Hallo Leute.
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Hatte mir voriges Jahr bei einem Unfall eine Rotatorenmanschettenruptur (betroffen waren Supraspinatus- und Subscapularissehne) zugezogen. Eine Woche nach Unfall operiert, 5 Monate krankgeschrieben, z.Zt. noch Langzeitstudie im Krankenhaus.
Soweit, sogut.
Unfall fristgerecht meiner priv. Unfallversicherung gemeldet.
Anfang Februar war termin beim Gutachter (bestellt durch die Versicherung, und natürlich Mitglied im IMB-Fachverband).
Gutachten dauerte ca. 3 Minuten, ein kleines Gespräch und fertig.
Eine Woche später erhielt ich dann eine Kopie des Gutachtens, mit der Aussage, dass eine Einschränkung des Armes allein nach funktionell anatomischen Gesichtspunkten von 1/6-Armwert vorliegen würde.
Begründet wie folgt:
- Druckschmerz im Bereich des Ansatzes der Rotatorenmanschette
- nach vorn kann der Arm bis 135° angehoben werden
- seitlich bis 80°
- Rüchwärtsführen ist auf 40° eingeschränkt
- Außendrehfähigkeit des anliegenden Oberarmes gelingt nur bis 30°
- Griff zum Hinterhaupt ist knapp möglich
- Griff zur unteren Lendenwirbelsäule ist knapp möglich
- sämtliche bewegungen über den halben Winkel werden recht langsam vorgeführt wegen glaubhafter Schmerzfähigkeit
Nach Rücksprache mit meinem Orthopäden sofort Widerspruch eingelegt, da nach dessen Meinung eine Einschränkung von mindestens 3/10 Armwert vorliegt.
Warte nun auf Medung von der Versicherung.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Ist dieses Gutachten glaubhaft und überhaupt richtig?
Falls sich jemand auskennt oder mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
jannis
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Hatte mir voriges Jahr bei einem Unfall eine Rotatorenmanschettenruptur (betroffen waren Supraspinatus- und Subscapularissehne) zugezogen. Eine Woche nach Unfall operiert, 5 Monate krankgeschrieben, z.Zt. noch Langzeitstudie im Krankenhaus.
Soweit, sogut.
Unfall fristgerecht meiner priv. Unfallversicherung gemeldet.
Anfang Februar war termin beim Gutachter (bestellt durch die Versicherung, und natürlich Mitglied im IMB-Fachverband).
Gutachten dauerte ca. 3 Minuten, ein kleines Gespräch und fertig.
Eine Woche später erhielt ich dann eine Kopie des Gutachtens, mit der Aussage, dass eine Einschränkung des Armes allein nach funktionell anatomischen Gesichtspunkten von 1/6-Armwert vorliegen würde.
Begründet wie folgt:
- Druckschmerz im Bereich des Ansatzes der Rotatorenmanschette
- nach vorn kann der Arm bis 135° angehoben werden
- seitlich bis 80°
- Rüchwärtsführen ist auf 40° eingeschränkt
- Außendrehfähigkeit des anliegenden Oberarmes gelingt nur bis 30°
- Griff zum Hinterhaupt ist knapp möglich
- Griff zur unteren Lendenwirbelsäule ist knapp möglich
- sämtliche bewegungen über den halben Winkel werden recht langsam vorgeführt wegen glaubhafter Schmerzfähigkeit
Nach Rücksprache mit meinem Orthopäden sofort Widerspruch eingelegt, da nach dessen Meinung eine Einschränkung von mindestens 3/10 Armwert vorliegt.
Warte nun auf Medung von der Versicherung.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Ist dieses Gutachten glaubhaft und überhaupt richtig?
Falls sich jemand auskennt oder mir weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
jannis