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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Guten Abend!

In diesem unendlichen Verfahren soll ich mich (in diesem Jahr) einer weiteren Begutachtung stellen.

Wer kennt Herrn Dr. Tilman Kaupper, Prosper-Hospital in Recklinghausen, und kann mir von seinen Erfahrungen berichten?


Danke schon 'mal und

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo @HWS-Schaden,

ja, habe ich - und ich bin erschüttert! Die www-Suche erbrachte ähnliche Ergebnisse...

Immer der gleiche Mist! Bin aber jetzt gewarnt...

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

solche Medizyniker gibt es reichlich - leider lassen die Gerichte usw. dies immer noch zu oder arbeiten gar mit ihnen zusammen.
Ließ mal meinen Beitrag "offener Brief" im Link kannst viele Deiner Rechtsbeschwerden wieder finden.

Das Problem kein Politiker - bis auf wenige der Linkspartei - will Antworten.
In Bayern gibt es keine Politiker die sich wirklich für den Bürger interessieren - meine Erfahrungen.
 
N'Abend!

Bisher keine Antwort # 150 - wg. Corinna!
Dies Herzchen läßt sich wirklich für alles ge- und mißbrauchen...

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo @HWS-Schaden ,

es geht um meine Dienstaufsichtbeschwerde, die jetzt auch schon über vier Monate alt ist - ohne erkennbare Antwort (Begründung vor über einem Monat: C****a).

Das widerwärtige Verfahren zur Anerkennung meiner Schwerbehinderung mit Merkzeichen befindet sich im sechzehnten Jahr, weil die Verwaltung sich verzweifelt an die Vorgaben ihres Beratungsarztes hält, dem es m.E. nur noch um's 'Gesichtwahren' geht. Dabei vergreift er sich wiederholt in der Wortwahl...

Landesbehindertenbeauftragte: Hat jemand Erfahrung?

Das zuständige Sozialgericht hat mir kürzlich wieder einmal einen der m.E. ü******n Gutachter auf's Auge gedrückt - man wird doch einen Großschadensfall vom Schlitten kriegen.

Danke für den Zuspruch!

Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg

Landesbehindertenbeauftragte/n ja, aber anderes Bundesland.
Habe erst geschrieben und dann telefoniert und freundliche Auskunft bekommen.

LG
 
Guten Morgen!

Das System war nicht untätig ...

Der Gutachter meint, es sei von essenzieller Bedeutung, daß ich mich ohne Begleiter seiner Begutachtung stelle.
Nun gibt es bereits Urteile, die das Gegenteil für rechtens halten - siehe Beschluss des OLG Hamm vom 03. Februar 2015-II-14 UF 135/14.

Nun schreibt mir das örtliche Sozialgericht zu meiner Anmerkung in Sachen Rechtslage, daß ich nicht bereit sei, die Untersuchung zu den Bedingungen des Sachverständigen durchzuführen. Daher wurde der GA bebeten, die Akten an einen anderen (Spezialisten ...) zurückzuschicken.

Wenn ein Gutachter keine Zeugen duldet, hat er immer seine Gründe ...! Oder?
Und wer seine Rechte kennt, stellt eigene Bedingungen.


Grüße von
Ingeborg!
 
Hi Ingeborg,

na das Gericht konnte Dir ja leider nicht schreiben das es nach § 106 SGG den falschen Gutachter
ausgewählt hatte, welcher die geltenden Gesetze nicht beachtet.....
dann muss jetzt ein neuer Beschluss nach § 106 SGG gestellt werden und er alte aufgehoben werden !
Achtung Frist zum Widerspruch nur 14 Tage !

oder war der Staatsanwalt zwischenzeitlich bei diesem Gutachter ?

Gruß Impf
 
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