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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Guten Abend!

Widerspruchsbescheid (LWL) ist da - die Kostenübernahme für das dringend benötigte technische Hilfsmittel wird weiterhin abgelehnt!

Von den beiden bisher präferierten Gründen,

1.) die falsche Behauptung, ich sei nicht oft genug unterwegs, um überhaupt auf ein KFZ (in das die Verladehilfe für meinen Rollstuhl eingebaut werden soll) zwecks Teilhabe am Leben in der Gesellschaft angewiesen zu sein

und

2.) man käme nicht für die Kostenübernahme meiner 'unbegrenzten Sozialisierung' auf,

(---> eine geradezu diametral entgegengesetzte Begründung),

ist jetzt nur noch Punkt 1.) übergeblieben - den sie ohne Beweise dafür zu haben, stumpf weiterverfolgen.
Haben sie wohl selbst gemerkt, daß dieser Spagat zur brotlosen Kunst verkommt.

Ich lasse jetzt machen!
Werde berichten!


Und: Danke @Impf2010 ! :)



Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Tag,
hier ein Upgrade:

Klageerwiderung: Der beklagte #LWL beruft sich auf die im Ablehnungsbescheid/Widerspruchsbescheid genannten Gründe (beide + gegensätzlichen Gründe?) --> siehe oben #193, wird dabei aber nicht deutlich!

Auf mein Schreiben vom Anfang Juli 2022 mit der Aufforderung zur Klärung, ob ich nun zu viel oder zu wenig unterwegs sei, um meine Rechte zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft wahrzunehmen, erhielt ich bis heute keine Antwort.

--> Wie oft sind denn Nichtbehinderte außerhalb ihres 'Nahbereichs' im Bereich 'Gesellschaft' unterwegs? Das wäre dann auch meine Bezugsgröße - selbst dann, wenn ich kein Ehrenamt bekleide und auf Grund meiner unfallbedingten Schwerbehinderung und meines Alters nicht mehr berufstätig sein kann/bin.

Jedenfalls beantragt m.E. der sich selbst so darstellende 'Helfer der behinderten Menschen' (in Westfalen-Lippe) die Klageabweisung...


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

der LWV ist meines Wissens nach tatsächlich nur für "berufstätige" zuständig mit der Unterstützung von Hilfsmitteln. Gerne lasse ich mich aber korrigieren!

Ich habe mal nachgesehen:


Ich denke, diese Verladehilfe könnt Ihr Euch sicherlich leisten - zur Entlastung Deines Mannes - und den Kauf - NOTKAUF - lasst Ihr kostenmäßig in die Klage einlaufen. Dein Mann muss ja wohl dringend entlastet werden.

Weiterhin denke ich auch, dass Dir wegen der Genehmigung noch das aG fehlt. Hast Du daran gearbeitet gemäß meinen Vorschlägen, z. B. reguläre Wartungs/ Inspektionsrechnungen mit Nachweis, Verordnungen von Ärzten, etc.?

Dein Profil sagt aus: Arbeitsunfall. Demnach müsstest Du die Anträge bei Deiner BG zur Kostenübernahme stellen und Deine BG verklagen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ingrid,

hast Du mall das Thema "Pflegegrad" angegangen? Hier ermittelt der ehemalige MDK die Kostenübernahme KK ./. BG.

Wie ist hier bei Dir der Status

Deine KK wird ja auch keine Therapien übernehmen, welceh auf Deinen Versichertenstatus der BG läuft.

Dem entsprechend wenn DU mittlerweile eine EM Rente beziehst, ist auch nicht mehr das Integrationsarmt / LWV für Dich verantwortlich.

Somit aus meiner Sicht ein Thema zwischen Deiner KK und Deiner BG!
bau
Konzentriere Dich auch auf Deine relevanten und zuständigen Kostenträger und nicht auf "Nebenspielsbauplätze"

Viele Grüße

Kasnddra
 
Guten Morgen!

Ich kläre mal eben den Zuständigkeitsbereich der 'Eingliederungshilfe' mit dem Schwerpunkt 'soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft' im Zusammenhang mit meinem Antrag über 1.) die nicht zuständige Krankenkasse an 2.) den zuständigen 'LWL' mit Bezug auf meine 'Rechte' im Zusammenhang mit 'Mobilität':

Leistungen zur sozialen Teilhabe

1. Das Wichtigste in Kürze

Leistungen zur sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigte Teilhabe in den Lebensbereichen ermöglichen, für die es keine anderen Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation gibt, z.B. beim Wohnen, beim Einkaufen, bei Behördengängen und in der Freizeit. Für die Finanzierung der Leistungen können verschiedene Träger zuständig sein, z.B. der Unfallversicherungsträger, der Träger der Kinder und Jugendhilfe oder der Träger der Eingliederungshilfe.

2. Ziele der Leistungen zur sozialen Teilhabe

Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Diese sollen so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie möglich in einer eigenen Wohnung und ihrem Sozialraum leben können. Sozialraum ist ein Begriff aus der sozialen Arbeit. Gemeint ist damit das Lebensumfeld eines Menschen. Es sind die Orte, an denen ein Mensch z.B. die Freizeit verbringt, sich mit anderen trifft, arbeitet, einkaufen geht oder Behördenangelegenheiten erledigt.
Diese Leistungen sollen den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf in allen Bereichen abdecken, die noch nicht von anderen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erfasst sind. Sie sind also eine Art "Auffangleistungen" für alles, was in keine andere Kategorie passt.


--> Menschen mit Behinderung (incl. Rentner)! Nicht nur Menschen mit Behinderung, die berufstätig sind!
--> Und wir werden einen Deibel tun, irgendetwas Sauteures vorzufinanzieren - um die jahrelange Klage um diesen Betrag zu erweitern!



Das ist womöglich auch dem 'LWL' (Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe. Das Gute tun. Jobs beim LWL.) klar, aber erstmal stumpf verweigern und unendlich klagen lassen - mal sehen, wann die Behinderte aufgibt!

Mein 'Plan B': Niemals aufgeben!

Grüße von
Ingeborg!
 
@Ingeborg!

danke für Deine wichtigen Ausführungen.

Kennst Du das BSG Urteil B 9 V 23/98 R ?

Vielleicht hilft das ein wenig auch wenn der Gegenstand ein anderer ist

Gruß Impf
 
Hallo liebes forum,
ich habe mich schon lange nicht mehr gemeldet.Nach dem Tod meiner Frau bin ich in ein Loch gefallen und dort befinde ich mich immer noch.Ich habe ein großes Problem.Da ich öfters in Krankenhäuser muss und hier speziell ins Klinikum Ludwigshafen.
Die Bedürfnisse älterer (68) Schwerbehinderter (GdB 90 +g+b) werden nicht abgedeckt.Die Toiletten sind zu klein die Duschen ebenso.Ich möchte keinen Luxus sondern nur meine elementarsten Bedürfnisse abzudecken.Meine Frage wie komme ich andie Adressen geeigneter Krankenhäuser in meiner Region ( Ludwigshafen/Mannheim)
Ich bedanke mich im voraus.
MfG Beinmodel
 
Hallo Beinmodel,

aus meiner Sicht wäre es richtig, ein eigenes Thema zu eröffnen.

Du schreibst von baulichen Problemen, aber nicht von Deinem Problem.

Warum legst Du Wert auf Regionalität?

Welchen Fachbebereich betrifft Deine stationäre Versorgung?
Meine Frage wie komme ich andie Adressen geeigneter Krankenhäuser in meiner Region ( Ludwigshafen/Mannheim)

Welcher Fachberereich der Behandlung?

Die Bedürfnisse älterer (68) Schwerbehinderter (GdB 90 +g+b) werden nicht abgedeckt
Alter ist sicherlich nicht primär ein Bedürfniss!

Grundlage sollte sein, Deine Erkrankung und Basis GdB 90+g+b.

Hier ist natürlich auch zu berücksichtigen, wie sich Dein GdB 90+g+b zusammen setzt. Aus welchen Erkrankungen?

Viele Grüße


Kasandra
 
Guten Tag @forum,

während einer weiteren Begutachtung ergab sich ein möglicher - anderer - Gesichtspunkt zu unserem Problem 'Rollstuhlverladehilfe'.
Beide angesprochenen Leistungsträger (KK/LWL) verweigern bis heute ihre Kostenzusage; Klageverfahren...

Der Gutachter fragte mich, ob das dringend benötigte technische Hilfsmittel nicht auch zum Leistungskatalog der Pflegekasse gehören könnte. Meine Recherche, incl. SGB XI, ergab keinen klaren Anhalt für eine Leistungspflicht. Dabei (SGB XI) geht es m.E. um Hilfsmittel, die innerhalb des Wohnbereiches Verwendung finden. Vielleicht gibt es schon Erkenntnisse, die sich auf den Bereich 'Mobilität' beziehen und Hilfsmittel auch für den Außenbereich (draußen/Teilhabe) einbeziehen.

Hierzu habe ich das Urteil, das @Seenixe am 10.10.2022 eingestellt hat (LSG, 13.09.2022, Az.: L 16 KR 421/21, Selbstbestimmungsrecht von Rollstuhlfahrern) gelesen. Es geht dabei um eine Krankenkasse als Leistungsträger und es bezieht sich, weil im Urteilstext extra erwähnt, auf die 'Erschließung des Nahbereichs', die für uns aktuell ein entscheidendes Problem darstellt. Allerdings sei dem Wunsch- und Wahlrecht des Behinderten volle Wirkung zu verschaffen und viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Lebensumstände.

Evtl. gibt es einen denkbaren Weg zwischen den Sozialversicherungszweigen als Leistungsträger, den ich noch verfolgen könnte.
Hat jemand eine Idee?


Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Morgen!

Ich brauche wirklich dringend eine Antwort oder einen Hinweis, den ich recherchieren könnte. Danke für's Lesen!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo @Ingeborg!

mein Schwager ist auch Rollstuhlfahrer, für eine Antrag auf Kostenübernahme (Elektrorollstuhl) hatte die Krankenkasse geschrieben, das Sie alleinig hier verantwortlich sind und kein anderer Leistungsträger. Was sagt den Deine Kasse dazu? was steht den bei Dir im Ablehnungsbescheid?

Wir hatten hier im Antragsverfahren ein Schreiben vom MD-Bayern erhalten, im Hintergrund wurde ja ein Kurzgutachten erstellt, mein Schwager bekam daraufhin ein Schreiben des MD-Bayern zur Beratung für Hilfsmittel, weil das im Gesetz so verankert ist - Beratungspflicht. Das erstreckte sich aber nur förmlich mit dem Schreiben um dem Gesetz zu entsprechen. Erfolgt ist das nicht. Wir haben dann das Kurzgutachten eingesehen

Die Sozialleistungsträger haben doch eine Beratungspflicht, ich würde da förmlich anfragen. ....Fällt das alleinig in Ihre Zuständigkeit? z.b. Krankenkasse....

hier einen Link den ich gefunden habe Rollstuhlverladehilfen und Rollstuhltransport dort steht Eingliederungshilfen? Da sind auch Urteile hinterlegt

Ich weiß nicht, ob Dir das jetzt was hilft.

Viel Glück

vg beutlers
 
Hallo @beutlers,

danke sehr für Deine Antwort.

Mein 'Fall' ist kompliziert:

1.) Arbeitsunfall/-unfälle --> Unfallkasse hat mich entleistet.
2.) Krankenkasse angeschrieben und Antrag gestellt auf Kostenübernahme für eine Rollstuhlverladehilfe.
Abgelehnt, weil die KK nur für den 'Nahbereich' (das ist der Bewegungsradius, den ein Gehender zu Fuß zurücklegt) zuständig ist.
3.) Antrag an den LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) weitergeleitet, da der für das gesetzlich zugesicherte 'Recht auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft' zuständig ist. Also für den Lebensbereich im weiteren Umfeld im Rahmen der 'Mobilität'.
Siehe hierzu auch Art. 19 + 20 der UN-Menschenrechtskonvention: https://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3101/
4.) LWL lehnt die Kostenübernahme direkt ab mit den Behauptungen, ich hätte nicht nachweisen können, daß ich oft genug unterwegs sei und ergänzend, daß ich zu oft unterwegs sei... o_O hierbei meint man, daß man für meine 'unbegrenzte Sozialisierung' nicht die Kosten übernehmen werde. Schwachsinn? Ja!
5.) Beide vorgeschobenen Gründe sind rechtlich/gesetzlich nicht haltbar - kurz, es gibt diese angeblich von mir zu erfüllenden Voraussetzungen nicht.
6.) Trotzdem mußte ich Klage erheben, ich weiß also jetzt schon, daß die Beklagte Zeit gewinnt und ich auf der Strecke bleibe (bleiben soll).
7.) Ich wurde während einer Begutachtung gefragt, ob nicht die Pflegekasse für die Kostenübernahme zuständig sein könne. Hierzu gibt's eine Ausarbeitung des Bundesgesundheitsministeriums:

Wann kommt die Pflegekasse für die Kosten der Pflegehilfsmittel auf?​

... Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn das beantragte Pflegehilfsmittel dazu beiträgt, die Pflege zu erleichtern und Beschwerden zu lindern, oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. *) Zudem darf keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse bestehen. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen gibt eine Orientierung, welche Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt beziehungsweise leihweise überlassen werden...
*) KK hatte ja bereits abgelehnt, weil sie sich als nicht verpflichtet/zuständig sah.

Bin mir aber eben nicht sicher, ob sich die Umschreibung auch auf den Außenbereich bezieht, weil's bei Pflegehilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln überwiegend um die Unterstützung im Wohnumfeld geht.

Aber Dein Hinweis auf die Beratungsverpflichtung ist gut, vergesse ich im Kampfgetümmel immer wieder.


Grüße von
Ingeborg!
 
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