Ingeborg!
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Guten Morgen!
Habe da 'mal wieder ein Problem:
Vor Jahren Anerkennung meiner Schwerbehinderung beantragt - inzwischen Rolli! Ich habe darüber schon hier im Forum geschrieben! Viel Ärger mit dem VA wg. Nichtanerkennung (ein SB bot mir seine Unterstützung an, ganz das Gegenteil war der Fall - hat sich ewig lange eingelesen und das war's!). Nun Klage vor dem SG, wobei ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, daß von dort nichts kommt, außer Weiterleitung der unpassenden dümmlichen Antworten des Gegners in diesem Verfahren an mich. Mein Orthopäde hat inzwischen oft ausführlichst meine gesundheitlichen Einschränkungen incl. Unfallfolgen dokumentiert. Außerdem liegen (dem Gericht und) dem VA weitere ärztliche Stellungnahmen und Gutachten vor, die allesamt ignoriert werden. Das letzte Dokument entstand erst vor kurzer Zeit, aber jetzt fragt man schon wieder nach weiteren, neueren! Im Gegenzug bekomme ich lediglich Textbausteine und entstellende und/oder eingekürzte Diagnosen zu lesen, die nur noch zur Antragsabwehr taugen sollen. Eben die gewohnte überhebliche und beleidigende Art einer belästigten Behörde!
Ich kann es nicht mehr mit ansehen, wie sich mein Ehemann mit meinem Rollstuhl auf winzigen Parkplätzen und in Parkhäusern in zu engen Parkbuchten abmüht, wenn direkt nebenan ein größerer Behindertenparkplatz wg. der fehlenden Parkerlaubnis nicht genutzt werden darf!
Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, daß sich die Gegenseite nicht ernsthaft mit dem Hintergrund meines Begehrens auseinandersetzt?
Mir fällt nichts mehr ein. Habe schon seitenlange eigene Stellungnahmen abgegeben, die der Gegenseite nur einen Zweizeiler entlockten. Ich weiß: Taktik! Aber allmählich gehen mir die Argumente aus, wenn dauernd vom Amtsarzt behauptet wird, man könne nicht (nicht können = nicht wollen!) anders entscheiden, alles sei bereits (natürlich unterhalb der Schwerbehinderungsgrenze) berücksichtigt worden! Die Richtlinien zur Einstufung GdB wurden übrigens nicht annähernd angewendet, soweit ich das beurteilen kann.
M.E. muß außerdem die Frage nach der Qualifikation eines sog. Amtsarztes erlaubt sein! Nicht jeder kann alles wissen, oder? Und..., warum wird ein Arzt Amtsarzt und bearbeitet Akten? Hat er möglicherweise Probleme mit der Realität? Ein Gedanke, der sich mir beim Lesen seiner 'Gutachtlichen Stellungnahmen' aufdrängt!
Grüße von
Ingeborg!
Habe da 'mal wieder ein Problem:
Vor Jahren Anerkennung meiner Schwerbehinderung beantragt - inzwischen Rolli! Ich habe darüber schon hier im Forum geschrieben! Viel Ärger mit dem VA wg. Nichtanerkennung (ein SB bot mir seine Unterstützung an, ganz das Gegenteil war der Fall - hat sich ewig lange eingelesen und das war's!). Nun Klage vor dem SG, wobei ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, daß von dort nichts kommt, außer Weiterleitung der unpassenden dümmlichen Antworten des Gegners in diesem Verfahren an mich. Mein Orthopäde hat inzwischen oft ausführlichst meine gesundheitlichen Einschränkungen incl. Unfallfolgen dokumentiert. Außerdem liegen (dem Gericht und) dem VA weitere ärztliche Stellungnahmen und Gutachten vor, die allesamt ignoriert werden. Das letzte Dokument entstand erst vor kurzer Zeit, aber jetzt fragt man schon wieder nach weiteren, neueren! Im Gegenzug bekomme ich lediglich Textbausteine und entstellende und/oder eingekürzte Diagnosen zu lesen, die nur noch zur Antragsabwehr taugen sollen. Eben die gewohnte überhebliche und beleidigende Art einer belästigten Behörde!
Ich kann es nicht mehr mit ansehen, wie sich mein Ehemann mit meinem Rollstuhl auf winzigen Parkplätzen und in Parkhäusern in zu engen Parkbuchten abmüht, wenn direkt nebenan ein größerer Behindertenparkplatz wg. der fehlenden Parkerlaubnis nicht genutzt werden darf!
Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, daß sich die Gegenseite nicht ernsthaft mit dem Hintergrund meines Begehrens auseinandersetzt?
Mir fällt nichts mehr ein. Habe schon seitenlange eigene Stellungnahmen abgegeben, die der Gegenseite nur einen Zweizeiler entlockten. Ich weiß: Taktik! Aber allmählich gehen mir die Argumente aus, wenn dauernd vom Amtsarzt behauptet wird, man könne nicht (nicht können = nicht wollen!) anders entscheiden, alles sei bereits (natürlich unterhalb der Schwerbehinderungsgrenze) berücksichtigt worden! Die Richtlinien zur Einstufung GdB wurden übrigens nicht annähernd angewendet, soweit ich das beurteilen kann.
M.E. muß außerdem die Frage nach der Qualifikation eines sog. Amtsarztes erlaubt sein! Nicht jeder kann alles wissen, oder? Und..., warum wird ein Arzt Amtsarzt und bearbeitet Akten? Hat er möglicherweise Probleme mit der Realität? Ein Gedanke, der sich mir beim Lesen seiner 'Gutachtlichen Stellungnahmen' aufdrängt!
Grüße von
Ingeborg!