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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Ingeborg!

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27 Sep. 2006
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1,210
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Keine Angaben!
Guten Morgen!

Habe da 'mal wieder ein Problem:

Vor Jahren Anerkennung meiner Schwerbehinderung beantragt - inzwischen Rolli! Ich habe darüber schon hier im Forum geschrieben! Viel Ärger mit dem VA wg. Nichtanerkennung (ein SB bot mir seine Unterstützung an, ganz das Gegenteil war der Fall - hat sich ewig lange eingelesen und das war's!). Nun Klage vor dem SG, wobei ich mich nicht des Eindrucks erwehren kann, daß von dort nichts kommt, außer Weiterleitung der unpassenden dümmlichen Antworten des Gegners in diesem Verfahren an mich. Mein Orthopäde hat inzwischen oft ausführlichst meine gesundheitlichen Einschränkungen incl. Unfallfolgen dokumentiert. Außerdem liegen (dem Gericht und) dem VA weitere ärztliche Stellungnahmen und Gutachten vor, die allesamt ignoriert werden. Das letzte Dokument entstand erst vor kurzer Zeit, aber jetzt fragt man schon wieder nach weiteren, neueren! Im Gegenzug bekomme ich lediglich Textbausteine und entstellende und/oder eingekürzte Diagnosen zu lesen, die nur noch zur Antragsabwehr taugen sollen. Eben die gewohnte überhebliche und beleidigende Art einer belästigten Behörde!

Ich kann es nicht mehr mit ansehen, wie sich mein Ehemann mit meinem Rollstuhl auf winzigen Parkplätzen und in Parkhäusern in zu engen Parkbuchten abmüht, wenn direkt nebenan ein größerer Behindertenparkplatz wg. der fehlenden Parkerlaubnis nicht genutzt werden darf!

Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, daß sich die Gegenseite nicht ernsthaft mit dem Hintergrund meines Begehrens auseinandersetzt?

Mir fällt nichts mehr ein. Habe schon seitenlange eigene Stellungnahmen abgegeben, die der Gegenseite nur einen Zweizeiler entlockten. Ich weiß: Taktik! Aber allmählich gehen mir die Argumente aus, wenn dauernd vom Amtsarzt behauptet wird, man könne nicht (nicht können = nicht wollen!) anders entscheiden, alles sei bereits (natürlich unterhalb der Schwerbehinderungsgrenze) berücksichtigt worden! Die Richtlinien zur Einstufung GdB wurden übrigens nicht annähernd angewendet, soweit ich das beurteilen kann.

M.E. muß außerdem die Frage nach der Qualifikation eines sog. Amtsarztes erlaubt sein! Nicht jeder kann alles wissen, oder? Und..., warum wird ein Arzt Amtsarzt und bearbeitet Akten? Hat er möglicherweise Probleme mit der Realität? Ein Gedanke, der sich mir beim Lesen seiner 'Gutachtlichen Stellungnahmen' aufdrängt!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Zitat:
"Wie kann ich das Gericht davon überzeugen, daß sich die Gegenseite nicht ernsthaft mit dem Hintergrund meines Begehrens auseinandersetzt?" Zitatende:

Wenn ich aus der Ferne dies richtig deute, klagst Du vor dem SG auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Insbesondere auch, um das Merkzeichen " ag " wegen der Parkerleichterung zu erhalten. Das SG ist an den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 103 SGG) gebunden. Das Gericht ist gehalten, eigene Ermittlungen anzustellen, und nicht den Briefkastenonkel für den Beklagten zu spielen. Hier musst Du ansetzen, und zwar in der Form der Rüge. Weise das Gericht daraufhin, dass es nach § 106 SGG ein faires Verfahren zu garantieren hat, indem es eigene Ermittlungen anstellt. D. h., dass es eigene Gerichtsgutachten beauftragt. Der Beklagte hatte im Feststellungsverfahren Gelegenheit über den Antrag zu befinden. Jetzt ist eine Klage anhängig, und damit ist das SG Herr des Verfahrens und nicht mehr der Sachbearbeiter oder der Amtsarzt des Beklagten.

Sollte das Gericht deiner Rüge nicht nachkommen, melde Dich wieder oder kontaktiere mich mit PN.

Gruss
kbi1989
 
Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert,,,,?

Hallo Ingeborg,

der Bundesrat hat am 06. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt.
Daneben wird der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können, eine auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenplatzes hatten.
Nachzulesen unter:
www.bmas.de/coremedia/generator/31626/2009_03_10_erleichterungen_i...

MfG Bluemchen:confused:
 
Hallo,

weil gerade das BMAS immer sehr schnell wieder Dokumente verschwinden läßt, oder auf andere Seiten stellt, hier der Artikel, den Bluemchen meint:
Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr

Menschen mit einer Conterganschädigung können künftig ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken. Und mehr Behinderte können demnächst auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen das Auto abstellen.

Der Bundesrat hat am 6. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt.

Für schwerbehinderte Menschen gibt es künftig im Straßenverkehr weitere erhebliche Erleichterungen. So werden Menschen mit einer Conterganschädigung oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen künftig ebenfalls ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken können. Dies war bislang nur außergewöhnlich gehbehinderten Menschen vorbehalten und für von blinden Menschen und ihren Begleitungen genutzten Autos möglich.

Daneben wird der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können, also auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten. Künftig gilt das auch für

* Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

* Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

* Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.

* Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig.

Da dies wiedereinmal ein Gesetz ist, dass zwar vom Bund erlassen, aber durch die Länder vollzogen werden muß, kann es natürlich wieder zu einer breiten Spanne in der Auslegung kommen.
Wenn wir im Forum schon Beispiele von problemloser Ausstellung einer vorübergehenden Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde gehört haben, kenne ich auch Fälle, wo dies sehr bürokratisch und langwierig erfolgte.

Werden wir sehen, wie diese Regelung gehandhabt wird. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Wünsche allen hier einen guten Tag!

Danke für den Hinweis @kbi1989, den ich in meiner nächsten Stellungnahme unterbringen werde! Wenn ich Dich richtig verstanden habe, könnte das VA gar keine Entscheidungen mehr treffen - oder heißt das, es könnte sich schon nach der ordentlichen Aktenlage richten und die bisher vertretene Meinung revidieren? Und/oder nur das SG wertet Z.Zt. das vorliegende Material, das ggf. durch weitere Gutachten vervollständigt würde? Habe ein derartiges Verfahren noch nie durchstehen müssen, deshalb ist mir die erbitterte Gegenwehr auch so unverständlich - es wäre für die Gegenseite doch wesentlich einfacher, nur zu lesen und zu verstehen!

@Bluemchen: Die Neuregelung 'Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr' war mir bekannt! Genutzt hat mir dieses Wissen bisher nichts! Das Versorgungsamt verweigert mir jegliche Anerkennung, wohl um den einmal eingeschlagenen Weg möglichst ohne Gesichtsverlust einzuhalten! Das Ganze beruht auf einem rechtswidrig erlangten Gutachten des Unfallversicherungsträgers, an dem sich das verklagte Amt bislang hochgezogen hat. Trotz der (durch mein verschärftes Intervenieren aus der Ursprungsakte dank dieses Forums) entfernten Sauerei kann (will) das VA nicht von seiner Entscheidung abrücken und schwafelt nun zu meinem Nachteil! Mich macht das nur noch mehr krank, weil ich keine Energie mehr habe, um mich vielleicht noch jahrelang mit diesem Mist zu beschäftigen!

Gut, daß es dieses Forum gibt!

Hallo Seenixe!

Zitat: Wenn wir im Forum schon Beispiele von problemloser Ausstellung einer vorübergehenden Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde gehört haben, kenne ich auch Fälle, wo dies sehr bürokratisch und langwierig erfolgte.

Problemlose Ausstellung einer vorübergehenden Genehmigung gibt's in meinem Fall auch nicht! Eine Mitarbeiterin meiner Ortsverwaltung sagte telefonisch 'ja' dazu - später hat ein anderer Mitarbeiter, trotz Attestvorlage dies abgelehnt, weil ich nicht als schwerbehindert anerkannt sei! Er könne mich aber verstehen!

Ob jemandem der Schwachsinn bewußt ist, daß man als Gehbehinderter eine Ausnahmegenehmigung nicht bekommt, weil man offiziell nicht anerkannt wird - diese Ausnahmegenehmigung aber nicht benötigte, wäre man anerkannt?

Grüße von
Ingeborg!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...

Hallo Ingeborg und Seenixe,
das Land NRW hat eine Behindertenbeauftragte, Frau Angelika Gemkow.
Frau Gemkow setzt sich sehr für behinderte Menschen ein.
Sollte man doch das Versorgungsamt, bei uns ist es die Gemeindeverwaltung, auf diese gesetzl. Änderung hinweisen. Ehe diese Behörden davon durch die Bürokratie erstmal Kenntnis erlangen, vergeht einige Zeit im Land.
MfG Bluemchen:D
 
inzwischen
haben alle Länder entsprechende Beauftragte! Ich bin einer von Ihnen. Liebe Ingeborg darf ich fragen aus welchem Bundesland oder sogar Stadt Du kommst ?
 
Guten Morgen Behiberatung!

Da ich mich in einem Klageverfahren befinde, muß NRW reichen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

gerade für solch eine vertrauliche Sache soll dann mal die PN Möglichkeit benutzt werden. Hier wird Dir ja konkrete Hilfe angeboten. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

das Problem, was ich eben sehe ist, dass man als Rollstuhlfahrer eben nicht als so gehbehindert zählt, um einen Parkausweis zu bekommen:mad:. Vielleicht denken die Herren und Damen der Behörden, dass man so ein Ding einfach so erhält oder sie denken, ja jetzt kann er ja fahren:rolleyes: und ist nicht mehr gehbehindert... alles sehr verwirrend und unglaublich für mich!

nachdenkliche Grüße
Santafee
 
Hallo Santafee,

schön wieder einmal etwas von Dir zu lesen - und dazu schreibst Du noch über unser altes Problem!

Kein schlechter Gedanke, das würde es erklären - als Rollstuhlfahrer ist man nicht gehbehindert, hmmm...?

Deshalb wird die ganze Unfallsache auch als aktenkundiges und hinlänglich bekanntes 'Reizsyndrom' abqualifiziert! Da wundert mich ja nichts mehr! Dafür wird der große Rest meiner zusätzlichen Unfallfolgen und alle anderen gesundheitlichen Einschränkungen aber auch entgegenkommenderweise völlig ignoriert - irgendwo hört der Spaß mit den Anerkennungen schließlich auf! *sarkasmusaus*
Einen bösen Schlußsatz verkneife ich mir!

Liebe Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich finde die "Zugeständnisse" des Bundesrates für Menschen mit Gehbehinderungen irgendwo zwischen Gut und Böse: a.G. ist klar und meiner Meinung nicht mehr zeitgemäß, schließlich wurde selbst in einigen Gerichtsurteilen festgestellt, dass auch ein "doppeloberschenkel-amputierter" nicht mit einem gleich Verletzten gleichgesetzt werden muss: Der eine kommt mit seinen Prothesen relativ gut klar und ein anderer eben nicht... Ich meine nicht, dass man nun diese Behinderungen in seinem Ausmaß herabsetzt, wie es die Behörden ja gern machen, sondern, dass man eben auch andersartig Gehbehinderte angleicht!

Deshalb bin ich auch der Meinung, dass schon das Zugeständnis der Behörde eines "G" für den Behinderten und damit einer "erheblichen Gehbehinderung" alles sagt! Aber zwischen G und a.G fehlt irgendwas? ? ? Was? Die Möglichkeit so lange als möglich mobil und aktiv und selbständig sein zu können! Denn auch hier geht ja das Leben weiter: Nicht jeder im Rollstuhl benötig auf Grund von vielen modernen Hilfsmittel "ständige Begleitung außerhalb seines KfZ" und trotzdem kann man nicht verlangen oder zumuten, dass er sich von der hintersten Ecke eines Parkplatzes sich zum Einkaufen quälen muss...

Man muss aufpassen, dass die Zugeständnisse nicht ein Flop oder Taktik der Regierung sind:(

LG Santafee
 
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