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Rotatorenmanschettenruptur mit Subluxation des Sternoclavikulargelenks

Wer kann mir Ratschläge geben, wie ich vorgehe kann.

  • Marlene.Steinhauer@gmx.de

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Rugedigugu

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13 März 2019
Beiträge
23
Ein hoffnungsvolles Hallo in die Runde.

Ich bin ein wenig verzweifelt. In 2016 hatte ich einen Unfall. Ich bin im Hang ausgerutscht, auf den ausgestreckten Arm nach hintengefallen. Mein Arm hat mein Körpergewicht nicht halten können und ist eingeknickt. Ich wollte nicht auf mein Hinterteil fallen (3 Monate alte Hüfte) und habe mich nach rechts gedreht und bin auf den harten Boden mit der Schulter aufgekommen. Ich habe gespürt wie mein Schlüsselbein gestaucht wurde und dann ist es auseinander geschnellt. Ein reissendes Geräuch habe ich auch gehört. Ich lag benommen auf dem Boden, gefolgt von einem Schweissausbruch, Übelkeit und dann waren die Schmerzen da.

Es wurde am Tag des Unfalls nur eine Stauchung der Schulter im erstversorgenden Krankenhaus festgestellt. Mein Orthopäde hat am nächsten Tag ein MRT veranlasst. Dort wurde die Rotatorenmanschettenruptur, sowie die Ruptur der langen Bizepssehne diagnostiziert. Es folgte die Operation. Nachdem die OP-Schmerzen und Schwellungen abgeklungen sind waren immer noch Schmerzen vorhanden. Es wurden ein weiteres MRT erstellt. Nun kam die Diagnose Subluation des Sternoclavikulargelenks. Diese Schmerzen und muskolöse Veränderungen, sowie eine Athrophie eines Muskels. Das Schlüsselbein stört beim Bewegungsablauf und schmerzt. Es ist auch eine Schwellung über dem Gelenk. Die Schulter ist auch hart verspannt. Ein Kraftverlust ist auch vorhanden.

Da ich eine Mini-Unfallversicherung habe, habe ich den Unfall fristgerecht angemeldet. Ein Erstgutachter fertigte ein Gutachten an, in dem ich mich nicht widererkannt hatte. Die Subluxation wurde nicht anerkannt, da sie nicht dem Unfall zugeordnet wurde. Ich erhielt 1/10 Armwert. Ich habe alle Unstimmigkeiten, die ich in diesem Gutachten gefunden schriftlich vorgetragen. Seitens der Unfallversicherung bekam ich die Antwort, dass ich vor Ablauf von 3 Jahren ein weiteres Gutachten erhalten kann. Das zweite Gutachten liegt nun vor. Ich konnte beweisen, dass die Subluxation bei dem Unfall geschehen ist. Ich wurde nicht daran operiert, weil es keine erfolgreiche OP-Technik gibt und die Zeit vergangen ist.
Das Ergebnis der zweiten Begutachtung ist für mich ganz unverständlich. Ich erhielt für diesen schweren Unfall nur 3/20 Armwert.
Die Begründung war: Das Schlüsselbein ist mit dem Arm verbunden und dafür gibt es keine zusätzliche Bewertung. Von diesem Wert (3/20) sollen jetzt noch 50 % wegen degenerativer Veränderungen bezüglich der Rotatorenmanschette abgezogen werden. Die Informationen über Degeneration der Rotatorenmanschette hat in meinem Gutachten zwei DIN A4 Seiten eingenommen. Meine Schmerzen werden als somotoforme Schmerzstörung erklärt. Somit erhalte ich nichts aus der Unfallversicherung.

Nun meine Frage in die Runde: Wer hat einen ähnlichen Unfall erlitten? Wer weiss, wie bei solch einem Unfall eine gerechte Bewertung aussieht?
Wer kann mir einen Rat geben?
 
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