Crusader24a
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- Registriert seit
- 27 Juli 2014
- Beiträge
- 10
Hallo zusammen,
kurze Vorstellung. Ich heiße Dirk, 47 Jahre alt und wohne im Großraum Düsseldorf.
Ich hatte im Februar einen unverschuldeten Rollerunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen.
Durch meine Vollbremsung bin ich gestürzt und habe mir dabei eine dislozierte Tibiakopfmehrfachfraktur links zugezogen.
War ja froh das ich nicht gegen das Auto geprallt bin, sondern geschickt daran vorbei rutschte.
War dann 3 Wochen in der BgU Duisburg, wo ich auch sehr gut versorgt wurde.
Derzeit bin ich noch Au krankgeschrieben. Habe die erste Wiedereingliederung abbrechen müssen, da noch zu starke Schmerzen vorhanden sind.
Das ganze liegt bei meinem RA.
Gegnerische Versicherung hat bereits einen Schmerzensgeldvorschuss und den Schaden an meinem Rollerunfall beglichen.
Die Bg zahlt auch fleißig Verletztengeld.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe noch eine private Bu Versicherung und würde die gerne in Anspruch nehmen.
Ich weiß mittlerweile das ich diese Versicherung erst nach 6 Monaten in Anspruch nehmen kann, aber kann ich die überhaupt in Anspruch nehmen oder währe das Vorteilsnahme weil ich dann im Endeffekt mehr Geld bekomme als wie ich vorher bekommen habe?
Ausserdem lässt mein Anwalt das Verfahren derzeit ruhen, weil er den Endbericht des Arztes
braucht.
Ist das korrekt?
Für eure Antworten bedanke ich mich schönen im Voraus.
Grüße
Dirk
kurze Vorstellung. Ich heiße Dirk, 47 Jahre alt und wohne im Großraum Düsseldorf.
Ich hatte im Februar einen unverschuldeten Rollerunfall, mir wurde die Vorfahrt genommen.
Durch meine Vollbremsung bin ich gestürzt und habe mir dabei eine dislozierte Tibiakopfmehrfachfraktur links zugezogen.
War ja froh das ich nicht gegen das Auto geprallt bin, sondern geschickt daran vorbei rutschte.
War dann 3 Wochen in der BgU Duisburg, wo ich auch sehr gut versorgt wurde.
Derzeit bin ich noch Au krankgeschrieben. Habe die erste Wiedereingliederung abbrechen müssen, da noch zu starke Schmerzen vorhanden sind.
Das ganze liegt bei meinem RA.
Gegnerische Versicherung hat bereits einen Schmerzensgeldvorschuss und den Schaden an meinem Rollerunfall beglichen.
Die Bg zahlt auch fleißig Verletztengeld.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe noch eine private Bu Versicherung und würde die gerne in Anspruch nehmen.
Ich weiß mittlerweile das ich diese Versicherung erst nach 6 Monaten in Anspruch nehmen kann, aber kann ich die überhaupt in Anspruch nehmen oder währe das Vorteilsnahme weil ich dann im Endeffekt mehr Geld bekomme als wie ich vorher bekommen habe?
Ausserdem lässt mein Anwalt das Verfahren derzeit ruhen, weil er den Endbericht des Arztes
braucht.
Ist das korrekt?
Für eure Antworten bedanke ich mich schönen im Voraus.
Grüße
Dirk