Hallo an All,
RiLSG-München Dr. Oliver Bloeck entscheidet über Rechts-Angelegenheiten des SGB IX Schwerbehinderung GdB
und sein EX-Arbeitgeber war das ZBFS-Bayern--> gegen die der Bürger wegen einem GdB Klagen kann am LSG-Mü.
Liegt hier nicht ein wesentlicher Interessenkonfilkt vor, wenn ein Richter über Angelegenheiten seiner Ex-Kollegen des ZBFS-Bayern
entscheiden soll und er völlig unkritisch offensichtlich "Falsche-Stellungnahmen-ZBFS"--> mit viel zu niedrigen/unvollständigen
ZBFS-GdB-Feststellungen bevorzugt?
Ist sowas der Standard an allen LSGs in der BRD?
Gruß
Isswasdoc
RiLSG-München Dr. Oliver Bloeck entscheidet über Rechts-Angelegenheiten des SGB IX Schwerbehinderung GdB
und sein EX-Arbeitgeber war das ZBFS-Bayern--> gegen die der Bürger wegen einem GdB Klagen kann am LSG-Mü.
Liegt hier nicht ein wesentlicher Interessenkonfilkt vor, wenn ein Richter über Angelegenheiten seiner Ex-Kollegen des ZBFS-Bayern
entscheiden soll und er völlig unkritisch offensichtlich "Falsche-Stellungnahmen-ZBFS"--> mit viel zu niedrigen/unvollständigen
ZBFS-GdB-Feststellungen bevorzugt?
Ist sowas der Standard an allen LSGs in der BRD?
Gruß
Isswasdoc