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Sammelklagen ?

maja

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
1,262
Alle angesprochen!

Nachdem ich nun schon einige Monate hier im Forum bin und vieles über Unrecht was dem einen oder anderen angetan wurde lesen mußte, mache ich mir immer öfter Gedanken über die in Deutschland nicht mögliche Form der

Sammelklagen.

Petras neuer Beitrag und die Reha-Erfahrungen von Seilbagger.

Solche Sachen sind unmöglich und betreffen immer wieder viele Leute.
Es sind einzelne die gegen das Unrecht ankämpfen.
Die anderen Betroffenen haben kein Geld oder traun sich nicht als einzelner dagegen vorzugehen.


Auszug aus Wikipedia

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>Situation in Deutschland [Bearbeiten]In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.

Situation in Deutschland [Bearbeiten]In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Gemeinsame Prozessführung gibt es in Deutschland daher nur bei der so genannten Streitgenossenschaft, wenn die Kläger hinsichtlich des Streitgegenstandes in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus dem selben tatsächlichen oder rechtlichen Grund berechtigt sind. Dies sind sie im typischen Fall der Class action nicht, da jeder wegen der ihm individuell zugefügten Schäden berechtigt ist, also nicht aus dem selben Grund.

Eine andere Möglichkeit ist die Prozessverbindung nach § 147 ZPO. Dabei kann der Richter mehrere getrennte Prozesse zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden, wenn es in allen Prozessen um dieselben Rechts- und Tatfragen geht.

Ähnlich der Sammelklage ist im deutschen Recht die Verbandsklage. Diese gibt Verbänden in bestimmten Ausnahmefällen das Recht, eine Rechtsverletzung für mehrere oder die Allgemeinheit geltend zu machen. Die Verbandsklage hat im Umweltrecht eine gewisse Bedeutung.

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>


Das hat zur Folge-egal um welche Institution um die es sich jeweils handelt, kommt ungeschoren davon.
Der Einzelne der mit seiner Klage mal durchkommt, kann leider nicht viel erreichen für die Allgemeinheit.
Und in der Statistik gehn die anderen Fälle unter, weil sie ja keine Klagen vorbringen und dadurch in der Statistik nicht auftauchen.
Wären Sammelklagen möglich, würden sich die einzelnen Institutionen hüten,
Betroffene so zu behandeln, wie es in der Praxis, gehandhabt wird.

Das ist natürlich äußerst gut für den jeweiligen Verursacher, unbeschadet kann dieser weiter machen wie bisher.

Was meint ihr?

Die Verhältnisse in Deutschland passen sich immer mehr denen an, die in den USA, herrschen.
Sollte dann nicht auch die Möglichkeit der Klagen des einzelnen, in Form von Zusammenlegung in Sammelklagen gestattet werden, so wie es auch in den USA möglich ist ?

Wenn schon amerikanische Verhältnisse > Dann aber auch für alle<

Sollten unsere Rechtsanwälte nicht auch an dieser Möglichkeit interessiert sein ?

Zumal daraus für sie, kein materieller Schaden entstehen würde, eher das Gegenteil der Fall sein würde?


Gruß
Maja
 
Hallo Maja,

auch ich bin der Meinung, dass man mit Sammelklagen viel erreichen kann.

Mit meiner Unterstützung könntest Du auf jeden Fall rechnen.

Aber auch wenn Sammelklagen zugelassen werden müsste erst noch das "Typisch Deutsche" Problem gelöst werden: Jeder ist sich selbst der Nächste.

Selbst wenn ein Verband diese Sammelklage führen würde, müsste diese ja irgendwie finanziert werden. Dies bedeutet es müssten viele Menschen spenden, um dies finanzieren zu können.

Wenn ich daran denke wie "zäh" für die Einrichtung des neuen Forums gespendet wurde, habe ich nicht viel Hoffnung.

Schau Dir nur mal dieses Forum an:

Die Mehrzahl der angemeldeten User lesen hier mit, greifen sich die für sich selbst brauchbaren Tipps ab und verschwinden wieder.

Die andere große Zahl der angemeldeten User stellen eine Frage, bekommen diese meist zufriedenstellend beantwortet und verschwinden wieder, meistens auch noch ohne sich zu bedanken.

Diese User tauchen erst dann wieder auf, wenn das nächste Problem ansteht.

Die wirklich aktiven User sind leider -wie in anderen Selbsthilfe-Foren leider auch- in der Minderzahl.


Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo maja, Hallo Petra,

leider ja, es ist so!

Das Thema Sammelklagen ist nicht total unmöglich.

Es wurden schon verschieden Anläufe von Betroffenen unternommen, gegen einen vermutlichen Falschgutachter vorzugehen.
Es wurden dann Aufrufe an Betroffene gestartet, um den Vermutungsverdacht unterstützen zu helfen.

Der Erfolg oder Misserfolg ist mir nicht bekannt.

Jedoch bei meinem Aufruf, Betroffene der Tübinger Gutachter sollten sich melden, da wurde sofort innerhalb von Minuten ein Beitrag drüber gesetzt, so dass der Aufruf nicht obenauf sichtbar war. Jeder weiß, dass Neulinge ohne Anmeldung erst nur die Beiträgsüberschriften der letzten Minuten einsehen kann. Es hülfe, wenn der Betroffenensuchbeitrag oben auf bliebe, aber nein er wurde sofort überdeckt - manipulierend.
Oft wird tagelang kein Beitrag in Rubrik "Gutachter" reingestellt, nur bei Suche nach Betroffenen war reger Betrieb.

Bisher haben sich vier Betroffene gemeldet; einer fällt wohl aus!

Mir sind noch zwei Betroffene von außerhalb des Forums bekannt.

Und das bei einer tagtäglichen Begutachtungemaschinerie, mit der Behauptung, dass mehr als die Hälfte der Probanden Simulanten seien!

Wie soll so eine Klage Ablaufen:
Einer stellt die Klage und andere können sich dran hängen, müssen wohl auch extra Gerichtsgebühren zahlen usw., aber es könnten sich die Anwaltsgebühren geteilt werden.

Auftritt vieler Gleichbetroffener, zu einem Gutachter, oder einer BG, kann auch den Absichtsgrund oder zumindest eine grundsätzliche grobfahrlässige Gutachtenerstattung nachweisen.
Man kann, wenn sich niemand wehrt, die Richter oder sonstige medizinische Laien hinters Licht führen, aber nicht die medizinische Wissenschaft.

Anwälte haben einmal Arbeit können aber nach erfolgreicher Prozessführung mehrfach profitieren.

Erfolgreiche Arbeit ist eine bessere Werbung für eine Kanzlei, als nur einmal einen Artikel in die Fachpresse setzen, wie angeblich die Gutachter gekauft würden und dann aber die angelockten Klienten voll auflaufen zu lassen.

Gruß Ariel
 
Hallo Petra!

In Amerika läuft das anders.
Wenn sie es hier zulassen würden, ginge das einen anderen Weg.
Ich glaub das läuft so-erstmal einige Leute die es betrifft zusammenfinden-
dann einen Rechtsanwalt, eine Kanzlei oder so etwas für den Fall interessieren-
Und die bekommen dann , soundsoviel % der Summe um die es geht.
Bei vielen Klägern ist das ein Menge Geld , was die Anwälte bekommen
würden, weswegen sie sich dann , denk ich mal eine viel Mühe geben würden.

Wenn ein oder 2 Leute um ähnlich Sachen klagen müssen sie ja auch mit Prozesskosten rechnen.
Also warum denn nicht zusammen und jeder zahlt einen kleineren Teil.

Dazu aber,,müßten erst einmal Sammelklagen zugelassen werden.
Das würde vielleicht auch die Pharmaindustrie vorsichtiger machen.

Ich habe zB ein Antidepressiva, wegen Schmerzen verschrieben bekommen, was in Amerika schon 2005 verboten wurde -wegen der Nebenwirkungen.

Woher ich das weiß? Ein Bekannter hat das für mich gegoogelt.

Ich hatte es aber trotzdem genommen und siehe da- ich hatte einen viel zu hohen Blutdruck obwohl ich eigentlich eher, zu niedrigen Blutdruck neige.

Ich mußte sogar Blutdrucksenker und Betablocker nehmen-sonst wäre ich "durchgeknallt",
war deswegen in Behandlung.
Es wurden Untersuchungen gemacht, Nierensono, SD Sono, Herzecho, kein organischer Befund.
Jetzt mußte ich diese Blutdrucksenker, absetzen weil alles wieder im normalen Bereich liegt.
Wenn ich einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt bekommen hätte , wäre ich nicht in der finanziellen und psychischen Lage gewesen zu klagen.
Aber mit anderen schon.

Gruß Maja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,


ich bin grundsätzlich nicht gegen Sammelklagen, auch wenn es vielleicht den Anschein haben könnte.

Jedoch gebe ich zu bedenken, jeder hat andere Probleme, Erfahrungen gesammelt, nützt da eine Sammelklage und gegen wen?

Vielleicht bekomme ich dazu eine antwort.
 
Hallo Oerni!

Zum Beispiel, die Reha Einrichtung über die Seilbagger hier schrieb.
Aufgebrochene Narben- Folge Operation
Die Patienten werden schlecht behandelt-dadurch entstehende Schmerzen, sollten entschädigt werden.
Also Sammelklage - Entschädigung- Schmerzensgeld.
Schäden oder Todesfolge durch ein bestimmtes Medikament.
Da könnten sich doch die Betroffenen auch für eine Sammelklage zusammenschließen.
Gutachter bewußt falsche Gutachten zum Vorteil der einer jeweiligen Versicherung erstellt-Betroffene könnten sich doch da auch zusammenschließen.
Oder die Aktion mit der Rentenkürzung, Die hatten ja wirklich alle ein und das selbe Problem.
Wenn sich da alle hätten Zusammenschließen können, hätte nicht nur eine gwonnen,.
Weder die Rententräger noch die Politik hätten, sich gegen solch ein Urteil sperren können.
Was ist mit allen Asbestgeschädigten-die einsam und jeder allein, klagen müssen.
Da gibt es bestimmt hunderte Beispiele.

Gruß Maja
 
Hallo oerni,

wie läuft das in USA.

Betroffene durch ein selbiges Verletzungsschema tun sich zusammen und klagen.

Vergleichbar ist das, wenn hier ein bestimmter Gutachter grundsätzlich gegen §839a verstößt.
Oder, wenn Arzt Dokumentation verweigert oder unrichtig ausführt, und deswegen eine falsche Heilbehandlung in die Wege geleitet werden.
Z.B.: Ärzte dürfen sujektiv entscheiden, ob bei einem Unfallopfer nur in der Dokumentation: "Schleudertrauma steht".
Dieser Begriff assoziiiert bei nachfolgenden Ärzten, der hat nur an einem Unfall teilgehabt und braucht nur etwas Ruhe.
Das hat bei vielen von uns die Folge, das die übersehenen Verletzngsfolgen chronifizieren und dadurch Folgefolgen auftreten, die nicht mehr in Griff bekommen werden.

Die Urheber dieser ärztlichen Verhaltensweisen, gilt es zu verklagen und zwar mit möglichst zahlreicher Teilnahme der Betroffenen.

Da könnten uns auch die mitlesenden BG-Mitarbeiter mit Gewissen, unterstützen, ebenso Anwälte und Ärzte, bei denen das schlechte Gewissen pocht. Man könnte uns ja wenigstens anonym helfen.

Das Urteil, auf das ich hingewiesen habe, hätte mit korrektem Anwaltsverhalten so nicht ausfallen müssen. Das ist eine Schande für den gesamten Anwaltsstand.

Gruß Ariel
 
Hallo,
soweit ich weiss, bekommen die Anwälte in USA Erfolgshonorar, d.h. der oder die Kläger treten nicht mit €'ros oder $$'s in Vorleistung.
Der Anwalt hat also ein wesentlich grösseres Interesse an der Summe der Kläger bzw. an der Höhe der erstrittenen Entschädigungen.
Hier bekommt ein Anwalt sein Geld immer, entweder vom Mandanten oder vom Beklagten! Der Ausgang des Prozesses, kann ihm nach wirtschaftlicher Denkweise relativ egal sein, er hat höchstens einen Imageverlust.
Wenn hier bei einer Sammelklage der/die Beklagte, die Fälle aussondert, die er verlieren würde und eine aussergerichtliche Regelung erreichen würde, blieben die "wackligen" Fälle auf den Kosten sitzen. (Guckt mal nach dem Vorgehen von Bayer anlässlich Lipobay). Wenn amerikanische Verhältnisse herrschten, hätte der Anwalt das Risiko.
Das Verhalten der aussergerichtlich Abgefundenen wäre verständlich, denn jeder ist seines Glückes Schmied.
 
Hallo Paro!

Da Du schreibst, dass sich die das Honorar der Anwälte in den US, nach der erstrittenen Entschädigungssumme richtet.
Dann kann ihm derAusgang des Verfahrens doch nicht egal sein!
Denn wenn er nichts "erstreitet", hat er nicht nur sein Imageverust, sondern bekommt auch kein Geld.
Ich glaube nicht,gerade nach wirtschaftslicher Denkweise das ihm der Ausgang,des Prozesses, egal ist
Der Imageverlust wird ihn ebenfalls einiges kosten.
Denn wer wird sich noch von ihm, noch vertreten lassen.

Gruß
Maja
 
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