötigt dann Deine Versicherung.

Diese Forderungsausfallversicherung ist eine gute sache und jeder, der eine Privathaftpflichtversicherung hat sollte seinen Vertrag überprüfen, ob diese dabei ist.

Sie tritt meistens erst ab einem Schaden ab 2500 € in Kraft.

Das Du von dieser Versicherung die 10000000 € bekommst halte ich, um es freundlich zu sagen, für sehr unwahrscheinlich.

Vermutlich ist die Summe gedeckelt bis 1000000€.

Fakt ist: die Versicherung wird nur das Zahlen, was Dir vom vom Gericht zugesprochen wird.

Hoffe ich konnte Dir ein bischen helfen.

Zum Thema OEG: Sehr wichtig, da Du ebenfalls ne Menge Hilfe bekommst wie Versorgungskrankengeld, Rente, Berufsschadenausgleich. Ungedingt dranbleiben und UNBEDINGT Hilfe einholen vom VDK, SoVD oder einem versierten Anwalt, welcher sich mit dem OEG auskennt.


Gruss

boign
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo boign,
danke dass du mir den langen Weg, welchen ich durch erfragen umgehen will/wollte, erklärt hast.

Deine Ausführung kann ich bis zum Thema Forderungsausfall komplett bestätigen. Ich bin durch die Haftpflicht zum erstreiten meiner Rechte rechtsschutzversichert.

Mal blöd gefragt, warum soll ich mich von der Summe verabschieden?

Stand heute sind inklusive Schmerzensgeld (Hacks Tabelle) nach etwa 2 Jahren weit mehr als 100.000€ Schaden durch Verdienstausfall entstanden.

Der künftige Ausfall bis in die Rente beläuft sich auf etwa 2 Mio. und da geh ich schon kompromisse ein, wenn ich nur von der hälfte ausgehe. Weshalb soll dann ein Gericht von den Fakten abweichen nachdem ich sowieso schon zugeständnisse gemacht habe?

Zur Info: ich bin erst 29.

LG

Dennoch eine super Antwort von dir, boign, Vielen Dank!
 
Hi fLow1H,

Du hast ja geschrieben, daß Du einen OEG Antrag gestellt hast.

Damit trittst Du auch Deine Schadenersatzansprüche an das Landesamt ab.

Dieses wird Dir dann in Form des Berufsschadenausgleichs Deinen Einkommensverlust ersetzen.

Die haben sich nach 2 Jahren noch nicht gemeldet? Also wurde auch noch nichts anerkannt?

Hast Du noch keinen GDS? Bekommst Du noch keine Rente nach OEG?

Da würde ich auf jeden Fall mal nachhaken.

Das Gute ist, daß Zahlungen ab Antragsstellung nachgezahlt werden.

Das würde ich als aller erstes machen, da das Deine Haupteinnahmequelle sein wird.

Was ich jetzt nicht gelesen/überlesen habe:

Bist Du noch am arbeiten? In Rente? ALG 2?? Woher bekommst Du Geld?


Bezüglich Deines Schmerzengeldes kannst Du Dich auf Deine Berechnungen nicht zu 100 % verlassen. Entscheidend ist, was der Richter
Dir zuspricht.
Diese Tabellen sind sehr schön und werden auch regelmässig zur Anwendung gebracht aber sie sind keine Garantie.

Du wirst Dich mit grosser Sicherheit nochmals vom gerichtlich bestellten Gutachter untersuchen lassen müssen.

Gruss

boign
 
Hallo flow1H,
es ist gut, dass Du erst 29 Jahre bist, aber wie es scheint bist Du noch sehr blauäugig, trotz Deiner bisherigen Erfahrungen.
Scheinbar glaubst Du weder Deiner Rechtsanwältin noch uns hier so richtig. Dies ist Dein gutes Recht, birgt aber auch die Gefahr, dass Du Fehler machst.

Versuche die Hinweise neutral zu lesen und zu verstehen.....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo flow1H,
es ist gut, dass Du erst 29 Jahre bist, aber wie es scheint bist Du noch sehr blauäugig, trotz Deiner bisherigen Erfahrungen.
Scheinbar glaubst Du weder Deiner Rechtsanwältin noch uns hier so richtig. Dies ist Dein gutes Recht, birgt aber auch die Gefahr, dass Du Fehler machst.

Versuche die Hinweise neutral zu lesen und zu verstehen.....

Gruß von der Seenixe

Begründe bitte deine Annahme, dass es „so scheint“ Die Aussage klingt für mich ziemlich subjektiv.

Das ganze Thema hat nichts mit „jemanden glauben“ zu tun. Ich versuche mir verschiedene Ansichten einzuholen um mir dann aus den Aussagen eine objektive kollektive Meinung zu bilden...Durch meine Ausbildung als Führungskraft bin ich dazu in der Lage, Themen(auch wenn sie mein Leben betrifft) objektiv zu betrachten.

Ich möchte in diesem Fall keine Fehler machen, deshalb hole ich mir hier bei euch eine 2. 3. und auch 10. Meinung ein und hinterfrage eure Aussagen weil ich die standhaftigkeit der Aussage überprüfen möchte um so den bestmöglichen nutzen daraus zu ziehen. Falls es anders rüber kommt, ist es so nicht gewollt.

Nun zur Antwort:

Ich habe trotz meiner Einschränkungen immer wieder versucht arbeiten zu gehen. Derzeit beziehe ich Krankengeld von meiner gesetzlichen Krankenkasse.

Der OEG Antrag ist zugegebenermaßen viel zu spät gestellt worden. Erst letzten Monat, da ich die gesamten Spät und Dauerfolgen mit einbeziehen muss.(Hätte ich es sofort gemacht wären meine psychischen Schäden nicht mit eingeflossen)

Allerdings wird in meinem Fall erst ab Antragstellung gezahlt, da ich den Antrag nicht innerhalb der ersten 12Monate nach Verletzung gestellt habe.

Das Versorgungsamt wurde zur Ermittlung einer Behinderung ebenfalls erst letzten Monat kontaktiert und Anträge abgegeben. Das liegt daran, dass ich erst alles versucht habe, beruflich wieder Fuß zu fassen.

Bei meinem Verdienstausfallschaden gehen die Meinungen auseinander. Ich denke dass sich diese daran orientieren wie gut belegt und nachgewiesen werden kann. Meine subjektive Einschätzung sagt, dass es da ziemlich gerichtsfest ist und es da wenig Spielraum gibt, zu sagen ich hätte nur Anspruch auf 25,30,40% von dem was ich fundiert fordere...

LG :)
 
Hi fLow1H,

dann bist Du ja leider erst am Anfang.

Nun wird erst mal über Deinen OEG Antrag entschieden. Dazu wirst Du irgendwann einmal zu einer Begutachtung vom Landesamt
bestellt.

Daraus resultiert dann dein GDS. Auf diesen bezieht sich dann auch deine OEG Rente.
Wichtig ist, daß Dir ein GDS von mind. 30 zugesprochen wird um überhaupt Anspruch auf BSA zu haben (hoffe das ist noch bei 30 und nicht erst bei 40).
Ab einen GDS von 50 würdest Du noch eine Ausgleichsrente bekommen. Bitte mal googeln was das alles bedeutet.

Sollte das Landesamt dir einen GDS von 10 oder 20 zugestehen bleibt Dir nur die Klage vorm SG.

Wie bereits schon erwähnt: Suche Dir unbedingt Hilfe für den OEG Prozess. Anwalt oder Sozialverband.

Nicht vergessen: Du hast bei Anerkennung nach dem OEG auch einen Anspruch auf Versorgungskrankengeld. Dieses ist wesentlich höher als das Krankengeld (80 von 100 gem. §16 a Abs 1 BVG) und wird bis zu dem Zeitpunkt gezahlt, dan dem das OEG einen Dauerzustand feststellt (§18 a Abs. 7 BVG)
Das bedeutet mehr Geld und Du wirst nicht nach 78 Wochen ausgesteuert.

Hast Du bereits einen Antrag auf EM Rente gestellt? Eine Reha durchlaufen??

Unterschätze den OEG Antrag auf keinen Fall und mache mein zuständigen Landesamt Druck!!!

Ich persönlich sehe keine Möglichkeit Dein Verfahren auf irgend eine Art und Weise zu beschleunigen.
Es sei denn, deine Versicherung sagt von sich aus, daß sie alles zahlt ohne Prüfung oder Du nimmst ein meist unverschämtes Angebot der
Versicherung direkt an, falls die Dir eins angeboten haben.

Du wirst wohl oder übel in kauf nehmen müssen, über ein paar Jahre lang zu prozessieren denn keine Versicherung zahlt gerne und denke daran, die Versicherung hat keine Not und damit genug Zeit.


Gruss
boign
 
Hallo fLow1H und alle anderen die es interessiert,

ich möchte nochmals auf die Forderungsausfalldeckung zurückkommen:

Diese ist Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung.
Jeder sollte seine Police mal angucken und gucken, ob diese die Forderungsausfalldeckung mit abdeckt.
Wenn nicht umgehend seinen Versicherungsmann/Frau anrufen und die Police erweitern.

Bei mir hat das 0 € gekostet damals.

Diese Versicherung deckt Schäden ab welche einem durch eine andere Person entstanden sind und diese Person kann nicht zahlen.

Sie deckt Personen- und oder Sachschäden ab. Auch Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche!!

Somit ist es eine sehr sehr gute Sache.

Wann Zahlt die Versicherung:

Die Versicherung zahlt nur, wenn es

a: Einen Titel gegen den Verursacher gibt in Form eines rechtskräftigen Urteils und
b: Wenn ein unfruchtbarer Vollstreckungsbescheid vorgelegt wird aus dem hervorgeht, daß bei dem Verursacher auch wirklich nichts zu holen ist.

Dann und nur dann wird die Versicherung auch zahlen.

Somit kommt man leider nicht drum herum, den Weg über das Gericht zu nehmen, um an seine Forderungen heran zu kommen.

Ob dieses alles auch rückwirkend machbar ist kann ich leider nicht sagen jedoch denke ich mal daß das einigen hier helfen könnte.

Gruss
boign
 
Hallo nochmal,
ich nehme mir deine Ausführung zu Herzen und werde diese berücksichtigen, Danke.

Aufgrund der von dir geäußerten Voraussetzungen bzgl. Forderungsausfall unter Punkt a steht in meinen geltenden AGBs: „ein rechtskräftiger Titel“

Demnach möchte ich nochmal bei dir nachfragen:

Wenn ich die Forderung durch Mahn und Vollstreckungsbescheid tituliert bekomme(auch wenn die Chancen hierfür gering sind), ist die Forderung doch laut meiner AGB‘s rechtskräftig und erfüllt somit der Leistungsvoraussetzung?

Zusätzlich gibt es Passagen wo ausdrücklich beschrieben wird, die Kosten so gering wie möglich zu halten(im streitigen Verfahren) und in diesem Fall wäre es eine außergerichtliche Einigung mit anschließendem Mahn/Vollstreckungsbescheid sowie beauftragung eines Gerichtsvollziehers?
 
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