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Rolle des Versorgungsamtes recht fragwürdig

runterhunter

Nutzer
Registriert seit
19 März 2007
Beiträge
2
Hallo,

Ich bin heute beim Stöbern auf dieses Forum gestoßen und finde es eine tolle Sache und mich daraufhin angemeldet.
Kurz zur Vorgeschichte:
1998 erlitt ich einen schweren Arbeitsunfall, nachdem ich erst 3 Monate bei der Firma beschäftigt war. Auf einer Baustelle wurde ich von einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden PKW erfaßt und unter einen LKW geschoben. Dabei wurde mein rechter Unterschenkel abgerissen und das re. Knie total zerfetzt. In der BG-Klinik Bergmannsheil in Bochum wurde das ganze insgesamt 12 mal operiert, so daß der Unterschenkel wieder dran ist aber eben mit erheblichen Einschränkungen. Wurde daraufhin mit 50% MdE und 50% GdB mit Merkzeichen G eingestuft. In der Firma machte ich nach 2jähriger Krankheit eine Umschulung.
Zu meinem Beschäftigungsverhältnis muß ich sagen, daß ich mit meinem Chef schon seit langem auch bevor ich dort arbeitete sehr eng befreundet war. Er war mir wie ein väterlicher Freund und fühlte sich für meinen Unfall mitverantwortlich. Zum damaligen Zeitpunkt war ich Vater von 4 und heute 5 Kindern.
Nachdem mein Chef im Juni letzten Jahres nach einer Krankheit verstarb, wurde mir 2 Tage später fristlos gekündigt. Das kuriose, das Integrationsamt hatte zugestimmt mit dem Hinweis, daß innerhalb einer 14tägigen Prüffrist die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht aufgeklärt werden kann. Die Kündigungsschutzklage hatte Erfolg und die fristlose Kündigung wurde abgewiesen, wie auch ein gestellter Auflösungsantrag seitens der Firma. Die sind jedoch in Berufung gegangen.
Mittlerweile habe ich schon die 3. fristlose und 2. fristgerechte Kündigung erhalten um diese Schikane noch weiter auszuweiten. Die Kündigungsgründe haben sich nicht geändert, sondern sind die selben, wie in der bereits zuvor gewonnenen Kündigungsschutzklage.
Jetzt kommt meine eigentliche Frage. Warum besteht ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, wenn das Integrationsamt (Koblenz) sich daran nicht hält und nicht mal einen Versuch unternimmt, meine Interessen zu schützen und die Kündigungen genau zu prüfen. Spätestens nach dem Gewinn der 1. Kündigungsschutzklage hätten die doch hellhörig werden müssen, da sich an den Begründungen ja nicht groß was geändert hat.
Wir haben übrigens gegen alle Zustimmungen Einspruch eingelegt. Nur wenn das Integrationsamt von vornherein geprüft hätte und die Zustimmung verweigert hätte, wäre es gar nicht zu den Arbeitsrechtsprozessen gekommen.

Wer kann helfen, wie an sich gegen das Integrationsamt zur Wehr setzen kann.

Vielen Dank
runterhunter
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo runterhunter,

das finde ich ein starkes Stück - hätte ich vom Integrationsamt nicht gedacht. Allerdings kann ich Dir nur unzureichend auf Deine Frage antworten, weil ich den Grund der fristlosten Kündigung seitens Deines Arbeitgebers nicht kenne. Bei strafrechtlich relevanten Gründen ist m.E. auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Arbeitnehmer schwerbehindert ist. Der erweiterte Kündigungsschutz schließt betriebsbedingte Kündigungen ein. Lt. Internet hatte Dein Arbeitgeber bzw. das Integrationsamt die Frist von 14 Tagen bei einer außerordentlichen Kündigung regelkonform eingehalten. Nähere Infos gibt es beim VdK - da muss man allerdings Mitglied sein.

MfG, Cateye
 
Danke für Deine Antwort.
Natürlich hatte die Kündigung nichts mit einer Strafsache zu tun. Ich hatte ein Nebengewerbe als Grafikdesigner angemeldet und verstieß damit laut meiner Firma gegen das Verbot eine Nebentätigkeit auszuüben. In meinem Arbeitsvertrag gab es keinen Passus der eine Nebentätigkeit verbot. Das erkannte ja auch das Gericht und wies die Kündigung zurück.
Das Integrationsamt hätte wie gesagt aus dem Urteil ja erkennen müssen, daß es hier zu Unrecht entschieden hat, hält sich aber weiter wacker auf der Seite meines Ex- (oder Noch-) Arbeitgebers. Denn laut Urteil besteht ja das Arbeitsbverhältnis ungekündigt fort seit Juni 2006.
Wo werden hier die besonderen Schutzinteressen eines schwerbehinderten Menschen wahrgenommen? Ich habe für die Firma meine Gesundheit und ein erhebliches Stück Lebensqualität geopfert und werde nun so behandelt.
Das kuriose ist, daß bei einer ordenlichen Kündigung die Prüfung/Abwägung ausführlicher erfolgt aber bei einer außerordenlichen Kündigung das Schutzinteresse doch weitaus höher ist, da es einen viel härter trifft.

Könnte man zivilrechtliche Schritte gegen das Integrationsamt unternehmen, wenn man Schlampigkeit und Inkompetenz unterstellen könnte?

MfG
runterhunter
 
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re. Antwort

Hallo Runterhunter,

Dein Zorn ist verständlich, doch ich denke Du solltest nicht alles in einen Topf werfen.
Dein Unfall ist schlimm für dich gewesen, für Deine Familie nur in Deiner Argumentation musst Du dies trennen.

Durch den Unfall erhälst Du eine MdE von 50. Dies ist dafür das Du heute einen dauernden, verbleibenden Schaden aus dem Arb - Unfall hast.

Argumentieren kannst Du nur mit der GdB / Integrationsamt. Und hier würde ich ansetzen. Suche die Herrschaften auf und befrage Sie direkt was Sie in Deinem Fall bisher getan haben und was Sie in der Zukunft gedenken zu tun. Sollte das nicht genügen so verweise Sie auf das Schwerbehindertenrecht / Arbeitsleben und das eigentlich die Unterstützung für Dich durch Sie kommen müsste. Denn nur so kannst Du auch prüfen ob die Herr / Dame kompetent genug ist, bevor Du Äußerungen tätigst gegen eine Person die Dir nicht mal bekannt ist. Finde raus wer da für Dich zuständig ist auf dem Amt und warum gepennt wurde,.. In diesem Sinne, sam
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Runterhunter,

bei uns im Betrieb gibt es mittlerweile nur noch die Informationspflicht der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitnehmer bezüglich Nebentätigkeit. Heißt aber, dass das im Grunde eine neue Nebenabrede zum Vertrag ist. Ich denke, dass Dein RA nicht nur das Integrationsamt zur Wahrung seiner Pflichten ermahnen sollte sondern auch Deinen Arbeitgeber. Je nach dem was im Vertrag steht - kann eine unangemeldete Nebentätigkeit bestenfalls zu einer Abmahnung führen, wobei ich mir denken kann, dass zwischen selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Tätigkeit ebenfalls in der Wertung ein Unterschied liegt.
LG, Cateye
 
Hallo Miteinander,

Vorsicht: Das Integrationsamt ist nicht nur für die Schwerbehinderten da. Es hat, und das ist ein Spagat, der eigentlich nicht gelingen kann, auch die Aufgabe, die Interessen der Arbeitgeber zu vertreten.
hier mal eine Beschreibung

Die Haltung des Integrationsamtes ist aber zu hinterfragen. Ob ein gerichtliches Verfahren gegen das Integrationsamt Sinn macht, wage ich zu bezweifeln.

Gruß von der Seenixe
 
Rolle des Versorgungamtes

Hallo runterhunter,
Das Integrationsamt hätet dich möglicherweise "besser" beraten müssen. Ich habe ein Schreiben vorliegen, da steht:

"Das Integrationsamt (nannte sich früher Hauptfürsorgestelle) soll nach § 21 Abs. 4 SchwbG die Zustimmung erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grund erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht."

Ob dies für dich zutrifft, kannst du am besten feststellen. Wenn du deine Widersprüche weiter verfolgst, wird du einen Widerspruchsbescheid erhalten. Dann hast du die Möglichkeit vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Von dort wirst du eine Nachricht erhalten, dass das Gericht überlast ist und erst der Abschluss der Arbeitsgerichtsverfahren abgewartet wird. Wenn du beim Arbeitsgericht entgültig Recht bekommen hast, wird dir das Verwaltungsgericht schreiben, dass deine Klage durch das Urteil des Arbeitsgerichtes gegenstandslos geworden ist und deshalb abgewiesen wird. Also überlege, ob sich dieser Aufwand für dich lohnt. Die Beamten werden dafür bezahlt und du hast nur Unkosten.

Wenn du gegen den Bescheid des Integrationsamt Widerspruch einlegt, bekommt dein Arbeitgeber von sämtlichen deinen Schreiben von dort Kopien. Vermeide deshalb Äusserungen gegen deinen Arbeitgeber, die ihm das Argument geben könnten, das Vertrauentsverhältnis sei zwischen euch zerstört und eine weitere Zusammenarbeit deshalb nicht mehr möglich.

Dies will der Arbeitgeber offenbar mit den weiteren Kündigungen erreichen. Dir wird nichts anderes übrig bleiben, gegen alle weiteren Kündigungen zu klagen um keine der Kündigung rechtskräftig werden zu lassen.

Wenn du weitere Fragen hast, bitte melden.

MfG Optimist
 
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