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SB der BG auf Schmerzengeld verklagen?

gerdh

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
375
Ort
Lemberg
Hallo,

habe bei der BG einen Antrag auf Kostenübernahme für einen Schmerzarzt geben. ( wollte der Arzt so haben) Jetzt Schreibt der SB geht zur Zeit nicht weil noch ein Gutachten aussteht das ich von der BG aus bei einem SCHMERZARZT machen mußte. Nehme jetzt schon fast 2 Jahre BTM, kann ich gegen den SB Gesetztlich was Unternehmen mir reicht jetzt mit der BG.
Habe auch jetzt zwei Jahre keine MDE obwohl schon jede menge Gutachten gemacht wurden.

Hat jemand INFOS

danke
Gerd
 
Hallo Gerd,
tztztz...eine BG zahlt kein Schmerzensgeld und den Sachbearbeiter kannst Du auch nicht persönlich verklagen :cool:.
Der Arzt meinte bestimmt, dass Du einen Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente stellen sollst. Das scheint die BG bereits zu prüfen (zumindest dann, wenn Du schon bei Gutachtern gewesen bist). Der Hintergrund für den Arzt liegt darin, dass er dann genau weiss für welche Behandlungen die BG aufkommt und was überhaupt an "Unfallfolgen" vorliegt :D.

Warum willst Du dem SB an "den Kragen"? :eek: Der ist das kleinste Rädchen bei der BG. Wenn Du eine negativen Bescheid erhälst, bleibt Dir der Rechtsweg :mad:.
Du musst also nach dem Widerspruchsverfahren die BG - und nicht den SB - vor dem Sozialgericht auf Gewährung einer Verletztenrente verklagen.
Auch wenn Du keine Verletztenrente bekommen solltest: Mit dem Bescheid wieder zum Arzt, damit er die anerkannten Gesundheitsschäden (Unfallfolgen) lesen kann.
Gruss
 
Vorsicht

Hallo gerdh,

Versuch es doch einfach mal, ... was kann passieren ? ? ?

Ist es eventuell vorsätzliche Körperverletzung, die der Sachbearbeiter dir angedeihen läßt, weil er Dir die wichtige Schmerzmedikation vorenthält ?

fliedertigerische Grüße und Gutes Gelingen :p:p:p

@BikerCBF

nur mal so als Hinweis: meine kleine Festplatte funktioniert ganz gut:


BikerCBF...

BikerCBF (http://www.unfallopfer.de/forum/member.php?u=5792)

am 20.11.2007 um 12:22 registriert über den Zugang der HVBG
 
:confused: Man kann einen Sachbearbeiter nicht verklagen :confused:

Ich versteh die Beiträge nicht :confused:
 
ohhh man kann...

wenn er als Sachbearbeiter Dokumente fälscht und manipuliert ....

MfG

Maik
 
Hallo zusammen,

lasst uns mal einfach betrachten, wie ein Bescheid der BGen zustande kommt: Grundlage ist hierzu der Verwaltungakt. Der Sachbearbeiter ist bestenfalls ein kleiner Baustein mit einem geringen Handlungspielraum (ich kann es leider nicht anders ausdrücken - ich bin aber kein SB einer BG). Ich habe schon früher darüber geschrieben, dass es sinnvoll wäre, wenn wir als BG-Betroffene uns besser mit dem Verwaltungrecht auskennen würden. Diesen Apell möchte ich hier wiederholen. Beide Aussagen stimmen: ich kann sowohl einen einzelnen SB zur Verantwortung heranziehen, nämlich durch ein Dienstaufsichtsbeschwerde (hier sind Lügen und andere Fehlverhalten anzuzeigen, muss aber hieb- uns stichfest beweisbar sein). Wie eine Untätigkeitsklage (6 Monate Frist nach Antragstellung möglich) erhoben werden kann, steht hier im Forum unter FAQs.

Als bei mir die Akte mal bei der BG für ein Jahr "vermeintlich" verschwunden war, habe ich allerdings kein großes Aufheben darüber gemacht: ich habe allerdings immer, wenn die BG mir allzukurze Fristen auferlegt hatte daran erinnert, dass die Akte ja weg war und das Verfahren deshalb mehr Zeit in Anspruch genommen hatte, also nun bedarf es auch keine Eile, wenn ich um die Erweiterung der Fristen bat :D

Cateye
 
Die Untätigkeitsklage richtet sich aber nicht gegen den Sachbearbeiter sondern gegen die Behörde. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein interner Verwaltungsakt und keine Klage. ( meine Meinung)
 
Als bei mir die Akte mal bei der BG für ein Jahr "vermeintlich" verschwunden war, habe ich allerdings kein großes Aufheben darüber gemacht: ich habe allerdings immer, wenn die BG mir allzukurze Fristen auferlegt hatte daran erinnert, dass die Akte ja weg war und das Verfahren deshalb mehr Zeit in Anspruch genommen hatte, also nun bedarf es auch keine Eile, wenn ich um die Erweiterung der Fristen bat :D


Das hört sich ein wenig so an, als ob man mit den gleichen Waffen zurückschlagen muß.
Kann man in einem "Schurkenstaat" wirklich nur noch überleben, wenn man selber zum Schurken wird?
 
Hallo Gerdh,versuche doch mal Über Deine Krankenkasse bzw.Hausarzt eine
Übrweisung zum Schmerztherapeuten zu bekommen.Deiner Krankenkasse kannst Du dann Mitteilung über die Untätigkeit der BG machen.Die Kasse erreicht bestimmt schneller als Du eine KOSTENÜBERNAHME.
Ansonsten schliesse ich mich Cateye an,siehe Untätigkeit.
Viel Erfolg wünscht Dir,Campari01
 
Hallo alle Zusammen,

danke für die Infos, KK hat abgelehnt, BG rüht sich nicht. Hätte da noch eine
Frage :
der AG will hinter dem Rücken vom AN ( der ist Gleichgestellt) Medizinische Info über den AN bekommen. Schreibt dem Betriebsarzt an ohne das der AN was weiß.
Betriebsarzt ruft AN in der Firma an und will TELEFONISCH die Freigabe das er die Daten an den AG weitergeben darf.
Der Arzt wurde in der Firma weiterverbunden hätte konnen jeder ans Telefon gehen
und Ja zu der Freigabe sagen ohne das der richtige AN das mitbekommen hätte.
Geht so etwas überhaupt

Also seit ich diesen Unfall hatte bin ich nur noch am Kämpfen, Ehe fast kaputt,
Freunde verloren, AG sucht Grund zum Entlassen.

Und nur Ärger mit den Behörden, lange mach ich das nicht mehr mit.

Gruß
Gerd
 
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