Hallo gerd,
Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen. Genau dieses wollen sie ja erreichen. Ihr Auftrag lautet anders, aber wir erleben es täglich anders. Der Betriebsarzt nimmt eine sogenannte Zwitterstellung ein. Er soll den AG beraten und auch dem AN zur Seite stehen. Eine Schweigepflichtsentbindung würde ich ihm aber nicht erteilen. Ich würde ihm dies auch SCHRIFTLICH mitteilen, schon damit da keine falschen Sachen passieren.
Gruß von der Seenixe
Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen. Genau dieses wollen sie ja erreichen. Ihr Auftrag lautet anders, aber wir erleben es täglich anders. Der Betriebsarzt nimmt eine sogenannte Zwitterstellung ein. Er soll den AG beraten und auch dem AN zur Seite stehen. Eine Schweigepflichtsentbindung würde ich ihm aber nicht erteilen. Ich würde ihm dies auch SCHRIFTLICH mitteilen, schon damit da keine falschen Sachen passieren.
Gruß von der Seenixe