Hallo alle miteinander!
Ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Kreuzbeinbruch zugezogen.
Einige Folgeschäden, wie dauerhafte Schmerzen nach längerem Sitzen oder Radfahren, Taubheit in diesem Bereich, Schmerzen vor dem Stuhlgang, usw. sind trotz regelmäßigen Therapien und Übungen nach wie vorhanden.
Jetzt steht als nächstes die Begutachtung zur Feststellung der Dauerinvalidität an.
Für den Bereich der Wirbelsäule usw. ist in meiner privaten UV keine Gliedertaxe vorgesehen, daher fehlt mir jegliche Grundlage zur Orientierung.
Wie kann so eine Verletzung bzw. die Folgeschäden bewertet werden? Wie hoch können prozentuale Bewertungen ausfallen?
Es wäre mir eine große Hilfe, wenn jemand etwas darüber wüsste bzw. vielleicht auch schon selber Erfahrung hatte.
Danke bereits vorab!
LG Stefan
Ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Kreuzbeinbruch zugezogen.
Einige Folgeschäden, wie dauerhafte Schmerzen nach längerem Sitzen oder Radfahren, Taubheit in diesem Bereich, Schmerzen vor dem Stuhlgang, usw. sind trotz regelmäßigen Therapien und Übungen nach wie vorhanden.
Jetzt steht als nächstes die Begutachtung zur Feststellung der Dauerinvalidität an.
Für den Bereich der Wirbelsäule usw. ist in meiner privaten UV keine Gliedertaxe vorgesehen, daher fehlt mir jegliche Grundlage zur Orientierung.
Wie kann so eine Verletzung bzw. die Folgeschäden bewertet werden? Wie hoch können prozentuale Bewertungen ausfallen?
Es wäre mir eine große Hilfe, wenn jemand etwas darüber wüsste bzw. vielleicht auch schon selber Erfahrung hatte.
Danke bereits vorab!
LG Stefan