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Rollstuhlfahrer ist nicht schwerbehindert...?

Mein LSG 3`ter Senat muss auch gerade den med. Sachverständigen fragen, ob er ggf. einen "Zaungast" bei der Psych.
Begutachtung duldet.
Ich habe geschrieben an das LSG - wenn er nichts zu verbergen hat, kann ein unabhängiger Zaungast - kein Angehöriger -
ohne Probleme mitkommen.
Bei Verwandten ist das oft schwierig.
 
Guten Tag @forum,

eine ernstgemeinte Frage:

Warum ist es für das Wirtschaftsunternehmen Deutschland so wichtig, mit allen Mitteln zu verhindern, daß ein schwerbehinderter Rollstuhlfahrer (ich) das 'aG' bekommt, um rollstuhlgerecht parken zu können (dürfen ...!)?

An möglichen Kosten (welche?) kann's nicht liegen - weil, Geld ist doch im Überfluß da, im besten Deutschland überhaupt und so ..., oder!?

Befinde mich aktuell im sechzehnten Jahr nach Antragstellung und die Schwerbehindertenangelegenheit füllt so viele Ordner, daß ich ein Büro anmieten sollte.


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,,

man will einfach die "Personenzahl" klein halten.

Nach meiner Ansicht bringt es nichts dafür über 16 Jahre zu kämpfen.
Besser wäre gewesen immer wieder einen Verschlimmerungsantrag zu stellen.

Vielleicht hilft Dir folgendes weiter aus den genannten Urteilen.


An der grundsätzlichen Rechtslage für die Zuerkennung der Voraussetzungen für das Merkzeichen aG hat sich durch das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (juris: UNBehRÜbk) nichts geändert. Allerdings kann die Konvention als Auslegungshilfe orientierend herangezogen werden (vgl BVerfG vom 23.3.2011 - 2 BvR 882/09 = BVerfGE 128, 282 = BGBl I 2011, 841 und BSG vom 24.5.2012 - B 9 V 2/11 R = BSGE 111, 79 = SozR 4-3520 § 7 Nr 1).

Alles Gute

Gruß
Anja
 
hallo ingeborg,

meine Meinung nach:

du bist doch ein BG-Fall oder?

Falls ja, hat die BG vermutlich kein Interesse daran, dass dir das Versorgungsamt das anerkennt bzw. das Gericht.

Lg. Rolandi
 
Guten Tag und danke für Eure Antworten.

@Anja123 - Mit den Urteilen kann ich nicht so viel anfangen, ich bin dermaßen überlastet, daß ich die Erkenntnisse daraus nicht mehr um so viele Ecken einflechten kann.

Aber @Rolandi s Überlegung kommt der 'Sache' wahrscheinlich sehr nahe.


Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Tag!

Es nimmt kein Ende... im besten D, das es je gab.

Nachdem mein Mann wg. eigener gesundheitlicher Einschränkungen meinen Rollstuhl nur noch unter heftigen Schmerzen aus dem PKW heben und wieder zurücksetzen kann, riet uns unser Orthopäde zu einer Verladehilfe (incl. Attest!). Das war im Januar dieses Jahres.

Der Antrag an meine Krankenkasse (die BG hatte mich vor einigen Jahren unter Mithilfe eines hier bekannten Gutachters und des LSG NRW entleistet), wurde schnell an den Landschaftsverband/LWL* weitergeleitet, da ich es immer noch wage, mich in einem uns genehmen Radius - weiter weg vom engsten Lebensumfeld - zu bewegen. Das nennt sich 'Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft' und soll mir eigentlich nach den Worten der Bestimmungen auch zustehen.

* Der LWL setzt sich für Inklusion ein. Also dafür, dass Menschen mit Behinderungen so leben können wie Menschen ohne Behinderungen. Dazu gehört es, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Die verschiedenen Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe sollen dabei helfen.
(Selbstdarstellung des LWL im www)

Habe also den umfangreichen Antrag ausgefüllt, einige Atteste, Gutachten usw. beigefügt und m.E. unsere Situation ausreichend erklärt.

Heute fragte ich tel. nach, wie's weitergeht...
Antwort: Brief ist unterwegs, ich müsse noch mitteilen, wohin ich mich mittels PKW incl. Rollstuhl (seit 2007 fest) fahren lasse und wohin ich mich auch in der Zukunft hinbringen lassen will...
Ob ich in einem Verein sei, wo/wie ich meine Zeit verbringe (geht das überhaupt jemanden etwas an?) - usw.

Fühle mich gerade sehr wütend, weil in diesem Land, das für jeden, der hierher kommt, alle Sozialkassen weit öffnet - ich bekomme nicht einmal das 'aG', weil eine Behörde ihr Gesicht wahren will.
Und weil wir so blöd waren und unsere Angehörigen über ein 1/4 Jahrhundert schwerstgepflegt haben und ich dabei 3 folgenreiche Arbeitsunfälle erlitten habe...!

Sobald ich das schriftlich hier habe, möchte ich die Sache überprüfen lassen - von jemandem, dem ein Behördenvorgang nicht so wichtig ist, wie der behinderte Mensch, der gerade verbürokratiert wird.
--> An wen könnte ich mich wenden?

(Mir fällt noch der einstweilige Rechtsschutz durch ein Sozialgericht ein, wenn's überhaupt nicht weitergeht und die Fragen zu impertinent werden.)

Kennt jemand aus diesem Forum solche Zeitschinderei und wie könnte ich jetzt weiterkommen?
Es steht sonst zu befürchten, daß ich vorerst nicht mehr herauskomme.
Gilt noch die Genehmigungsfiktion für den 2. eingebundenen Kostenträger?
Die Informationen zu dieser einstmals übersichtlichen Regelung sind inzwischen mehr als verwirrend.


Grüße von
Ingeborg!


(Alles ein bisschen durcheinander? Ich könnte schreien vor Wut!)
 
Hallo Ingeborg,

hier eine Hilfe für kleines Geld:


Vielleicht hilft dies ja schon.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassi!

Das Hilfsmittel geht leider nicht.
Wir brauchen einen eingebauten Bügel, der den Rollstuhl mit AKKU heben und in den PKW schwenken kann.

Seit Januar laufen wir da hinterher und der Autoschrauber meldet sich auch nicht mehr wg. des Kostenvoranschlages, der einfach fehlt, um einen Antrag vollständig zu stellen. Bringt wohl nicht genug Geld - anders ist es kaum zu verstehen.

Anderes Problem: Mein AKKU meldet mit seit Jahresanfang, daß die Kapazität erschöpft sei. Ersatzteil bestellt, Kostenübernahme geklärt. Nachfrage im März: Es gibt z.Zt. keinen Ersatz, frühestens im April - aber nicht sicher. Und das bei einem Preis von über EURO 800,--.

Grüße von
Ingeborg!
 
Liebe @Ingeborg! , die Akkus für Rollstühle sind zur Zeit schwer zu bekommen, mir ist auch eine Frau bekannt, deren Rollstuhl wegen des fehlenden Teils nicht ausgeliefert werden konnte.
Meine Daumen sind gedrückt, dass Du im April einen neuen bekommst.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Guten Morgen, @Freunde des Ur-Deutschen Sozialversicherungssystems!

Heute erhielt ich die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Rollstuhlverladehilfe.

Der 2. ablehnende Träger ist das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe in Münster.
4 Seiten Erklärung zu meinen Rechten, die sich teils erheblich widersprechen..., eins ist aber ganz sicher: Ablehnung der Kostenübernahme.

Weil ich es wage (Teilhabe am Leben in des Gesellschaft und ähnliche unverschämte Wünsche in Umsetzung zur Tat...), mich auch über meinen Basisbereich (rund um's Haus?) hinaus im Rollstuhl zu bewegen, leitete die Krankenkasse meinen Antrag wg. Nichtzuständigkeit an den Inklusionsträger weiter. Daß mein Ehemann (schwer Lumbago/bds. Coxarthrose/72 Jahre alt) auch im Nahbereich meinen Rollstuhl ab- und aufladen muß (steht immer hinten im PKW), ist nicht relevant - für unser individuelles Wohnumfeld sei man nicht zuständig. Mit der Versorgung durch einen Rollstuhl sei die TK ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen. Widerspruch sei beim LWL einzureichen, die lange Dauer eines solchen Verfahrens sei der KK bekannt... (also in diesem Sommer zuhause bleiben???).

Der LWL begründet seine Ablehnung damit, daß die KK (TK) bereits sichergestellt habe, daß ich im Rahmen des Basisausgleichs im Nahbereich/Wohnumfeld das Grundbedürfnis 'Gehen' ausgeglichen habe (das entspräche Entfernungen, die ein Gesunder noch zu Fuß zurücklegen könne). Ich hätte Gehhilfen und einen Rollstuhl als Sicherstellung für den Basisausgleich.

--> Deshalb käme eine Übernahme der Kosten im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gem. § 33 SGB V durch die TK nicht in Betracht.
(M.E. müßte ich aber erst 'mal im Rollstuhl sitzen - 'draußen' niemals ohne Rollstuhl -, der für mich allein, ohne Hilfe, unerreichbar ist!).

Da aber die Krankenkasse ihre Zuständigkeit bereits verneint habe, kann?/könnte das LWL-Inklusionsamt aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zuständig sein... (m.E. ist das falsch).

Für die KK bewege ich mich zu weit weg vom Wohnumfeld, für den LWL hätte ich zudem nicht angegeben, wie oft ich mich weiter weg bewege (die Anzahl? sollte ich konkret/genau für die Zukunft... mitteilen), da die Kosten für eine unbegrenzte Solidarisierung im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nicht übernommen würden - außerdem wüßte man dort nicht, welche Art Rollstuhl ich benutze (es wurde nicht danach gefragt).

Gleichzeitig heißt es in dem Schreiben:
'Das Hilfsmittel muß den Zweck der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben. Das bedeutet, daß das begehrte Hilfsmittel erforderlich und geeignet sein muß, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Erforderlch wäre ein Rollstuhlverladesystem für Sie, wenn Ihre individuellen und angemessenen Teilhabeziele ohne das beantragte Hilfsmittel nicht erreichbar sind.'

Die Erleichterung mittels Hilfsmittel wäre nachvollziehbar, es wäre jedoch nicht ersichtlich, daß meine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung gefährdet sei, wenn das begehrte Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt wird.

--> Habe ich mehr als deutlich gemacht - wurde total ignoriert! Mein Ehemann hat mir bereits zu verstehen gegeben, daß es 'so' nicht mehr weitergehen kann/wird! Wird vom LWL nicht 'mal in einem Nebensatz zur Kenntnis genommen, daß ich ohne die technische Hilfe an gar keinem Leben 'draußen' mehr teilhaben können werde..., obwohl sie es wissen!

Ich empfinde die genannten Ablehnungsgründe als diskriminierend - wenn nicht als bewußt verletzend und verhöhnend.


Ich solle doch einen Elektrorollstuhl bei der Krankenkasse beantragen (ist wohl noch schwerer und müßte, nach dem Kauf eines dann viel größeren PKWs, auch ab- und aufgeladen werden...), das Hilfsmittel ermögliche mir dann eine höhere Flexibilität, da es eigenständig genutzt werden könne!?
Außerdem gäbe es in unserer Gemeinde die Möglichkeit, den 'Bürgerbus' zu nutzen, dessen Haltestelle ich barrierefreie mit dem Elektro-Rollstuhl erreichen könne... (der mich dann auch weiter weg fährt, um Freunde und Bekannte zu besuchen?).

Manchmal kann ich nicht soviel essen, wie ich kotzen möchte!
Deshalb hier im Forum - weil es immer Mitstreiter gibt, die einen Rat für mich haben!

Danke im Voraus für Formulierungshilfen beim Widerspruch.


(Gibt es hier evtl. das Recht auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, da beide Leistungsträger nur ablehnen wollen, ohne daß es zu einer sinnvollen Auskunft/Beratung/Aufklärung kommt?

Ist noch der 2. beteiligte (weil zuständigkeitshalber? weitergeleitet) Leistungsträger im Rahmen der Genehmigungsfiktion zur Leistung verpflichtet, wenn eine Krankenkasse sich für nicht zuständig hält? Finde nichts mehr über diese konkrete Konstellation im www).



Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

So eine...

Was mir dazu einfällt: kurze Zusammenfassung inkl. Ablehnungsschreiben an den Schwerbehindertenbeauftragten deiner Stadt, deines Bundeslandes und die (über-) örtliche Presse.

Manchmal muss man sich seine Meinung auch BILDen.


Ich wünsche dir viel Erfolg!

Rudinchen
 
Hallo Ingeborg!,

die Ablehnungsgründe sind diskriminierend. Das ist nicht nur deine Empfindung.
Hast du einen Kontakt zu deinem Landesbehindertenverband, der Landesbehindertenvertretung? (ist Bundesland-unterschiedlich) … oder ist das das LWL … ich steige wegen der Bundesland-Unterschiede nicht ganz durch, wer LWL ist.

WS-Formulierung und Unterstützung … ich kann mal gucken, was geht. Schreib ne PN, ja?

LG
 
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