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Schädigung nach versuchten (raub)Mord - Forderung geltendmachen

fLow1H

Neues Mitglied
Registriert seit
6 Okt. 2019
Beiträge
12
Hallo liebe Community,
ich wurde vor etwa 2 Jahren ausgeraubt und dabei lebensgefährlich mit einem Messer verletzt.

Aus diesem Unfall werden meine Anwältin und Ich natürlich gegen den Schädiger vorgehen und diesen finanziell aufgrund von Schmerzensgeld, Verdienstausfällen sowie Haushaltsführungsschäden zu Kasse bitten.

Meine Anwältin beziffert derzeit den kompletten Schaden.

Meine Frage:
Wie wird der Schaden am besten und schnellsten geltend gemacht?

Liege ich da richtig, nachdem der Schaden beziffert ist, diesen per Mahn und Vollstreckungsbescheid zu titulieren?(Ich weiß dass er nicht zahlen kann, deshalb benötige ich lediglich einen vollstreckbaren Titel um diesen meiner Versicherung abzutreten)

Sofern der Schädiger Widerspruch einlegt, kann ich ja meine kompletten Bescheide, Gutachten und Nachweise erbringen?

Vielen Dank euch ;)
 
Hallo Flow1H,

Deinem Beitrag nach ist zu entnehmen, dass der "Übeltäger" indentifiziert wurde und auch gerichtlich belangt wurde / wird?

Wie wird der Schaden am besten und schnellsten geltend gemacht?

Welche körperlichen und psychischen Schäden an Dir liegen vor?

Sind die Schädigungen bei Dir im Beruf oder privat aufgetreten?

Welche Verletzungen hast Du?

In welchen Behandlungen befindest Du Dich?

Welche Gutachten gab es bislang? FA-Richtung auf Deine Erkrankungen und mit welchem Ergebnis?

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo,

das dürfte eine etwas aussergewöhnliche konstellation sein, die hier thematisiert wird (und ist ja auch kein unfall in dem sinne). ob sich hierzu sonst jemand äussern kann weiss ich aus den bisherigen userbeiträgen nicht; ich kann es mal versuchen:

die sachlage scheint ja mit der RAin besprochen (titulierung, abtretung). deine forderung nehme ich an wurde auch festgestellt. der mahn- und vollsteckungsbescheid wäre nach m.A. eine möglichkeit, zuvor wird aber vmtl eine schriftliche aufforderung an den schädiger gerichtet, oder?
nach dem geschilderten sachverhalt ist davon auszugehen, dass gegen den täter ein verfahren lief und entspreches urteil erging. weshalb wurde nicht hier gleich ein adhässionsverfahren angestebt und die feststellung deiner forderung festgezurrt? es wäre eine möglichkeit gewesen und falls ein verfahren noch ausstehen sollte eine anregung dazu.


gruss

Sekundant
 
Wie wird der Schaden am besten und schnellsten geltend gemacht?

Welchen Schaden / welche Schäden hast Du?

Liege ich da richtig, nachdem der Schaden beziffert ist, diesen per Mahn und Vollstreckungsbescheid zu titulieren?(Ich weiß dass er nicht zahlen kann, deshalb benötige ich lediglich einen vollstreckbaren Titel um diesen meiner Versicherung abzutreten)

Bist Du in Deinem Fall "Nebenklägerin", weil die Staatsanwaltschaft ermittelt und Du einen zivilen Regressanspruch hast`?

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen.

Zunächst möchte ich sagen, dass der Schädiger gefasst wurde und zu mehreren Jahren Haft verurteilt wurde. In diesem Verfahren war ich Nebenkläger. Auf ein Adhäsionsverfahren wurde aufgrund noch unklarer Spätfolgen verzichtet.

Ich habe ein Gutachten von einem zugelassenen gerichtlichen Gutachter in Fachrichtung Chirurgie anfertigen lassen der u.a. Funktionseinschränkungen sowie Durchbluttungsstörungen der rechten Hand diagnostiziert. Ich bin rechtshänder sowie Industriemeister-Metall. Aufgrunddessen wird mir eine berufsunfähigkeit bescheinigt. Durch die Messerattacke wurden zwei Beugesehnen sowie die Arterie Ulnaris durchtrennt. Zudem habe ich zwei Stiche in die Lunge bekommen.

Derzeit wird ein weiteres Gutachten von einem Neurologen/Psychologen angefertigt.

Der Unfall ereignete sich nach einem Bank-Besuch.


Mir geht es in diesem Fall darum, so schnell es geht, an mein Recht zu kommen indem ich einen vollstreckbaren Titel erwirkt bekomme. Meine Rechtsanwältin hat jegliche Gutachten, Rechnungen und Nachweise vorliegen um eine Höhe zu beziffern.

Wie gehe ich dann mit dem Ergebnis xy um?

Sollen wir das Ergebnis xy via Mahn und Vollstreckungsbescheid titulieren und bei einem möglichen Widerspruch jegliche Nachweise erbringen oder muss das Ergebnis xy erst in einem Verfahren unbedingt festgestellt werden? Ich hoffe natürlich dass er kein Widerspruch einlegt damit alles unproblematischer vonstatten geht da er eh keine Chance hat da seine Schuld mit über 7 Jahren erwiesen ist,

LG
 
Hallo Flow1H,

für dich ist es absolut wichtig, dass alle Deine persönlichen und berufstätigen Ansprüche gerichtlich -> aktenkundlich festgehalten werden und Du
weitere med. Behandlungen und auch berufliche Reha vom Verursacher, bzw. seiner Versicherung erstattest bekommst.

Wie ist dieser Fakt bei Dir?

Wie läuft es beruflich bei Dir?

Welche körperlichen, psychischen und Entgelt-Einschränkungen hast Du?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
der Schädiger hat kein Geld und ist nicht versichert.

Ich habe seit der Tat mehrfach verschieden Arbeitsstellen angetreten und wegen zu Höher körperlichen und psychischer Belastung aufgeben müssen. Zunächst waren es handwerkliche Tätigkeiten, anschließend überwiegend Bürotätigkeiten mit Personalverantwortung...

Ich bekomme von meiner Privat Haftpflicht Versicherung in Folge der Forderungsausfallversicherung maximal 1 Mio. Danach ist die möglichkeit zur Geltendmachung vorbei da es fruchtlos wird. Da dieser Betrag durch Netto Gehaltseinbußen von etwa 2500€ mtl. bis zur Rente mehr als die Deckungssumme ist, kann ich mir den rest sozusagen schenken.
 
Hallo
wende dich doch mal an den Weissen Ring oder andere Organisationen die sich um Opfer von Straftaten kümmern.
Viele Grüße!

Micha
 
Warum stellst du nicht einen Antrag auf Opferentschädigung? Der Täter wurde verurteilt, das dürfte das Verfahren dort beschleunigen.

LG
Meli
 
Hallo und danke für die Rückmeldungen.

Mir geht es um eine rasche Durchsetzung meiner zivilrechtlichen Ansprüche und ersuche hierdurch Hilfe oder einen guten Rat bzgl. meines Vorhabens durch eventuelle Erfahrungen anderer Geschädigten.

LG
 
Hallo,
sicher ist der Weg über einen Mahnbescheid schon interessant, aber mit einem kleinen Antwortbrief dürften dann einige Tausend Euro bei Dir fällig werden.
Wenn der Schädiger reagiert und Widerspruch gegen die Forderung einlegt. Dann sind bei Dir zur weiteren Bestreitung Deines Anliegens Gerichtskosten fällig.

Wir dürfen hier nur eigene Erfahrungen teilen aber keine Rechtsberatung durchführen. Dazu solltest Du mit Deiner Rechtsanwältin sprechen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,
wir haben bereits einen Brief über etwa 10 Seiten angefertigt. Dieser wird dem Gegnerischen Anwalt demnächst zugesandt. Allerdings ist der Gegnerische Anwalt der in dem Fall noch nicht beauftragt wurde danach involviert. Was natürlich für den Schädiger gleich eine fundierte Meinung ist sowie unproblematischer hiergegen vorzugehen.(ich fordere trotz allem nichts, was mir nicht zusteht und ich nicht beweisen kann)

Deswegen denke ich, dass ich grundsätzlich lieber den Schädiger sofort anschreibe und dieser erstmal tätig werden muss. Wenn dieser die saftige Rechnung sieht dann hoffentlich darauf verzichtet weitere kosten zu produzieren.

Ich bin in diesem Fall Rechtsschutz versichert.
 
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