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SB der BG auf Schmerzengeld verklagen?

Hallo gerd,

Kopf hoch und nicht unterkriegen lassen. Genau dieses wollen sie ja erreichen. Ihr Auftrag lautet anders, aber wir erleben es täglich anders. Der Betriebsarzt nimmt eine sogenannte Zwitterstellung ein. Er soll den AG beraten und auch dem AN zur Seite stehen. Eine Schweigepflichtsentbindung würde ich ihm aber nicht erteilen. Ich würde ihm dies auch SCHRIFTLICH mitteilen, schon damit da keine falschen Sachen passieren.

Gruß von der Seenixe
 
Ich habe Probleme mit einem Rehamanager (Sachbearbeiter) der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Er nutzt jede Gelegenheit Verfahren zu verlängern, Begründungen der Bescheide mit falschen Aussagen, Fehldeutungen von Gutachten oder falschen und unbelegten Behauptungen zu füllen. Inzwischen führte dies zu einer Flut von Gerichtsverfahren, die zwar gewonnen werden. Es bleibt jedoch der Aufwand, der mich an meine physischen und psychischen Grenzen bringt. Zeit für notwendige Rehabilitationsbestrebungen werden gleichsam mit Büroarbeit gefüllt. Gibt es außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage keine Handhabe gegen bewusst falsch dargestellte Sachverhalte in Bescheiden. Hat eine eine Idee, wie ich das Stalking (zum Glück ohne sexuellen Hintergrund) unterbrechen kann. Eine personelle Änderung war zuletzt nicht angesagt. Mediationsverfahrens wurde seitens der VBG abgebrochen.
 
Hallo udaylr,

stelle doch erst einmal eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt über die Verfahrensweise der VBG. Hier wird die Verwaltungsakte aber nur auf rechtliche Aspekte geprüft.

http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger.html

Achte darauf, das in dem ersten Schreiben alle Sachverhalte geschildert sind. Gehe dabei auf die rechtliche Seite ein und dann heißt es warten.

Wir haben dies bereits im letzten Jahr Anfang Dez. beantragt (ebenfalls gegen die VBG) und warten auf das Ergebnis.
Es wurden durch die VBG sämtliche Behandlungen rückwirkend eingestellt, schriftliche Behandlungsverbote an D-Ärzte erteilt und Sachverhalte einfach nicht geprüft.
 
Hallo Rajo1967,

welche Aufsichtsbehörde unterliegt das Integrationsamt?

LG Rolandi
 
Hallo Rolandi,

google hilft auch Dir wenn Du suchst: Integrationsamt untersteht der jeweiligen Landesregierung.

Da ich davon ausgehe, das Du wieder fragst ohne Dich dort nach den Möglichkeiten (die ich Dir bereits per PN aufgezählt habe) erkundigt zu haben und nur so "ins blaue hinein" fragst, werde ich auf weitere Fragen nicht antworten.

Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) Kapitel 6 - Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (§§ 101 - 108)
http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/102.html
 
BVA - eine "Kann" Behörde

stelle doch erst einmal eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt über die Verfahrensweise der VBG. Hier wird die Verwaltungsakte aber nur auf rechtliche Aspekte geprüft.

http://www.bundesversicherungsamt.de/service/beschwerde-ueber-einen-sozialversicherungstraeger.html.

Ich hatte in einem Beitrag schon geschrieben, dass das BVA laut deren eigener Aussage eine "Kann" Behörde ist.
Wenn die D+H wollen werden sie etwas überprüfen, wenn sie keinen Bock haben, werden sie nichts überprüfen.

Da hilft z.b. eine Beschwerde an das BVA Hr. Frank Plate über die Adresse der Bundeskanzlerin, damit kann die Behörde nicht nichts tun.
Ist zwar sehr umständlich aber wirkungsvoll
 
Hallo Oerni,

es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Maßnahme des BVA und es ist auch egal wie Du die Formulierung auffasst, denn ob das BVA gegen einen Träger tätig wird ist allein deren Entscheidung und wird Dir auch nicht mitgeteilt.

Es wird ausschließlich das Ergebnis der Erhebungen des BVA mitgeteilt und wenn dieses keine Verletzung des Rechtes z.b. der gesetzlichen Unfallversicherung sieht dann heißt das noch lange nicht, das das auch so ist - denn der medizinische Sachverhalt wird dort nicht geprüft.

Es wird ausschließlich geprüft, ob das Recht (auf Grundlage der Verwaltungsakte) richtig angewandt wurde.
Ob der Inhalt der Verwaltungsakte vollständig oder richtig ist, wird dort ebenfalls nicht geprüft. Also bitte bei allem Respekt sollte man diese Möglichkeit nutzen, aber nicht von einem Wundermittel ausgehen.
 
Hallo Rajo,

ich hatte auch nichts anderes als Du jetzt kommentiert hast, ausgesagt.

Man hat keinen Rechtsanspruch auf Prüfung durch das BVA.

Damit können UV / BG ungeniert machen was sie wollen,
denn das Pflicht - Aufsichtprinzip ist durch den nicht gewährten Rechtsanspruch, aufgehoben.

Insofern könnte man diese Abteilung ohne weiteres schließen und so unnötige Ausgaben vermeiden.

Wenn ich den Gedanken jetzt weiter spinne -egal ob ich tatsächlich spinne-
fehlt es an wirksamer Kontrolle der UV / BG`en,
eine wirksame Kontrolle funktioniert eben nicht bei -wenn ich Lust habe-,
sondern nur dann, wenn ich etwas tue.

Hierbei beziehe ich mich ausschließlich auf den Verwaltungsakt, es ist doch für jeden wichtig,
ob er richtig oder nicht richtig angewendet wurde.

Aber Rajo, es darf jede(r) für sich entscheiden, ob eine Eingabe für sich wichtig ist.
Ich mache das, denn meine BG soll nicht denken, sie kann tun und lassen was ihr gerade in den Sinn kommt.
 
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