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Sakrumfraktur (Kreuzbeinbruch)

Stefan54

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Dez. 2020
Beiträge
3
Hallo alle miteinander!

Ich habe mir vor ca. 1 Jahr einen Kreuzbeinbruch zugezogen.

Einige Folgeschäden, wie dauerhafte Schmerzen nach längerem Sitzen oder Radfahren, Taubheit in diesem Bereich, Schmerzen vor dem Stuhlgang, usw. sind trotz regelmäßigen Therapien und Übungen nach wie vorhanden.

Jetzt steht als nächstes die Begutachtung zur Feststellung der Dauerinvalidität an.

Für den Bereich der Wirbelsäule usw. ist in meiner privaten UV keine Gliedertaxe vorgesehen, daher fehlt mir jegliche Grundlage zur Orientierung.
Wie kann so eine Verletzung bzw. die Folgeschäden bewertet werden? Wie hoch können prozentuale Bewertungen ausfallen?

Es wäre mir eine große Hilfe, wenn jemand etwas darüber wüsste bzw. vielleicht auch schon selber Erfahrung hatte.

Danke bereits vorab!

LG Stefan
 
Hallo Stefan,

zu Deiner Gliedertaxe und Fragestellung kann ich primär nichts sagen.

Aber auch sehr wichtig sind folgende Aspekte:

- welcher GA wurde beauftragt??? Gibt es Abhängigkeiten?

- nutze die Suchfunktion hier im Forum mit "Spiegelakte" - hier gibt es unzählige Beiträge inkl. der Beschreibung was eine Spiegelakte ist und wie man diese aufbaut

- keine Original-MRTs / Röntgen aushändigen, sonder nur in Kopie via der Spiegelakte

- Begleitperson mitnehmen und ankündigen (nutze auch hier die Suchfunktion)

Lies Dich zu den Themen ein und sehr viele Beiträge!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra!

Danke erstmals für die schnelle Antwort.

Was den Besuch beim Gutachter angeht, da hab ich schon Erfahrung und bin da auch gut organisiert bezüglich der Dokumente, Fragestellungen usw. - außerdem bin ich in Österreich, ich glaube die Beiträge in denen ich "geschmökert" habe, sind vorwiegend Deutschland betreffend.

Tatsächlich hätte ich mehr Interesse an Erfahrungen bezüglich der letztlich ausgestellten Gutachten. Damit ich weiß, ob nach so einer Verletung eine prozentuale Invalidität von (Hausnummern) 3% oder 30% herauskommen sollte - ansonsten kann man mir ja alles erzählen, wenn du verstehst.

Aber danke nochmal und lG.

Stefan
 
hallo Stefan,

ohne mit den versicherungsrechtlichen regelungen tiefer vertraut zu sein, dürfte zunächst eine analoge anwendung anderer bereiche stattfinden. also welche konkrete auswirkung hat die schädigung und bestehenden einschränkungen. mit welchem verlust oder teilweise fehlender funktion geht deine schädigung einher, auch welche auswirkung hat sie z.b. auf andere körperteile (beine). da die tatsächliche einschränkung letztlich ärztlich nach der individuellen einschränkung festgestellt und festgelegt wird, kann wohl niemand etwas zu möglichen prozentualen werten sagen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Stefan,,

mit dem Versicherungsrecht AT kenn ich ich micht nicht nicht aus.....

Dennoch möchte ich mich widerholen in Bezug auf Spiegelakte, Befunde, Überprüfung der von der privaten Versicherung bestellten Gutachter und dem Thema Begletperson!

Hinzu kommt auch der Datenschutz!

Tatsächlich hätte ich mehr Interesse an Erfahrungen bezüglich der letztlich ausgestellten Gutachten. Damit ich weiß, ob nach so einer Verletung eine prozentuale Invalidität von (Hausnummern) 3% oder 30% herauskommen sollte - ansonsten kann man mir ja alles erzählen, wenn du verstehst.

Ich verstehe es - wünsche Dir viel Erfolg mit einigermaßen adäquten Fällen in der Vergleichbarkeit!

Wäre sinnvoll und sehr zielführend gewesen, Du hättest Dich gleich mal als User aus Österreich augegeben!

Somit verplemperst Du nicht die private Zeit und Engerie von Usern mit anderen Sozial- u. Zivilrecchtsbüchern!

Viele Grüße

Kasandra
 
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