Hallo zusammen,
vor drei Tagen ist einer sehr guten Freundin von mir folgendes widerfahren:
Diese junge Frau war zur Mittagszeit unterwegs auf dem Platz des zentralen Omnibusbahnhofs. Da der Bus auf dem ersten Busbahnsteig bereits voll war und gerade dabei war, anzufahren, wollte sie die Strasse / den Platz überqueren, um zum gegenüberliegenden Busbahnsteig zu gelangen, wo nur wenige Minuten später ein weiterer Bus in dieselbe Richtung fuhr.
Nach ihren Angaben überzeugte sie sich zwei Mal, ob Fahrzeuge auf dem Platz unterwegs waren, betrat die Fahrbahn / den Platz und wurde zwei, drei Schritte später von einem herannahenden Bus (noch) derart erfasst, dass sie mit schweren Kopfverletzungen in die nahegelegene Unfallklinik eingeliefert werden musste.
Noch am selben Tag erschien der Busfahrer im Krankenhaus und bedrängte sie mit folgenden Worten:
"Ich habe dich bereits von weitem gesehen. Du hattest den Schirm so gehalten, dass du mich gar nicht sehen konntest (Anmerkung: an diesem Tag regnete es wolkenbruchartig). Du bist mir einfach vor den Bus gelaufen. Deswegen stehe ich unter Schock, bin völlig aufgelöst und werde deinetwegen nachts nicht einschlafen können. Seit über zwanzig Jahren bin ich unfallfrei, und so etwas ist mir und meinen Kollegen noch nie passiert."
Die Polizei, die umgehend herbeigerufen wurde, hat den Unfall vor Ort dokumentiert. Der mit dem Fall beauftragte Polizist wollte sie noch am selben Tag, gerade aus der Not-OP kommend, vernehmen.
Wie kommt die Polizei dazu? Da ist sie doch noch nicht vernehmungsfähig, oder?
Meine Bekannte hat sich jedoch aufgrund der Begebenheit mit dem Busfahrer weder bei der ersten noch bei einer weiteren Zeugenvernehmung zur Sache eingelassen.
Der Busfahrer behauptet vehement, sie sei ihm "einfach so" vor den Bus gelaufen.
Meine Bekannte hingegen kann sich zwar nicht mehr an den (unmittelbaren) Aufprall erinnern. Jedoch kann sie sich noch sehr gut daran erinnern, sich vor dem Überqueren des Platzes vergewissert zu haben, dass auch kein Fahrzeug herannaht. Sie weiss anschliessend nur noch, dass sie den Platz betreten hat.
Meine Fragen:
- ist es sinnvoll, in diesem Fall Strafantrag gegen den Busfahrer (wg. fahrlässiger Körperverletzung) zu stellen?
=> der Busfahrer behauptet, Schrittempo gefahren zu sein. Doch bei Schrittempo geht doch nicht die ganze Frontscheibe zu Bruch, und die betroffene Person erleidet doch auch keine schweren Kopfverletzungen.
- wie sieht es aus mit Schadensersatz / Schmerzensgeld?
- wie ist es ggf. um einen Mitverschuldensanteil meiner Bekannten bestellt?
- bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten eines Busfahrers auf einem Platz wie dem des ZOB?
Vielen Dank im Voraus für eure Gedanken.
Gruss
b25
vor drei Tagen ist einer sehr guten Freundin von mir folgendes widerfahren:
Diese junge Frau war zur Mittagszeit unterwegs auf dem Platz des zentralen Omnibusbahnhofs. Da der Bus auf dem ersten Busbahnsteig bereits voll war und gerade dabei war, anzufahren, wollte sie die Strasse / den Platz überqueren, um zum gegenüberliegenden Busbahnsteig zu gelangen, wo nur wenige Minuten später ein weiterer Bus in dieselbe Richtung fuhr.
Nach ihren Angaben überzeugte sie sich zwei Mal, ob Fahrzeuge auf dem Platz unterwegs waren, betrat die Fahrbahn / den Platz und wurde zwei, drei Schritte später von einem herannahenden Bus (noch) derart erfasst, dass sie mit schweren Kopfverletzungen in die nahegelegene Unfallklinik eingeliefert werden musste.
Noch am selben Tag erschien der Busfahrer im Krankenhaus und bedrängte sie mit folgenden Worten:
"Ich habe dich bereits von weitem gesehen. Du hattest den Schirm so gehalten, dass du mich gar nicht sehen konntest (Anmerkung: an diesem Tag regnete es wolkenbruchartig). Du bist mir einfach vor den Bus gelaufen. Deswegen stehe ich unter Schock, bin völlig aufgelöst und werde deinetwegen nachts nicht einschlafen können. Seit über zwanzig Jahren bin ich unfallfrei, und so etwas ist mir und meinen Kollegen noch nie passiert."
Die Polizei, die umgehend herbeigerufen wurde, hat den Unfall vor Ort dokumentiert. Der mit dem Fall beauftragte Polizist wollte sie noch am selben Tag, gerade aus der Not-OP kommend, vernehmen.
Wie kommt die Polizei dazu? Da ist sie doch noch nicht vernehmungsfähig, oder?
Meine Bekannte hat sich jedoch aufgrund der Begebenheit mit dem Busfahrer weder bei der ersten noch bei einer weiteren Zeugenvernehmung zur Sache eingelassen.
Der Busfahrer behauptet vehement, sie sei ihm "einfach so" vor den Bus gelaufen.
Meine Bekannte hingegen kann sich zwar nicht mehr an den (unmittelbaren) Aufprall erinnern. Jedoch kann sie sich noch sehr gut daran erinnern, sich vor dem Überqueren des Platzes vergewissert zu haben, dass auch kein Fahrzeug herannaht. Sie weiss anschliessend nur noch, dass sie den Platz betreten hat.
Meine Fragen:
- ist es sinnvoll, in diesem Fall Strafantrag gegen den Busfahrer (wg. fahrlässiger Körperverletzung) zu stellen?
=> der Busfahrer behauptet, Schrittempo gefahren zu sein. Doch bei Schrittempo geht doch nicht die ganze Frontscheibe zu Bruch, und die betroffene Person erleidet doch auch keine schweren Kopfverletzungen.
- wie sieht es aus mit Schadensersatz / Schmerzensgeld?
- wie ist es ggf. um einen Mitverschuldensanteil meiner Bekannten bestellt?
- bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten eines Busfahrers auf einem Platz wie dem des ZOB?
Vielen Dank im Voraus für eure Gedanken.
Gruss
b25