Guten Morgen, @Freunde des Ur-Deutschen Sozialversicherungssystems!
Heute erhielt ich die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Rollstuhlverladehilfe.
Der 2. ablehnende Träger ist das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe in Münster.
4 Seiten Erklärung zu meinen Rechten, die sich teils erheblich widersprechen..., eins ist aber ganz sicher: Ablehnung der Kostenübernahme.
Weil ich es wage (Teilhabe am Leben in des Gesellschaft und ähnliche unverschämte Wünsche in Umsetzung zur Tat...), mich auch über meinen Basisbereich (rund um's Haus?) hinaus im Rollstuhl zu bewegen, leitete die Krankenkasse meinen Antrag wg. Nichtzuständigkeit an den Inklusionsträger weiter. Daß mein Ehemann (schwer Lumbago/bds. Coxarthrose/72 Jahre alt) auch im Nahbereich meinen Rollstuhl ab- und aufladen muß (steht immer hinten im PKW), ist nicht relevant - für unser individuelles Wohnumfeld sei man nicht zuständig. Mit der Versorgung durch einen Rollstuhl sei die TK ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen. Widerspruch sei beim LWL einzureichen, die lange Dauer eines solchen Verfahrens sei der KK bekannt... (also in diesem Sommer zuhause bleiben???).
Der LWL begründet seine Ablehnung damit, daß die KK (TK) bereits sichergestellt habe, daß ich im Rahmen des Basisausgleichs im Nahbereich/Wohnumfeld das Grundbedürfnis 'Gehen' ausgeglichen habe (das entspräche Entfernungen, die ein Gesunder noch zu Fuß zurücklegen könne). Ich hätte Gehhilfen und einen Rollstuhl als Sicherstellung für den Basisausgleich.
--> Deshalb käme eine Übernahme der Kosten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gem. § 33 SGB V durch die TK nicht in Betracht.
(M.E. müßte ich aber erst 'mal im Rollstuhl sitzen - 'draußen' niemals ohne Rollstuhl -, der für mich allein, ohne Hilfe, unerreichbar ist!).
Da aber die Krankenkasse ihre Zuständigkeit bereits verneint habe, kann?/könnte das LWL-Inklusionsamt aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zuständig sein... (m.E. ist das falsch).
Für die KK bewege ich mich zu weit weg vom Wohnumfeld, für den LWL hätte ich zudem nicht angegeben, wie oft ich mich weiter weg bewege (die Anzahl? sollte ich konkret/genau für die Zukunft... mitteilen), da die Kosten für eine unbegrenzte Solidarisierung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht übernommen würden - außerdem wüßte man dort nicht, welche Art Rollstuhl ich benutze (es wurde nicht danach gefragt).
Gleichzeitig heißt es in dem Schreiben:
'Das Hilfsmittel muß den Zweck der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben. Das bedeutet, daß das begehrte Hilfsmittel erforderlich und geeignet sein muß, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Erforderlch wäre ein Rollstuhlverladesystem für Sie, wenn Ihre individuellen und angemessenen Teilhabeziele ohne das beantragte Hilfsmittel nicht erreichbar sind.'
Die Erleichterung mittels Hilfsmittel wäre nachvollziehbar, es wäre jedoch nicht ersichtlich, daß meine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung gefährdet sei, wenn das begehrte Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt wird.
--> Habe ich mehr als deutlich gemacht - wurde total ignoriert! Mein Ehemann hat mir bereits zu verstehen gegeben, daß es 'so' nicht mehr weitergehen kann/wird! Wird vom LWL nicht 'mal in einem Nebensatz zur Kenntnis genommen, daß ich ohne die technische Hilfe an gar keinem Leben 'draußen' mehr teilhaben können werde..., obwohl sie es wissen!
Ich empfinde die genannten Ablehnungsgründe als diskriminierend - wenn nicht als bewußt verletzend und verhöhnend.
Ich solle doch einen Elektrorollstuhl bei der Krankenkasse beantragen (ist wohl noch schwerer und müßte, nach dem Kauf eines dann viel größeren PKWs, auch ab- und aufgeladen werden...), das Hilfsmittel ermögliche mir dann eine höhere Flexibilität, da es eigenständig genutzt werden könne!?
Außerdem gäbe es in unserer Gemeinde die Möglichkeit, den 'Bürgerbus' zu nutzen, dessen Haltestelle ich barrierefreie mit dem Elektro-Rollstuhl erreichen könne... (der mich dann auch weiter weg fährt, um Freunde und Bekannte zu besuchen?).
Manchmal kann ich nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte!
Deshalb hier im Forum - weil es immer Mitstreiter gibt, die einen Rat für mich haben!
Danke im Voraus für Formulierungshilfen beim Widerspruch.
(Gibt es hier evtl. das Recht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, da beide Leistungsträger nur ablehnen wollen, ohne daß es zu einer sinnvollen Auskunft/Beratung/Aufklärung kommt?
Ist noch der 2. beteiligte (weil zuständigkeitshalber? weitergeleitet) Leistungsträger im Rahmen der Genehmigungsfiktion zur Leistung verpflichtet, wenn eine Krankenkasse sich für nicht zuständig hält? Finde nichts mehr über diese konkrete Konstellation im www).
Grüße von
Ingeborg!