runterhunter
Nutzer
- Registriert seit
- 19 März 2007
- Beiträge
- 2
Hallo,
Ich bin heute beim Stöbern auf dieses Forum gestoßen und finde es eine tolle Sache und mich daraufhin angemeldet.
Kurz zur Vorgeschichte:
1998 erlitt ich einen schweren Arbeitsunfall, nachdem ich erst 3 Monate bei der Firma beschäftigt war. Auf einer Baustelle wurde ich von einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden PKW erfaßt und unter einen LKW geschoben. Dabei wurde mein rechter Unterschenkel abgerissen und das re. Knie total zerfetzt. In der BG-Klinik Bergmannsheil in Bochum wurde das ganze insgesamt 12 mal operiert, so daß der Unterschenkel wieder dran ist aber eben mit erheblichen Einschränkungen. Wurde daraufhin mit 50% MdE und 50% GdB mit Merkzeichen G eingestuft. In der Firma machte ich nach 2jähriger Krankheit eine Umschulung.
Zu meinem Beschäftigungsverhältnis muß ich sagen, daß ich mit meinem Chef schon seit langem auch bevor ich dort arbeitete sehr eng befreundet war. Er war mir wie ein väterlicher Freund und fühlte sich für meinen Unfall mitverantwortlich. Zum damaligen Zeitpunkt war ich Vater von 4 und heute 5 Kindern.
Nachdem mein Chef im Juni letzten Jahres nach einer Krankheit verstarb, wurde mir 2 Tage später fristlos gekündigt. Das kuriose, das Integrationsamt hatte zugestimmt mit dem Hinweis, daß innerhalb einer 14tägigen Prüffrist die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht aufgeklärt werden kann. Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg und die fristlose Kündigung wurde abgewiesen, wie auch ein gestellter Auflösungsantrag seitens der Firma. Die sind jedoch in Berufung gegangen.
Mittlerweile habe ich schon die 3. fristlose und 2. fristgerechte Kündigung erhalten um diese Schikane noch weiter auszuweiten. Die Kündigungsgründe haben sich nicht geändert, sondern sind die selben, wie in der bereits zuvor gewonnenen Kündigungsschutzklage.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage. Warum besteht ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, wenn das Integrationsamt (Koblenz) sich daran nicht hält und nicht mal einen Versuch unternimmt, meine Interessen zu schützen und die Kündigungen genau zu prüfen. Spätestens nach dem Gewinn der 1. Kündigungsschutzklage hätten die doch hellhörig werden müssen, da sich an den Begründungen ja nicht groß was geändert hat.
Wir haben übrigens gegen alle Zustimmungen Einspruch eingelegt. Nur wenn das Integrationsamt von vornherein geprüft hätte und die Zustimmung verweigert hätte, wäre es gar nicht zu den Arbeitsrechtsprozessen gekommen.
Wer kann helfen, wie an sich gegen das Integrationsamt zur Wehr setzen kann.
Vielen Dank
runterhunter
Ich bin heute beim Stöbern auf dieses Forum gestoßen und finde es eine tolle Sache und mich daraufhin angemeldet.
Kurz zur Vorgeschichte:
1998 erlitt ich einen schweren Arbeitsunfall, nachdem ich erst 3 Monate bei der Firma beschäftigt war. Auf einer Baustelle wurde ich von einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden PKW erfaßt und unter einen LKW geschoben. Dabei wurde mein rechter Unterschenkel abgerissen und das re. Knie total zerfetzt. In der BG-Klinik Bergmannsheil in Bochum wurde das ganze insgesamt 12 mal operiert, so daß der Unterschenkel wieder dran ist aber eben mit erheblichen Einschränkungen. Wurde daraufhin mit 50% MdE und 50% GdB mit Merkzeichen G eingestuft. In der Firma machte ich nach 2jähriger Krankheit eine Umschulung.
Zu meinem Beschäftigungsverhältnis muß ich sagen, daß ich mit meinem Chef schon seit langem auch bevor ich dort arbeitete sehr eng befreundet war. Er war mir wie ein väterlicher Freund und fühlte sich für meinen Unfall mitverantwortlich. Zum damaligen Zeitpunkt war ich Vater von 4 und heute 5 Kindern.
Nachdem mein Chef im Juni letzten Jahres nach einer Krankheit verstarb, wurde mir 2 Tage später fristlos gekündigt. Das kuriose, das Integrationsamt hatte zugestimmt mit dem Hinweis, daß innerhalb einer 14tägigen Prüffrist die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht aufgeklärt werden kann. Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg und die fristlose Kündigung wurde abgewiesen, wie auch ein gestellter Auflösungsantrag seitens der Firma. Die sind jedoch in Berufung gegangen.
Mittlerweile habe ich schon die 3. fristlose und 2. fristgerechte Kündigung erhalten um diese Schikane noch weiter auszuweiten. Die Kündigungsgründe haben sich nicht geändert, sondern sind die selben, wie in der bereits zuvor gewonnenen Kündigungsschutzklage.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage. Warum besteht ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, wenn das Integrationsamt (Koblenz) sich daran nicht hält und nicht mal einen Versuch unternimmt, meine Interessen zu schützen und die Kündigungen genau zu prüfen. Spätestens nach dem Gewinn der 1. Kündigungsschutzklage hätten die doch hellhörig werden müssen, da sich an den Begründungen ja nicht groß was geändert hat.
Wir haben übrigens gegen alle Zustimmungen Einspruch eingelegt. Nur wenn das Integrationsamt von vornherein geprüft hätte und die Zustimmung verweigert hätte, wäre es gar nicht zu den Arbeitsrechtsprozessen gekommen.
Wer kann helfen, wie an sich gegen das Integrationsamt zur Wehr setzen kann.
Vielen Dank
runterhunter
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