• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rotatorenmanschettenruptur

jannis

Nutzer
Registriert seit
20 Jan. 2008
Beiträge
1
Hallo Leute.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Hatte mir voriges Jahr bei einem Unfall eine Rotatorenmanschettenruptur (betroffen waren Supraspinatus- und Subscapularissehne) zugezogen. Eine Woche nach Unfall operiert, 5 Monate krankgeschrieben, z.Zt. noch Langzeitstudie im Krankenhaus.
Soweit, sogut.
Unfall fristgerecht meiner priv. Unfallversicherung gemeldet.
Anfang Februar war termin beim Gutachter (bestellt durch die Versicherung, und natürlich Mitglied im IMB-Fachverband).
Gutachten dauerte ca. 3 Minuten, ein kleines Gespräch und fertig.
Eine Woche später erhielt ich dann eine Kopie des Gutachtens, mit der Aussage, dass eine Einschränkung des Armes allein nach funktionell anatomischen Gesichtspunkten von 1/6-Armwert vorliegen würde.
Begründet wie folgt:
- Druckschmerz im Bereich des Ansatzes der Rotatorenmanschette
- nach vorn kann der Arm bis 135° angehoben werden
- seitlich bis 80°
- Rüchwärtsführen ist auf 40° eingeschränkt
- Außendrehfähigkeit des anliegenden Oberarmes gelingt nur bis 30°
- Griff zum Hinterhaupt ist knapp möglich
- Griff zur unteren Lendenwirbelsäule ist knapp möglich
- sämtliche bewegungen über den halben Winkel werden recht langsam vorgeführt wegen glaubhafter Schmerzfähigkeit

Nach Rücksprache mit meinem Orthopäden sofort Widerspruch eingelegt, da nach dessen Meinung eine Einschränkung von mindestens 3/10 Armwert vorliegt.

Warte nun auf Medung von der Versicherung.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ist dieses Gutachten glaubhaft und überhaupt richtig?

Falls sich jemand auskennt oder mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.


jannis
 
Hallo Jannis,

Herzlich willkommen hier im Forum.
Wichtig ist, wann eine letztmalige Begutachtung möglich ist. Schaue bitte in Deinen Vertrag. Nein, in 3 Minuten kann kein vernünftiges Gutachten erstellt werden. Hast Du einen Zeugen mitgenommen?

Ich würde mich, auch wenn es nicht unbedingt was bringt, bei der Ärztekammer über diesen Gutachter beschweren.
Vielleicht passiert nach der 5. Beschwerde ja doch mal was.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jannis,
auch ich bin ein Schultergeplagter und möchte von meinem Gutachten erzählen.
Vorweg: ich hatte einen Fahrradsturz vor 3 Jahren.Das die Rotatorenmanschette rupturiert war ,wurde aber erst 8 monate später diagnostiziert. Die Unfallversicherung hat den Unfall 100% anerkannt und auch Tagegeld bezahlt. Leider kam es nach einem halben Jahr zu einer 2. OP ,da übersehen wurde ,das noch eine Sehne abgerissen war.Ein weiteres halbes Jahr später wurde eine 3.OP vorgenommen mit einer Dekompression. In all der Zeit (Jetzt schon 2 Jahre) werde ich intensiv therpeutisch behandelt 2x die Woche KG und 2x KGG.Trotzdem weitere anhaltende Schmerzen und ein neuerliches MRT bestätigt mir,das die Supraspinatussehne im Verlauf nicht mehr darstellbar ist und deshalb angenommen wird ,das sie komplett rupturiert ist. Die Ärzte möchten nicht ein 4.mal operieren ,d.h. für mich ich muß mit den Schmerzen und der Funktionseinschränkung des Armes leben. Nun hat meine Vers. wegen der Invaliditätsansprüche ein Gutachten erstellen lassen. Ja,was soll ich sagen ,der Gutachter hat sich nicht ein MRT -Bild angeschaut ,hat mein Arm lediglich nach allen Seiten gedreht ( wobei mir vor Schmerzen der Schweiß auf die Stirn trat)die Winkel gemesssen und mich zum Röntgen geschickt. Diese Röntgenbilder hat ersich angeschat und mir wortwörtlich gesagt: " Da kann man ja keine Sehnen und Muskeln drauf sehen". Ja,hallo ,das hätte ich ihm auch vorher sagen können. Nun hat dieser gute Mann ein Gutachten geschrieben mit folgendem Ergebnisin der Kurzfassung:
Zusammenfassend ist der Verlauf ab dem Unfallgeschehen von 2005 ungewöhnlich und kann nachträglich nicht eindeutig geklärt werden.Um den Belangen der Versicherten gerecht zu werden,empfehle ich 50% dieser Funktionsstörungen unfallbedingt zu werten ,50%jedoch aufgrund unfallunabhängiger Veränderungen einzustufen.Die jetzt nachweisbaren Funktionsstörungen der rechten Schulter bedingen eine Funktionsstörung des rechten Armes von allenfalls 1/20 Armwert.
Außerdem rechnet er mit keinen wesentlichen Änderungen mehr und ich sollte keine Therapie mehr machen ,nur noch eigenständige Bewegungen zuhause.

Ich empfinde dieses Gutachten als Schlag ins Gesicht und eine Frechheit.
Ich habe bei der Vers. Widersspruch eingelegt und die Antwort bekommen ,sinngemäß -das es sie nicht interessiert,was ich meine. Ich sollte ein Gegengutachten erstellen lassen und dann würden sie evtl.die Anspüche nochmals überprüfen.
Ich für mich habe eigentlich keine Lust mehr noch dagegen an zu gehen. Ich möchte eigentlich das Thema Arm und Schmerzen abschließen ,aber leider wird mich das mein Leben lang begleiten .Außerdem kämpfe ich noch an einer anderen Front ,das ich endlich die Bewegungschiene von der Krankenkasse bezahlt bekomme und ich bin mir auch nicht sicher ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Aber ich habe keine Nerven dafür.Ich möchte eigentlich nur wieder meiner Arbeit nachgehen und da bin ich noch weit entfernt von.
Ohje,jetzt hab ich mehr geschrieben als ich vorhatte ,wollte dir doch nur mein Armwert mitteilen.
Wünsche dir viel Erfolg bei der Durchsetzung deiner Ansprüche
MFG Tchotchi
 
Hallo jannis,

falls die vom Gutachter festgestellten Beeinträchtigungen zutreffend sein sollten, geht es nur noch um die Feststellung des Invaliditätsgrades. Der Gutachter schätzt die Funktionsbeeinträchtigung mit 1/6, dein Orthopäde mit 3/10 Armwert ein.

Bei einem Armwert von 70 % ist 1/6 = 11,67 % und 3/10 = 21 %. So weit sind die beiden Schätzungen auch nicht auseinander.

Gruß
Luise
 
hallo, luise

heut bist du gut, mein kompliment. bleib dabei.
liebe grüsse
pussi
 
Hallo Tchotchi

der Gutachter schreibt:
Zusammenfassend ist der Verlauf ab dem Unfallgeschehen von 2005 ungewöhnlich und kann nachträglich nicht eindeutig geklärt werden.
Ist auch nicht seine Aufgabe!

Um den Belangen der Versicherten gerecht zu werden, ….
Sieh doch bitte mal in Deiner AUB nach, ob bei der Invaliditätsbestimmung den Belangen der Versicherten gerecht zu werden ist.

… empfehle ich 50% dieser Funktionsstörungen unfallbedingt zu werten, 50% jedoch aufgrund unfallunabhängiger Veränderungen einzustufen.
Wenn sich der Invaliditätsgrad aufgrund der nach dem Unfall erfolgten medizinischen Behandlungen verschlechter, ist dies dem Unfall zuzuordnen.

Gruß
Luise
 
Liebe Luise
vielen Dank für deine Antwort. Werde mich nochmal an die Versicherung wenden um zumindest den 100%tigen Anspruch zu bekommen.Werde darüber berichten
MFG
Tchotchi
 
Top