Ingeborg!
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Guten Abend!
Ich such(t)e hierzu die rechtliche Grundlage, zumal alle Behinderten, die einen Antrag auf Anerkennung stellen, seit ewigen Zeiten den Rat bekommen, alle gesundheitlichen Ausfälle aus eigener Sicht aufzulisten:
Zitat:
Meine Frage:
Gibt es eine sichere Vorgabe dafür, daß die persönlichen Ausführungen des/der Behinderten zu den täglichen Beeinträchtigungen durch Krankheit und/oder Unfallfolgen irgendeinen Wert für das Verfahren nach dem Schwerbehinderten(un)recht haben - und damit ggf. in die Entscheidungsfindung einfließen müssen?
Und wenn, wo finde ich diese?
Grüße von
Ingeborg!
Ich such(t)e hierzu die rechtliche Grundlage, zumal alle Behinderten, die einen Antrag auf Anerkennung stellen, seit ewigen Zeiten den Rat bekommen, alle gesundheitlichen Ausfälle aus eigener Sicht aufzulisten:
Zitat:
Meine Frage:
Gibt es eine sichere Vorgabe dafür, daß die persönlichen Ausführungen des/der Behinderten zu den täglichen Beeinträchtigungen durch Krankheit und/oder Unfallfolgen irgendeinen Wert für das Verfahren nach dem Schwerbehinderten(un)recht haben - und damit ggf. in die Entscheidungsfindung einfließen müssen?
Und wenn, wo finde ich diese?
Grüße von
Ingeborg!
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