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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Hallo und guten Abend!

Danke!

Bin noch zu aufgeregt, um alles ordentlich zu beschreiben!
Es ging mir immer nur um's behindertengerechte Parken - selbst das ist in diesem Land nicht mehr möglich!
Die Auflagen, die mir gemacht wurden/werden, sind zu oft nicht mit dem SGB IX nicht in Einklang zu bringen.

Und nein: Ich bin nicht amputiert oder gelähmt.
Nach dem SGB IX ist das auch nicht erforderlich für eine Anerkennung - ausschließlich die Auswirkungen auf meine Gesundheit/Gehfähigkeit sind zu bewerten! Dies aber auch nur, wenn der versorgungsärztliche Beratungsarzt die 'anderen' (nicht amputiert oder gelähmt) Behinderungen als ebenso einschränkend anerkennt. Das wird er in meinem Fall natürlich nicht tun, dann würde er ja sein 'Gesicht verlieren'!

Und ja: Der Beratungsarzt ist gelernter Zahnarzt! Habe ihn gegooglet und finde ihn namentlich aufgeführt als Referenten für ein 'Gutachtenseminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes' im Jahr 2019 u.a. zu einem Thema, das mit 'künstlerisch freischaffende und phantasievolle Rechnungslegung' beschrieben wird... (fand ich nun ausnahmsweise 'mal erheiternd)!

Und falls der Genannte oder seine Mitstreiter meine Geschichte zur Schwerbehinderung hier verfolgen: Karma!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg!,

soweit ich weiß, unterscheiden sich die Regelungen zum Parkschein bei den Bundesländern.
Wenn du das auch so siehst, dass das eine wichtige Information ist, dann gib sie uns.
Ich versuch dann nochmal alles zu lesen und die Bestimmungen nachzulesen.

Dies
Und ja: Der Beratungsarzt ist gelernter Zahnarzt! Habe ihn gegooglet und finde ihn namentlich aufgeführt als Referenten für ein 'Gutachtenseminar für Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes' im Jahr 2019 u.a. zu einem Thema, das mit 'künstlerisch freischaffende und phantasievolle Rechnungslegung' beschrieben wird...
verstehe ich noch nicht als Beleg, dass der Arzt, der dein Gutachter war, ein Zahnarzt ist und dass auch nicht dafür, dass er keinen anderen Facharzttitel hat.

LG
 
Hallo Ingeborg!,

ich habe mich inzwischen durch den Thread gelesen von Anfang bis S. 9, weiter bin ich noch nicht.

Korrigier mich, wenn etwas falsch ist.
- Es gibt in der Sache Versorgungsamt (VA) 2 Klageverfahren.
- Ein Verfahren läuft wegen nicht anerkannter SchwB.
- Ein Verfahren läuft wegen nicht zuerkanntem Ausweis für Parkerleichterungen (NRW).
- Es wird bestritten, dass eine medizinische Indikation für eine Rollstuhlbenutzung vorliegt.

Stimmt das soweit noch?

LG
 
Guten Morgen @HWS-Schaden ! Danke für Deine Mühe!

Ja, stimmt!

Hatte mich gerade wieder eingearbeitet um mich gegen die (falschen) Vorhaltungen der Verwaltung zu äußern - und nun ist das Sozialgericht... (schon) tätig geworden: weitere Gutachten...!

Grüße von
Ingeborg!
 
Auf ein Neues!

Guten Tag!

Alle Gutachter haben ihren Auftrag zurückgegeben - zuviel Arbeit!

Nun muß der Beratungsarzt der Beklagten wieder allein versuchen, mich aus dem Rollstuhl zu kicken!
Seiner Ansicht nach könnte ich meinen Rollstuhl wie jeder andere benutzen, medizinisch notwendig sei es nicht (meint er ganz allein!).

Hiergegen hatte ich meine Einwände gerichtet, schließlich sind Rollstuhlfahrer nicht aus Hobbygründen auf 4 Rädern unterwegs - immer mit Begleitung, die ich im Übrigen auch nicht brauchte... (meint er auch in dieser Hinsicht ganz allein!)!

Bin z.Zt. mit einem GdB von 70 und mit dem Merkzeichen 'G' großzügig bedacht worden (meint ebenfalls der Genannte - ganz allein!)

Nach den Bestimmungen mußte ich zusatzlich noch ein Herzleiden oder eine Atemfunktionsstörung nachweisen, um die großzügige Gabe überhaupt irgendwie in die Form eines Nachteilsausgleiches zu bringen. Konnte ich! Bin sehr schnell atemlos bei geringster Anstrengung.

Nun meint der Retter seiner Behörde, daß ich aufgrund meiner orthopädischen Einschränkungen (die ich angäbe ...- neben den echten Fachärzten) gar nicht in die Situation der attestierten Atmungseinschränkung (habe Asthma!) geraten könne!

Meine orthopädischen Einschränkungen erkennt er übrigens auch nicht voll an - wie's ihm auskommt! Siehe Rollstuhl fahren als Hobby.

Schreibt mir mal was dazu, ich möchte im Schriftwechsel mit dem/über das Sozialgericht meiner Höflichkeit weiterhin die Krone aufsetzen! Das Gesamtverfahren befindet sich inzwischen im 15. Jahr...


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg

Meine Fragen im Febr. zielten darauf ab, dass es festgelegte Indikationen für die Rollstuhlbenutzung gibt.
Ich vermute, du hast diese bereits recherchiert?

LG
 
Ja, habe ich @HWS-Schaden !

Teilhabe am Leben in der Gesellschaft!

Zitat: https://sorgrollstuhltechnik.de/wp-...eitfaden-zur-Rollstuhlversorgung-2016_web.pdf

3. Die Berücksichtigung der sozialen und psychischen Situation des Betroffenen (Beruf, Hobbys, Familie, Motivation).
Wesentlich wichtiger als die Diagnose sind für uns als Hersteller von Rollstühlen die individuellen Lebensumstände eines Betroffenen, seine Aktivitäten im täglichen Leben und die vorhandenen oder die auszugleichenden Funktionen. Weil jeder Mensch anders ist, jede Behinderung anders ausgeprägt ist, die Funktionsfähigkeiten, die persönlichen Umstände und Lebenssituationen individuell verschieden sind, ist kein Hilfsmittel wie das andere.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, § 2, Abs. 1 wird definiert, wann ein Mensch als behindert gilt. Demnach ist ein Mensch dann behindert, wenn „seine körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeit oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und deshalb die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt“ ist. Folgt aus diesen Defiziten eine Beeinträchtigung der Teilhabe an einem oder mehreren Lebensbereichen, liegt per Definitionem eine Behinderung vor. Um diese Beeinträchtigungen der Teilhabe zu mindern, auszugleichen oder aufzuheben, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, geeignete Hilfsmittel bereitzustellen. Durch den §33 im SGB V haben behinderte Menschen einen gesetzlich versicherten Anspruch auf solche Leistungen.

Eine Versorgung mit einem Rollstuhl ist immer eine Handlung für den Betroffenen und gegen die Behinderung
. Sie ist eine dynamische, vorausschauende, nachhaltige Therapieentscheidung ganz im Sinne des SGB IX mit klaren Perspektiven:
• Abwendung, Beseitigung oder Minderung der Behinderung,
• Verhütung ihrer Verschlimmerung oder Milderung ihre Folgen,
• Zuwachs der Autonomie des Betroffenen,
• aktive Integration in sein soziales Umfeld,
• Steigerung der Lebensqualität,
• Verringerung von Folge- oder Kolateralschäden.

Vor diesem Hintergrund kann dann getrost unterstellt werden, dass jede Komponente einer Versorgung zweckmäßig ist und ausreichend dafür, die vom SGB IX geforderte Integration zu erreichen. Das „Maß des Notwendigen überschreiten“ kann sie aber nicht, weil es ein „Zuviel an Integration“ nicht geben kann. Jede gegenteilige Debatte würde auf eine Ausgrenzung hinauslaufen, statt die „Not-wendende“ Inklusion zu unterstützen.



Mir wurde bereits vor Jahren meine Rollstuhlpflichtigkeit fachärztlich attestiert.
Alleine diese Verwaltung sträubt sich, dies anzuerkennen. Weiß der Teufel...

Der selbe Beratungsarzt fand, daß ein Muskelschwund meine Gehbehinderung beweisen könnte - habe ich mit Facharztbericht/en nachgewiesen! Seit dem: kein Wort mehr davon - einfach ignoriert! Andere gesundheitliche Einschränkungen mit Auswirkungen auf die Gehfähigkeit werden ebenfalls nicht beachtet - Stichwort: gegenseitige Auswirkungen...

Das Verfahren gleicht inzwischen einer brotlosen Groteske, es geht wohl nur noch um's Gesichtwahren.


Grüße von
Ingeborg!
 
Danke!

Habe meine Gegendarstellung ergänzt - mal sehen, ob's jemand versteht! Oder verstehen will...
Werde berichten!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Du hast einen Rolli verordnet bekommen. Dies ist er erste Nachweis zur Notwendigkeit.

Da Rollis auch technisch gewartet und überprüft werden müssen - sowie z. B. mal eine neue Bereifung notwendig ist, bekommst Du doch
sicherlich immer Verordnungen von Deinem Arzt - da mit Dein betreuendes Sanitätshaus mit der KK abrechnen kann.

Somit hast Du doch über die Verfahrenslänge von 15 Jahren einen konstanten Nachweis.

Ich finde dies ist ein sehr kräftiges Argument!

Viele Grüße

Kasandra
 
Guten Tag!

Kann der/ein Beratungsarzt einer Behörde, der sich seit Jahren ausschließlich mit der Ablehnung der vollen Anerkennung meiner Schwerbehinderung beschäftigt und in einer seiner abstrakten Stellungnahmen behauptet, ich könne, wie jeder andere auch, einen Rollstuhl benutzen - dies sei jedoch aus medizinischen Gründen nicht erforderlich -, wie ein Sachverständiger gesehen werden?
Verweigert werden: mindestens GdB 80/aG/B.

Hintergrund: Ich will den schriftlichen Beweis für diese widerliche Unterstellung haben!
(Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ist gegeben, wenn durch öffentlich-rechtliches Handeln eine Ungleichbehandlung von vergleichbaren Personengruppen vorliegt, die willkürlich und daher nicht gerechtfertigt ist!
Zitat ‚Antidiskriminierungsstelle‘ des Bundes)

Er schreibt zwar keine Gutachten über mich, aber die Wirkung seiner unendlichen und immer einseitig ausgerichteten Stellungnahmen, die im Übrigen von der beklagten Behörde unreflektiert übernommen werden, ist jedoch die gleiche. Als Ferndiagnostiker ignoriert er alle Beweise, auch von ihm selbst geforderte Nachweise/Atteste, wenn sie passgenau meinen Antrag unterstützen.

Befinde mich im SG-Klageverfahren, also fände ich § 397 (1) ZPO i.V.m. § 402 ZPO und § 411 (3) ZPO - ... Das Gericht kann auch eine schriftliche Erläuterung oder Ergänzung des Gutachtens anordnen ... - passend.

Danke im Voraus!

Grüße von
Ingeborg!

Vielleicht im Namen aller 'Hobbyrollstuhlfahrer'!? :rolleyes:
 
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