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Schädel-Hirn-Trauma nach Unfall

b25

Nutzer
Registriert seit
11 Juli 2009
Beiträge
3
Hallo zusammen,

vor drei Tagen ist einer sehr guten Freundin von mir folgendes widerfahren:

Diese junge Frau war zur Mittagszeit unterwegs auf dem Platz des zentralen Omnibusbahnhofs. Da der Bus auf dem ersten Busbahnsteig bereits voll war und gerade dabei war, anzufahren, wollte sie die Strasse / den Platz überqueren, um zum gegenüberliegenden Busbahnsteig zu gelangen, wo nur wenige Minuten später ein weiterer Bus in dieselbe Richtung fuhr.

Nach ihren Angaben überzeugte sie sich zwei Mal, ob Fahrzeuge auf dem Platz unterwegs waren, betrat die Fahrbahn / den Platz und wurde zwei, drei Schritte später von einem herannahenden Bus (noch) derart erfasst, dass sie mit schweren Kopfverletzungen in die nahegelegene Unfallklinik eingeliefert werden musste.

Noch am selben Tag erschien der Busfahrer im Krankenhaus und bedrängte sie mit folgenden Worten:

"Ich habe dich bereits von weitem gesehen. Du hattest den Schirm so gehalten, dass du mich gar nicht sehen konntest (Anmerkung: an diesem Tag regnete es wolkenbruchartig). Du bist mir einfach vor den Bus gelaufen. Deswegen stehe ich unter Schock, bin völlig aufgelöst und werde deinetwegen nachts nicht einschlafen können. Seit über zwanzig Jahren bin ich unfallfrei, und so etwas ist mir und meinen Kollegen noch nie passiert."

Die Polizei, die umgehend herbeigerufen wurde, hat den Unfall vor Ort dokumentiert. Der mit dem Fall beauftragte Polizist wollte sie noch am selben Tag, gerade aus der Not-OP kommend, vernehmen.

Wie kommt die Polizei dazu? Da ist sie doch noch nicht vernehmungsfähig, oder?

Meine Bekannte hat sich jedoch aufgrund der Begebenheit mit dem Busfahrer weder bei der ersten noch bei einer weiteren Zeugenvernehmung zur Sache eingelassen.

Der Busfahrer behauptet vehement, sie sei ihm "einfach so" vor den Bus gelaufen.

Meine Bekannte hingegen kann sich zwar nicht mehr an den (unmittelbaren) Aufprall erinnern. Jedoch kann sie sich noch sehr gut daran erinnern, sich vor dem Überqueren des Platzes vergewissert zu haben, dass auch kein Fahrzeug herannaht. Sie weiss anschliessend nur noch, dass sie den Platz betreten hat.

Meine Fragen:

- ist es sinnvoll, in diesem Fall Strafantrag gegen den Busfahrer (wg. fahrlässiger Körperverletzung) zu stellen?

=> der Busfahrer behauptet, Schrittempo gefahren zu sein. Doch bei Schrittempo geht doch nicht die ganze Frontscheibe zu Bruch, und die betroffene Person erleidet doch auch keine schweren Kopfverletzungen.

- wie sieht es aus mit Schadensersatz / Schmerzensgeld?

- wie ist es ggf. um einen Mitverschuldensanteil meiner Bekannten bestellt?

- bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten eines Busfahrers auf einem Platz wie dem des ZOB?


Vielen Dank im Voraus für eure Gedanken.

Gruss

b25
 
Hallo b25,

jetzt mal ehrlich - erwartest du in diesem Forum tatsaechlich erschoepfende Antworten auf diese echt und deutlich gestellten rechtlichen Probleme?

Du fragst hier nach rechtlichen Problemen zur Zeugenvernehmung, nach Strafantrag, nach Schmerzensgeld und Schadenersatz, nach Mitverschulden und nach Sorgfaltspflichten und alles sowas.....

Bist du ein Jurastudent oder sowas? Fuer was haelst du dieses Forum? Mitgefuehl mit der geschaedigten Person nehme ich dir nicht ab!

Der geschaedigten Person wuensche ich alles Gute :)

Sollte mein Post hart und herzlich bei Lesern ankommen, so ist das auch so gewollt. Sollte mein Post solche Fragen in Frage stellen und die Frage nach dem Sinn und Zweck solcher Fragen hinterfragen - so war das auch gewollt!
 
@ frank:

gut zu wissen, dass du über eine derart sensible menschenkenntnis verfügst, dass du aufgrund eines einzigen beitrags dir zu werten anmasst, ob der hinter diesem beitrag stehende verfasser mitgefühl mit einer verunfallten person hat oder nicht.

auf deine kritik an meinen fragen:

solltest du dir deinen status "erfahrener benutzer" tatsächlich auf ehrbarem weg erarbeitet und nicht nur aufgrund vergleichbarer spam posts erworben haben, wäre es dir ein leichtes festzustellen, dass sehr viele benutzer dieses forums rechtliche fragen stellen, in der hoffnung, eine antwort, eine anregung, etc. zu erhalten. müssig, dir diese vielen beiträge und fragestellungen hier auch noch zu zitieren. schliesslich solltest du ja der "erfahrene benutzer" sein und die beiträge und fragestellungen verinnerlicht haben.

dass dieses forum eine sachkundige rechtsberatung nicht ersetzen kann, war und ist mir schon seit meiner registrierung klar. aber geht es hier nicht um information und kommunikation - auf einer sachlichen ebene! - zwischen den benutzern? möglicherweise hat jd. ähnliches erlebt und könnte hierzu seine erfahrungen, ratschläge und anregungen niederschreiben.

um den austausch geht es hier, oder etwa nicht?

traurig, dass man kurz vor ende des ersten jahrzehnts des 21. jahrhunderts immer noch manch einem menschen zu erklären hat, was sinn und zweck eines forums ist.

unsachliche beiträge abzugeben, wie der deine, ist es jedenfalls nicht. erspare dir bitte in zukunft, solche redundanten phrasen in der bereichsöffentlichkeit eines forums zu posten. allein um deiner aussendarstellung im internet willen!

so, und jetzt hoffe ich, dass die diskussion auf einer etwas sachlicheren ebene verläuft!
 
Na nu mal sachte b25, so neu und so forsch?
Aber zu Deinen Fragen, da Menschen (Personen) verletzt wurden, übernimmt der Staatsanwalt automatisch und klärt de Sachlage, Ihr, bzw. Deine Freundin braucht also gar nichts zu tun. Auch wird ein techn. Gutachter das Unfallfahrzeug prüfen und alle notwendigen Daten (Aufprallgeschwindigkeit etc.) ermitteln.
Ich weis nicht wo es steht, aber wer ein Kraftfahrzeug (Gefahr) betreibt muss seine Unschuld vor Gericht beweisen.
Seltsam ist das Verhalten des Busfahrers, scheinbar hofft er Deiner Freundin etwas einreden zu können, da er hofft, Sie hat nicht allzu viel mitbekommen.
Gewinnen wird, wer vor einem Gericht die Schuld an dem Zusammenprall nachgewiesen bekommt.
Alles andere danach. Ein Anwalt ist immer nützlich, doch auch eine Kostenfrage, wenn man Schuld oder Teilschuld bekommt.
Allen einen schönen Sonntag
Paro
 
sachlichkeit ist angesagt

zunächst sei der Verletzten gute Besserung zu wünschen und einen guten Heilungsverlauf begleitet von kompetenten Ärzten.
Was allerdings jetzt schon wichtig werden kann, eine vollständige Dokumentation...habe aus eigener Erfahrung lernen müssen, das ist keine selbstverständlichkeit....Krankenhäuser können extrem schlammpig sein und Jahre später ist es verdammt schwer Sachverhalte zu ermitteln.

bei einem Unfall mit Personenschaden muss die STA ermitteln...es kann sinnvoll sein schon in diesem Stadium einen Anwalt einzuschalten um
1. vollständig informiert zu sein
2. etwaige Ansprüche frühzeitig erkennen zu können

in diesem Sinne ...
 
b 25

Hallo b 25,
erst einmal gute Besserung für die verletzte Person.
Mir ist da etwas ähnliches passiert.Ich wurde mit meinem Pkw
von einer Strassenbahn gerammt und mitgeschleift.
Nachdem ich überlebte ging der Sress mit der Staatsanwaltschaft
los.Ich habe keine Erinnerungen mehr Amnesie.Der Polizeibericht war
eher unzureichend und die Zeugen wiedersprüchlich.
Der Strassenbahnfahrer hat damals gesagt ich habe Schuld an dem
Unfall.
Ohne Anwalt hätte ich es nicht geschafft.
liebe Grüße von Holger02
 
Na nu mal sachte b25, so neu und so forsch?
Paro

@ paro: bitte entschuldige, aber ich verstehe die konnexität zwischen "so neu" und "so forsch" nicht ganz. oder kann und darf man erst ab einer gewissen anzahl beiträge / moderatorenpunkte /... zu unsachlichen, gar ungehalten formulierten antworten stellung nehmen?

anyway. danke für deine auf meinen geschilderten sachverhalt und die aufgeworfenen fragestellungen bezugnehmende antwort.

@ h.s. / holger02: vielen dank für eure antworten. möglicherweise begegnen der betroffenen person in diesem fall ähnliche schwierigkeiten. der polizeibericht sowie der darauf aufbauende bericht in der tagespresse sind in höchstem masse widersprüchlich, genauso wie die zeugenaussagen.

diese lassen sich nämlich auf zwei kerngehalte zusammenfassen: "ich habe einen dumpfen aufprall gehört, und dann lag die junge frau auf dem asphalt" sowie " ich habe die frau noch am bürgersteig stehen sehen, später lag sie auf dem asphalt".

das ermittlungsverfahren läuft (noch). auch besteht immer noch ein aufruf an die öffentlichkeit zwecks zeugenaussagen, in der hoffnung, es melden sich noch weitere personen, die zum zeitpunkt des unfalls vor ort waren und das geschehen möglicherweise beobachtet haben.


was polizeibericht / pressebericht betrifft, besteht in beiden ein widerspruch zwischen den (mutmasslichen) geschwindigkeiten. zum einen ist die rede von "schrittempo", also zwischen 4 und 7 km/h. zum anderen wird sich auf die auswertung des fahrtenschreibers bezogen, und die besagt, dass der bus mit ca. 19 km/h noch unterwegs war. was bei einem gewicht von ca. 12 tonnen immer noch ausreichend ist, um erhebliche kopfverletzungen zu verursachen.


wie sieht es mit einem sachverständigengutachten aus?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Polizeiermittlungen

Zeugen geben einen subjektiven Eindruck der Geschwindigleit wieder...
aussagekräftiger wäre da schon der Fahrtenschreiber....hier ist die Polizei und die Staatsanwaltschaft gefordert...

ohne zu wissen wie schwer die Verletzungen sind, sei angeraten folgendes zu sichern:

1. Einsatzprotokoll des RTW und oder Notarzt ( mit Zeitangaben und was gemacht wurde)
2. bei Schädelhirntrauma nachfragen ob nach der Glacow Scale Scala der Schweregrad festgehalten wurde ( macht falls notwendig die Feststellung leichter und sicherer welcher TYP SHT hier vorliegt)...MRT T2 gewichtet ist aussagekräftiger als ein CT( das CT liefert nur "grobe" Bilder, beim MRT ist die Auflösung deutlich besser) wird ein Verlaufs-MRT erstellt

der Verletzten weiterhin gute Besserung....
 
Fahrtenschreiber

Hallo,
zum Thema Fahrtenschreiber ist so eine Sache .
Der sagt lediglich das gebremst wurde aber nicht wann.
Ich habe während des Gerichtsverfahrens keinen Nutzen
davon gehabt.
Grüße von Holger02
 
Hallo:),

auf dem Fahrtenschreiber ist auch die Uhrzeit vermerkt, wann angefahrewn..wann gebremst wurde ...wieviel KMh gefahren wurde bis zur Bremsung....Außerdem würde ich unabhängig der Schuldfrage auch einen Strafantrag auf Körperverletzung stellen um alle Ansprüche abzusichern.
Gleichzeitig würde ich eine einsweilige Verfügung erwirken, das der Busfahrer nicht mehr in die Nähe des UO darf. Für mich stellt sich der Besuch des UV nicht als Krankenbesuch dar sondern schon als Nötigung.

Noch eins b25 nicht jeder kommt mit so einen Ton daher. Jeder ist gestress und die User haben im Forum schon eine ganze Menge an Gestellten Sachen mitmachen müssen. Also unterlasse demnächst solche Angriffe..hätte man auch anders erwider können.
Also viel Glück für das UO:)

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
eine beschissenere Antwort, als die von Frank, hätte es gar nicht geben können
 
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