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Sachbearbeiter verstößt gegen Pflicht, rechtliche Konsequenzen

Knieschaden 6

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Okt. 2015
Beiträge
14
Hallo zusammen,

in meinem Fall stelle ich mir, nachdem ich nun meinen Bescheid erhalten habe, die Frage, inwieweit der Sachbearbeiter für sein Vorgehen rechtlich belangt werden kann.

Obwohl ihm diverse andere Gutachten (Gerichtsgutachten, amtsärztliche Stellungnahmen, andere von ihm beauftragte Gutachten) zur Verfügung standen, hat er sich bei seinen Ausführungen lediglich auf ein Gutachten gestützt, welches unter Umgehung des Amtsarztes angefertigt wurde und sich seinerseits nicht mit den anderen für mich positiveren Gutachten auseinandersetzte. Des Weiteren hat der Sachbearbeiter es unterlassen, diese Gutachten überhaupt zu erwähnen, geschweige denn zu begründen, warum das von ihm präferierte Gutachten trotz der Mängel den anderen Gutachten vorzuziehen sei.


Viele Grüße und Danke für eure Antworten


Knieschaden 6
 
Hallo Knieschaden,
wer ist denn Dein Anspruchsgegner? BG,KSA, PUV oder BU, BUZ? Gruß Rehaschreck
 
Hallo Knieschaden,

ich lese es nun nicht nach, aber da du von Amtsarzt und in dieser Rubrik schreibst, gehe ich davon aus, es handelt sich um Folgen eines Dienstunfalls.

Was mich wundert ist, dass - nachdem der Amtsarzt im Spiel ist - der Sachbearbeiter (SB) selber wertend auftritt.
Eigentlich beauftragt er (im Vorverfahren) das GA beim Amtsarzt und dieser ggf. weitere GA (nach Klärung der Kostenerstattung durch Unfallfürsorge). Diese GA laufen beim AA zusammen, er schreibt sein "Ergebnis" an die Unfallfürsorge.
Der SB dort fasst die Ergebnisse zusammen oder gibt sie wieder in einem Bescheid.

Der SB selber kann mediz. Befunde, Gutachten, ... nicht werten, er ist kein Mediziner.
Mein SB erhält derartige Gesundheitsunterlagen von mir nicht, nur der AA.
Der SB bekommt das, was der AA weitergibt, also das amtsärztl. Ergebnis.

Da du von GerichtsGA schreibst, bist du vermutlich nicht mehr im Vorverfahren wie ich.
Ich hab nur im Vorverf. Erfahrungen gesammelt.
Aber auch nach dem Vorverf. wird mein SB kein Mediziner sein ;-)

LG
 
Vielen Dank für eure schnelle Antwort.

In der Tat handelt es sich um ein dienstrechtliches Verfahren, sprich der Anspruchsgegner ist der Dienstherr.

Der Sachbearbeiter hat sich, nachdem der Amtsarzt auf Grundlage von Gutachten zu seiner Meinung nach nicht passenden Ergebnissen gekommen ist, über die Auffassung des Amtsarztes hinweggesetzt und eigenständig neue Begutachtungen in Auftrag gegebenen. Die neuen Gutachter wiederum haben sich sowohl über die Einschätzung der ersten Gutachter hinweggesetzt als auch gerichtliche Gutachten, die in einem anderen Verfahren in Auftrag gegeben worden sind, nicht beachtet, bzw. nicht begründet, warum sie anderer Auffassung sind. Die Meinung der neuen Gutachter hat der Sachbearbeiter dann eins zu eins übernommen, ohne die für mich positiven Gutachten auch nur zu diskutieren.

Darüber hinaus hat er den neuen Gutachtern wichtige ärztliche Berichte u.a. eine amtsärztliche Stellungnahme vorenthalten.


Viele Grüße

Knieschaden
 
Moin zusammen,

im o.g. Post steht, "...hat unterlagen nicht weitergegeben..." Bei mir war es genauso, ich habe zu jedem Gutachten Klinikaufenthalt etc. immer einen Ordner mit wo alles drin ist. Diesen übergebe ich dann und sage auch das er beim Gutachter verbleiben kann. zu meinem erstaunen ist bzw. war jeder Gutachter etc. erstaunt über meine "großzügigkeit" Es scheinen sich wenige richtig vorzubereiten.
Mein Dienstherr hatte hatte nur 2 schreiben dem Gutachter übermittelt. Ich hatte ca. 15 dabei plus 5 Gutachten.

Aber jetzt zur Frage
Bei mir war es fast auch so SB (Pensionsbehörde) stellte bei mir alles in Frage. Da hab ich dort mal angerufen und nett auf die Folgen ihres handelns hingewiesen (Rechtsbeugung ( Verbrechen)). Und siehe da ich bekomme Unfallruhegehalt und mein Vorgang ist beim BMI bezüglich erhötem Unfallruhegehalt.

Ich habe es schon oft geschrieben: VORBEREITUNG ist das A und O.

LG Bockel
 
hallo,

dem bescheid kannst du nur mit widerspruch begegnen, in dem du auf die missbräuchliche selektion der unterlagen bezug nimmst.

gib mal in der internetsuche "amtshaftung" ein, es wäre nach einer klage der nächste schritt.


gruss

Sekundant
 
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